Grillo und die Gewissensfreiheit

Man sollte Politikern dankbar sein, wenn sie zu wichtigen Verfassungsgrundsätzen, die oft langweilig wie alte Hüte scheinen, neues Anschauungsmaterial liefern. So kann man Berlusconi sicherlich das Verdienst zurechnen, unser Wissen zum Thema Gewaltenteilung zu bereichern: Er zeigt, wohin es führen würde, wenn sich die Justiz der in Wahlen äußernden Volkssouveränität unterordnen würde. Der Caudillo stünde dann über dem Gesetz. Oder besser: Er wäre das Gesetz.

Grillo überwacht "seine" Abgeordneten im Senat

Grillo überwacht „seine“ Abgeordneten im Senat

Grillos Angriff gegen Art. 67 der Verfassung

Grillos 5-Sterne-Bewegung (M5S) liefert Anschauungsmaterial zu einem anderen Grundsatz der Verfassung, der Gewissensfreiheit von Abgeordneten. Nach Art. 38 des deutschen Grundgesetzes sind die Abgeordneten „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Nach Art. 67 der italienischen Verfassung üben die Abgeordneten ihr Amt „ohne Bindung ihres Mandats“ aus. Was etwa auf das Gleiche hinausläuft

Grillos Haltung zum Verfassungsgrundsatz der Gewissensfreiheit hat sich in den letzten Jahren erstaunlich gewandelt. Während er ihn noch vor ein paar Jahren hochhielt, greift er ihn jetzt frontal an – wohl auch deshalb, weil er in ihm mittlerweile ein Hindernis für seinen Führungsanspruch innerhalb seiner Bewegung sieht.

Aber schauen wir uns die Gründe an, die er dafür selbst in seinem Blog vorbringt: Art. 67 erlaube „es jedem Gewählten, zu tun, was ihm beliebt, ohne sich vor irgendjemandem verantworten zu müssen“. So werde das Parlament von „Wendehälsen, Opportunisten, Korrupten und Parteiwechslern“ bevölkert, es sei eine Veranstaltung zur „Umgehung des Wählers“. Die in der Verfassung verankerte Gewissensfreiheit liefere dem Parlamentarier schon im vorhinein als Vorwand zu jeder „Lüge gegenüber dem Wähler, seinem Arbeitgeber, ohne dass es für ihn irgendwelche Konsequenzen hätte, er also strafrechtlich verfolgt oder mit Fußtritten aus seiner Kammer gejagt werden könnte“.

Der Missbrauch

In der Tat: Beispiele dafür, dass die Gewissensfreiheit nur das Alibi schlichter Käuflichkeit ist, gibt es zur Genüge. Gerade auch in Italien, wo der Fall De Gregorio, bei dem eine Regierung durch Abgeordnetenkauf gestürzt wurde, die Gemüter erhitzt. Verbindet sich die Käuflichkeit mit der Intransparenz der (geheimen) Abstimmung, erscheint die Gewissensfreiheit wie die Lizenz zur Korruption.

Trotzdem haben fast alle Verfassungen demokratischer Länder diesen Grundsatz kodifiziert. Wussten die Verfassungsväter und –mütter nicht, dass er missbraucht werden kann? Warum baut die Verfassung hier noch ein zusätzliches Gelenk ein, eines, das sich „Gewissen“ nennt? Ohne diese Instanz der Ungewissheit könnte der Mechanismus der Entscheidungsfindung eigentlich ganz einfach sein: Das Volk wählt die Abgeordneten mit dem Auftrag ins Parlament, ihr dargelegtes Programm umzusetzen, nicht mehr, nicht weniger.

Die Geschichte von Grillos M5S liefert Anschauungsmaterial zumindest für eine Teilantwort. In der Justizkommission des Senats taten zwei seiner Senatoren genau das, was Grillo aus der Welt schaffen will: Nach dem Massaker vor Lampedusa folgten sie ihrem Gewissen und beantragten, den Straftatbestand „Illegale Einreise“ zu streichen. Bei Grillo und Casaleggio löste dies sofort scharfe Ablehnung aus, wobei sie sich wie alle Rechtspopulisten auf „Volkes Stimme“ beriefen. Aber sie setzten dabei auch die Polemik gegen die Gewissensentscheidung fort: Die beiden Senatoren seien dazu nicht befugt, denn ihre Position sei in der M5S nicht diskutiert worden und gehöre auch nicht zu dem Programm, mit dem sie gewählt wurden. „Sich an die Stelle der öffentlichen Meinung und des Volkswillens setzen zu wollen ist typisch für Parteien, die die Bürger ‚erziehen’ wollen, nicht für uns“.

Notare des Volkswillens

Grillo und Casaleggio versuchen ein Abgeordnetenbild durchzusetzen, das dem Grundsatz der Gewissensfreiheit diametral widerspricht. Die Abgeordneten sollen Notare des Volkswillens sein, nicht Menschen, die unter anderem auch ein Gewissen haben. Hier ist es also nicht der mögliche Missbrauch des Gewissens, sondern seine Freiheit selbst, die abgelehnt wird. Und damit auch die Möglichkeit, dass Abgeordnete – wie im vorliegenden Fall – die Gunst der Stunde nutzen, um eine Entscheidung durchzusetzen, die der Volksmeinung nicht hinterher läuft, sondern ihr vielleicht auch einmal vorauseilt. Die Abschaffung der Todesstrafe hätte es so nie geben können. Auch sie wäre unter das Verdikt gefallen: „typisch für Parteien, die die Bürger erziehen wollen“.

Eingeschworene Grillo-Anhänger werden jetzt sagen, dass es gut für Italien sei, wenn endlich einmal eine Partei nach der Wahl hält, was sie vor der Wahl versprach. Bis zu diesem Punkt kann ich ihnen sogar zustimmen. Richtig ist auch, dass die von der Verfassung erlaubte Berufung auf die „Gewissensfreiheit“ riskant ist. Aber ich bin dagegen, sie deshalb als Verfassungsgrundsatz abzuschaffen. In der Freiheit steckt eben auch die Chance zur Innovation. Beispielsweise die Abschaffung des Bossi-Fini-Gesetzes.

4 Kommentare

  • Ich könnte ebenfalls mit der Argumentation dieses Artikels einverstanden sein, wenn nicht ein kleines Detail unerwähnt geblieben wäre: die „Gewissenfreiheit“ ist schon lange nicht mehr gegeben im italienischen Parlament, denn das – verfassungswiedrige – Wahlgesetz hat die Freiheit der Wähler vernichtet, die Abgeordnete direkt zu wählen. Zur Wahl stehen nur noch Listen von Kandidaten, die von den Parteisekretären entschieden werden (die „Primarie“ sind nämlich nur eine Farse und jedenfalls NICHT von der Verfassung vorgesehen). Das Resultat ist, dass im italienischen Parlament nicht wenige kriminelle sitzen, die bevorzugt werden, denn sie sind besser erpressbar: wählen sie nicht was die Parteibosse befehlen, werden sie nicht mehr aufgestellt und verlieren ihre Immunität.
    Aber noch ein Punkt: die M5S Abgeordnete haben sich zu einem Program verpflichtet und halten sich bisher als erste Partei in der Geschichte Italiens an ihrem Wahlversprechen. Mit oder ohne die Vormundschaft der als Bosse dargestellte Grillo & Casaleggio. Alle andere parteien haben ihre Abgeordnete fest im Griff, und wenn nicht, wie in der PDL, es geht nicht um „Gewissenfreiheit“ ihrer Abgeordnete (denn dies würde das Vorhandensein eines Gewissens voraussetzen, wofür man bisher keinen Anhaltspunkt hat), sondern lediglich um interne Machtkämpfe. Ich werde ebenfalls die Freiheit der Abgeordnete ohne Mandatsbindung befürworten, aber nur wenn alle Entscheidungen mit öffentlicher Abstimmung in Parlament stattfinden. Ansonsten ist es tatsächlich besser Notare zu haben, statt Wendehälse.

  • manella schlitter

    unser aller problem ist, dass, welche kandidaten/parteien wir auch waehlen, sie machen, sobald gewaehlt, was ihnen passt. halten fest zusammen, um ja nicht ihre gutbezahlten posten (poltrone) und annehmlichkeiten/karrieremoeglichkeiten zu verlieren. sie setzen ihre eigenen gehaelter fest, ihre eignung fuer posten, die sie sich zuschachern, verraten sie nicht, auch nicht, was sie zu tun gedenken. wir muessen irgendwen waehlen, abstinenz hilft nicht. es fehlt den waehlern die moeglichkeit, gehaelter kuerzen oder streichen oder einfach rauszuschmeissen, wie bei jedem angestellten oder arbeitnehmer, der schlecht arbeitet. das ist genauso in italien, wie gerade vor und nach den wahlen ueberdeutlich zu sehen in deutschland, wo sogar eine opposition abhanden gekommen ist. das system funktioniert nicht, da die wirtschaft nicht, wie nach dem krieg von selber laeuft. viel mehr direkte demokratie, wie sie die erfolgreiche schweiz vorexerziert!

  • D. Schnittke

    Lieber Herr Heine,

    Herr Priotto hat ein wichtiges Argument gegen Ihre Interpretation schon geliefert, von mir noch zwei weitere Gedanken:

    Erstens sollte vielleicht nicht jede Tat, mit der ein Abgeordneter alles konterkariert, was er vorher gesagt oder versprochen hat, gleich als „Gewissensentscheidung“ verstanden werden. Der Verfassungsartikel will m.E. sicherstellen, dass ein Volksvertreter einerseits in wichtigen ethischen Fragen (eben solche, die sein Gewissen betreffen) nicht gegängelt werden und sich andererseits auch nicht mit dem Hinweis auf „Parteibeschlüsse“ aus der Verantwortung stehlen kann.
    Zweitens gibt es in jedem von Parteien geprägten System Parteilinien, bisweilen auch Fraktionszwang, und nur ganz, ganz selten hat einmal jemand hierbei gleich einen Konflikt mit der Verfassung gespürt (und wie Herr Priotto darlegt: die Mechanismen des „auf Linie bringen“ funktionieren in den anderen Parteien schon lange, bevor jemand den Mund aufmacht).

    Im Falle des M5S sollte man auch dazu sagen, dass alle, die sich als eingetragene M5S-ler für ein Abgeordnetenmandat bewerben, einen Verhaltenskodex unterschreiben, der z.B. regelt, dass sie auf einen Teil ihrer Bezüge verzichten, nicht in TV-Shows auftreten u.v.m.
    Folgt man Ihrer sehr engen Interpretation, könnte man solche Selbstverpflichtungen gleich alle wieder einstampfen, weil die aus ihnen zu erwartenden Konflikte im Falle einer Meinungsänderung immer im Sinne der freien „Gewissensentscheidung“ zu lösen wären.

    Es gab zwar bisher einige solcher Konflikte (aber nicht alle hatten etwas mit Gewissen zu tun). Nach der Wahl zum Senatspräsidenten etwa ist Grillo regelrecht ausgerastet, und das stimmte schon sehr bedenklich, hatten die Abgeordneten doch nichts weiter gemacht, als – anders als festgelegt – sich nicht zu enthalten, um so einen Mafiagünstling als Präsident zu verhindern (zum Vorteil des einigermaßen annehmbaren Grasso). Da konnte man tatsächlich von Gewissensentscheidung reden, waren sie doch alle angetreten, um diesen unsäglichen Verstrickungen den Kampf anzusagen. (Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass Bersani, der alte Fuchs, diesen Konflikt geschickt eingefädelt und kalt lächelnd ausgelöst hat, sicher mit ein Grund für Grillos anfängliche Wut).

    Beim nächsten Crash ging es um wiederholte Fernseh-Interviews eines Abgeodneten, der vor der Wahl unterschrieben hatte, dass er genau diese vermeiden wolle, da war es für mich schon schwerer, an Gewissensbisse zu glauben.

    Nun also die Abgeordneten, die die illegale Einreise abschaffen wollen. Das mag ihnen vielleicht ihr Gewissen so sagen, und darüber nachzudenken ist ja auch ihr gutes Recht. Andererseits: Überlegen Sie mal, was geschähe, wenn ein Bundestagsabgeordneter so etwas so unvorbereitet vorschlüge – seine Partei würde ihn zurückpfeifen, der/die Vorsitzende würde betonen, dass dies nicht Parteilinie sei, und man würde ihn bitten a) mit seinen Parteifreunden zu sprechen, bevor er so etwas vorschlägt und b) überhaupt vielleicht erst einmal eine Nacht drüber zu schlafen und ein bisschen nachzudenken, bevor er so etwas anregt. Würden Sie das dann auch – wie bei Grillo – unter „Angriff auf die Verfassung“ subsumieren?

    Loriot wäre gestern 90 geworden, deshalb lassen Sie es mich so ausdrücken – Ihr Bild hängt schief: die „Ecke“ mit dem Gewissen sollte ein wenig höher gehängt werden, die mit dem „Angriff auf die Verfasung“ durch Grillo ein wenig niedriger. Und Ihr gesamtes Bild von Grillo hängt m.E. auch ziemlich schief, das zeigt die x-te Gleichsetzung Grillo/B. – diesmal am Anfang Ihres Artikels, und ich glaube, ich habe langsam keine Lust mehr, darauf zu antworten.

  • Hartwig Heine

    Lieber Herr Priotto, ich bin mit Ihnen weitgehend einverstanden, auch wenn ich glaube, dass die „Gewissensfreiheit“ jedes einzelnen Abgeordneten auch dann weiterbesteht, wenn er allein schon durch den Wahlmodus von der Parteiführung vollständig abhängig ist. Das zeigen die wenigen „Ausbrecher“, die es immer wieder gibt. Einverstanden auch damit, dass Transparenz gegenwärtig nötig wäre. Nicht einverstanden bin ich, wenn sie sagen: „Alle anderen Parteien haben ihre Parteien fest im Griff“ – an die PD können Sie da ja nicht gerade gedacht haben. Als ob da irgendjemand irgendjemand anderen „im Griff“ hätte. Siehe die 101 Abgeordneten, die sich der Prodi-Wahl verweigerten.
    Zu Ihnen, lieber Herr Schnittke: Ob der „Fraktionszwang“ eigentlich mit dem Grundgesetz vereinbar ist, da habe zumindest ich meine Zweifel. Dann Ihr Zorn über meine „xte Gleichsetzung Grillo/B.“: Tut mir leid, aber davon, was Sie so nennen, werde ich auch in Zukunft nicht Abstand nehmen. Ich setze sie zwar nicht gleich – es ist das Privileg Grillos, Unterschiede zu ignorieren. wenn er z.B. PdL und „PDmenoel“ gleichsetzt -, sondern ich vergleiche sie unter bestimmen Gesichtspunkten, z. B. dem der demokratischen Verfassung, die sie von verschiedenen Seiten her in Frage stellen. Wenn Sie „keine Lust“ mehr haben, darauf zu antworten, ist das wirklich Ihr Problem.

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