Mieser Deal

Am 26. Oktober hat nun auch der Senat das neue Wahlgesetz verabschiedet. Es war eine Geburt mit Kaiserschnitt (die Regierung Gentiloni hat es, obwohl ein Wahlgesetz eigentlich eine Parlamentsangelegenheit sein sollte ist, mit acht Vertrauensfragen durchgepeitscht).

Demokratische Wahlgesetze sollen regeln, wie die Parlamente zustande kommen, deren Aufgabe es ist, Gesetze zu machen und Regierungen zu wählen. Sie sollen sicherstellen, dass durch regelmäßig abgehaltene Wahlen Parlamente und Regierungen an den Volkswillen gebunden bleiben. Gleichzeitig sind sie aber auch geronnene Vorstellungen darüber, wieviel politische Partizipation dem Wahlvolk zuzugestehen ist und wie das „richtige“ Verhältnis von Regierung und Regierten aussehen sollte.

Die Zwangsjacke der einen Stimme

Mitte Oktober wurde Matteo Renzi in einem Interview gefragt, warum das neue Wahlgesetz kein Stimmensplitting („voto disgiunto“) vorsieht. Die Frage betrifft scheinbar nur ein Detail, aber sie liegt nahe, weil das Gesetz ähnlich wie das deutsche Wahlrecht ein „Mischsystem“ von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht vorsieht. Ein gutes Drittel der Abgeordneten (232) und Senatoren (109) soll in ebenso viel Wahlkreisen nach dem Mehrheitsprinzip, der Rest (386 Parlamentarier, 200 Senatoren) in größeren Wahlbezirken nach Proporz gewählt werden (in Deutschland ist das Verhältnis eins zu eins). Mit einem weiteren, vielleicht noch wichtigeren Unterschied: Während in Deutschland der Wähler zwei Stimmen (die „Erst“- und die „Zweitstimme“) hat, um sich durch dieses Mischsystem zu bewegen, hat er in Italien nur eine. Mit dem Kreuz, das er in der Wahlkabine macht, um z. B. in seinem Wahlkreis die von ihm präferierte Person in die Abgeordnetenkammer zu wählen (für den Senat gilt Entsprechendes), muss er damit auch deren Partei wählen. Und schaltet sich damit mit einer Stimme in zwei Ereignisketten ein: in die Ermittlung des Kandidaten, der im Wahlkreis die relativ meisten Stimmen bekommt, und in die Ermittlung des prozentualen Anteils, den dessen Partei im Wahlbezirk bzw. insgesamt erhält. Das Ankreuzen einer anderen Partei als die seines lokalen Kandidaten würde seine Stimme ungültig machen.

Autoritäres Politikkonzept

Auf die Frage nach dem Warum antwortete Renzi, man habe nur so mit dem Berlusconi-Lager zu einem gemeinsamen Gesetzesentwurf kommen können. Im Übrigen handele es sich dabei sowieso nur um eine „technische Frage“ („tecnicismo“), denn nur „ein Prozent“ der Wähler würden, wenn sie könnten, vom Splitting Gebrauch machen. Ich weiß nicht, woher Renzi seine Kenntnisse hat, aber zumindest in Bezug auf Deutschland irrt er sich gewaltig, besonders bei den Anhängern kleinerer Parteien. Über die Bundestagswahlen von 2013 liegen dazu Zahlen vor: Damals wählten z. B. 50 % derer, die mit ihrer Zweitstimme die Grünen wählten, mit ihrer Erststimme den jeweiligen Direktkandidaten der SPD, während weit mehr als 50 % derer, die mit Zweitstimme FDP wählten, per Erststimme örtliche CDU-Kandidaten unterstützten. Ganz offensichtlich nutzten die Wähler ihre zwei Stimmen, um nicht nur für „ihre“ Partei zu stimmen, sondern auch für die von ihnen präferierte Koalition (rotgrün hier, schwarzgelb dort). Es gab allerdings eine Partei, bei denen fast niemand „splittete“. Es waren die Anhänger der CSU, deren politisches Weltbild offenbar einfarbiger ist.

Ist diese Möglichkeit eher überflüssig, wie Renzi, oder sogar schädlich, wie Berlusconi meint? Natürlich kann man in der deutschen Regelung eine Ermunterung zur Wahl kleinerer Parteien sehen – hätte man hier nur eine Stimme, die im eigenen Wahlkreis mit Sicherheit „verloren“ wäre, würde mancher vielleicht eher seine Stimme einer größeren Partei zu geben, in der man das kleinere Übel sieht. Es mag sein, dass es genau dies ist, worauf Renzi und Berlusconi setzen – im Interesse der „Regierbarkeit“. Aber nicht der Repräsentanz.

Es geht hier aber auch um das Bild des Wahlbürgers und das Ausmaß der ihm zu gewährenden Partizipation. Für das gerade verabschiedete Wahlgesetz ist der Wahlbürger eine Art Monade mit Parteipräferenz, welche die Parteien nur abzufischen haben. Das Konzept ist reduktiv, denn es presst den Wahlbürger in eine Zwangsjacke, indem es ihm die Freiheit nimmt, hier z. B. die Person und dort die Partei wählen und damit auch einen Impuls zugunsten der von ihm gewünschten Koalition aussenden zu können. Akklamieren soll er, nicht partizipieren.

Parlament der „Nominati“

Dem entspricht die restliche Kulisse, die das Wahlgesetz aufbaut. Mit ihm werden beide Kammern vor allem zu Versammlungen von „Nominati“, welche die Zentralen bestimmt haben. Dies gilt schon für die Abgeordneten, welche in den Wahlkreisen direkt gewählt werden – es werden die Parteiapparate sein, die sie ins Rennen schicken, aber immerhin müssen sie in diesen Fällen noch auf ihre örtliche Verankerung achten. Es gilt erst recht für die (fast doppelt so vielen) Abgeordneten, die auf den Parteilisten in den Wahlbezirken kandidieren. Obwohl es eigentlich die Verfassung vorschreibt, gibt es in Italien bisher kein Parteiengesetz, das die Mitbestimmung der Parteibasis bei der Kandidatenfindung regelt und somit der Willkür der Zentralen Schranken setzt.

Die Kandidaten werden in der von oben vorgegebenen Reihenfolge gewählt, ohne dass dem irgendwelche „Präferenzen“ von unten in die Quere kommen könnten. So werden die Listen zu einem Disziplinierungsinstrument, wie es sich Berlusconi schon immer wünschte und wie es nun offenbar auch Renzi nutzen will (die innerparteilichen Kritiker Renzis, sofern noch vorhanden, können sich auf etwas gefasst machen). Zumal das neue Wahlgesetz ja auch „Mehrfachkandidaturen“ erlaubt. Laut dem neuen Wahlgesetz kann jeder, der in einem Wahlkreis kandidiert, auch in fünf Wahlbezirken Listenführer werden – wenn er dazu, versteht sich, das Okay „von oben“ bekommt.

Scharmützel

Daneben gibt es noch die tagespolitischen Aufregungen, die sich mit der Einführung dieses Gesetzes verbanden, aber seine autoritäre Grundstruktur überdecken. Der lauteste Aufschrei kam von der 5-Sterne-Bewegung. Denn das Wahlgesetz lässt die Bildung von Koalitionen zu, die bekanntlich die Achillesferse der 5SB sind. Dies verschlechtert ihre Chancen, möglichst viele von den Direktmandaten zu gewinnen, die das Gesetz vorsieht. Nun wird Berlusconis Forza Italia mit Salvinis Lega und den anderen Rechtsparteien in jedem Wahlkreis in „Koalition“ gehen. Und Renzis PD wird Gleiches versuchen, indem sie im Zentrum und auf der Linken zusammenkratzt, was noch zusammenzukratzen ist. Auch wenn die 5SB gute Chancen hat, stärkste Partei zu werden, kann ihr eine Niederlage bei den Direktmandaten die relative Mehrheit der Abgeordnetensitze kosten.

Grillinischer Protest im Senat

Grillinischer Protest im Senat

Dass die demokratische Kultur Italiens (höflich ausgedrückt) noch in den Kinderschuhen steckt, zeigt auch die Art und Weise, wie dieses Wahlgesetzes eingeführt wurde. Eigentlich weiß jeder, dass man ein solches Gesetz nicht kurz vor Neuwahlen durch das Parlament peitschen darf, wo der Blick der Parteien aufs Gemeinwohl sowieso getrübt ist, weil die einen um die Macht, die anderen gegen ihren Verlust und die dritten ums politische Überleben kämpfen. Es ist obszön, wie die Parteien an diesen Gesetzesentwürfen vor allem unter dem Gesichtspunkt herumfeilen, ob sie ihnen selbst nützen und dem Gegner schaden können. So betrachtet ist das neue Wahlgesetz auch ein Deal zwischen Renzi, Berlusconi und Salvini, mit dem gemeinsamen Nenner, die 5-Sterne-Bewegung klein zu halten. Niemand gibt es zu, aber alle Welt weiß, dass zwei von ihnen (Renzi und Berlusconi) nach der Wahl eine gemeinsame Regierung anpeilen. Bei völliger Indifferenz gegenüber der Wirkung, die das Geschacher auf die Wählerschaft hat. Deren Respekt vor der Demokratie ohnehin gegen Null geht.

Alle Prognosen sagen, dass Italien trotzdem nach der Wahl unregierbar sein wird.

PS: Renzi laufen nicht nur seine Truppen davon, sondern auch seine Heerführer. Auch die, um die es wirklich schade ist. Gerade hat Piero Grasso, der als Senatspräsident in den letzten Wochen in der Schlacht um das Wahlgesetz in der vordersten Linie stand, sein Ausscheiden aus der PD-Fraktion erklärt. Der ehemalige Staatsanwalt, der sich im Kampf gegen die Mafia profilierte, ist ein hoch angesehener „Mann der Institutionen“. Jetzt empörte er sich darüber, wie das Durchpeitschen des Wahlgesetzes den Senat zu einer Stimmmaschine ohne Diskussion degradierte. Die PD verliert ihre besten Leute.

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