Tag: processo breve
Berlusconis Prozesse
Dienstag, 23. Februar 2010
Abgeschlossene Verfahren
Falschaussage über Berlusconis Zugehörigkeit zur Loge P2
Das Berufungsgericht Venedig erklärt 1990 B. für schuldig, vor Gericht im Hinblick auf seine Mitgliedschaft in der Freimaurerloge P2 eine Falschaussage und einen Meineid geleistet zu haben. Er hatte 1988 vor Gericht ausgesagt, dass er kurz vor Bekanntwerden des sog. “P2-Skandals” in die Loge eingetreten sei. Die Straftat wurde durch Amnestie getilgt.
Korruption von Finanzbeamten
Anklage wegen Zahlung von Bestechungsgeldern an Finanzbeamte im Zeitraum 1989-1993, um Einfluss auf die Besteuerung von vier seiner Gesellschaften (Mondadori, Mediolaneum, Videotime, Telepiù) zu nehmen. Erstinstanzliche Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten. Im Berufungsverfahren werden in drei von vier Fällen mildernde Umstände anerkannt, so dass sie verjähren können. Im vierten Fall (Telepiù) spricht ihn 2001 das Kassationsgericht wegen fehlender Beweise frei.
Korruption des Politikers Bettino Craxi (Fall “All Iberian I”)
Die Anklage lautet, dass Berlusconi Schmiergelder in Höhe von 21 Milliarden Lire an den sozialistischen Politiker Craxi gezahlt hat, indem er Gelder der Familienholding Fininvest in die Auslandsgesellschaft All Iberian verschob. Erstinstanzliche Verurteilung zu 2 Jahren und 4 Monaten Gefängnis, aber wegen der langen Prozessdauer verjährt der Fall im Jahr 2000.
Bilanzfälschung (Fall “All Iberian II”)
Zusammen mit anderen Fininvest-Managern wird B. angeklagt, zwischen 1989 und 1996 schwarze Kassen in Höhe von ca. 2 Milliarden Dollar zur Finanzierung illegaler Finanzoperationen und zur Zahlung von Korruptionsgeldern an politische Parteien eingerichtet und genutzt zu haben. 2001 verändert die Berlusconi-Regierung das diesem Vergehen zugrunde liegende Gesetz, so dass die ihm angelasteten Straftaten zu bloßen Ordnungswidrigkeiten und die entsprechenden Verjährungsfristen herabgestuft werden können. Aufgrund des neuen Gesetzes verjähren die Prozesse. Die Staatsanwaltschaft ruft das Kassationsgericht an, aber wegen des 2003 in Kraft getretenen Gesetzes “Lodo Schifani”, das die höchsten Staatsämter vor Strafverfolgung schützt (es wird später vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt), wird der Prozess eingestellt.
Bilanzfälschung beim Einkauf des Fußballspielers Lentini
B. wird 1992 angeklagt, am Fiskus vorbei ca. 10 Milliarden Lire aus “schwarzen Kassen” des Fußballclubs AC Mailand an den Fußballclub von Turin für den Kauf des Spielers Gianfranco Lentini überwiesen zu haben, Das Verfahren wird aufgrund des neuen Gesetzes zur Bilanzfälschung (s.o.) wegen Verjährung eingestellt.
Bilanzfälschung beim Kauf der Kinogesellschaft “Medusa”
B. wird angeklagt, ca. 10 Milliarden Lire zum Kauf der Kinogesellschaft Medusa nicht in der Bilanz angegeben zu haben.1997 wird B. in erster Instanz zu 1 Jahr und 4 Monate Gefängnis verurteilt, aber in zweiter und dritter Instanz mangels ausreichender Beweise freigesprochen. Das Gericht schließt die Möglichkeit nicht aus, dass B. aufgrund seines immensen Reichtums den “Bilanzfehler” gar nicht bemerkt haben könnte.
Fall “Macherio-Grundstücke”
B. wird wegen Veruntreuung, Steuerbetrug und Bilanzfälschung beim Ankauf von Grundstücken rund um seine Villa in Macherio angeklagt. Er wird in zweiter Instanz von dem Vorwurf der Veruntreuung und des Steuerbetrugs freigesprochen. In den zwei Fällen von Bilanzfälschung, die ihm vorgeworfen werden, wird er in einem Fall freigesprochen, der zweite Fall fällt unter eine Amnestie.
Richterbestechung beim sog. “Lodo Mondadori”
Anklage wegen Zahlung von Bestechungsgeldern an Richter, um eine Gerichtsentscheidung zu seinen Gunsten bei der Vergabe von Eigentumsrechten des Mondadori-Verlags zu erwirken. Bei der Voruntersuchung entscheidet der Richter, den Fall wegen Mangel an Beweisen zu archivieren. Die Staatsanwaltschaft geht in die Berufung. Das Berufungsgericht befindet 2001 B. “nur” im Sinne der einfachen Korruption für schuldig (und nicht im Sinne der Mittäterschaft bei der Korruption im Rahmen von Gerichtsverfahren) und erkennt mildernde Umstände an. Die Straftat gilt somit als verjährt, da sie länger als 5 Jahre zurückliegt. Gegen die Mitangeklagten Cesare Previti, Giovanni Acampora, Attilio Pacifico und Vittorio Metta läuft das Gerichtsverfahren noch.
Richterbestechung im Fall SME
Anklage gegen B. und andere wegen Zahlung von Bestechungsgeldern an Richter, um den Kauf des Lebensmittelunternehmens SME durch den Industriellen Carlo De Benedetti zu verhindern. Im Juni 2003 wird der Prozess wegen eines auf B. zugeschnittenen Immunitätsgesetzes (Lodo Schifani, s.o.) eingestellt. Da das Verfassungsgericht dieses Gesetz im Jahr 2004 wegen Verfassungswidrigkeit aufhebt, wird das Verfahren wieder aufgenommen. Das Mailänder Gericht erkennt Korruptionstatbestände an, erklärt sie aber in einem Fall als verjährt. In den anderen Fällen wird B. wegen mangels Beweisen freigesprochen. Einer seiner Mitangeklagten und Vertrauten. Cesare Previti, wird zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.
Laufende Verfahren
Fernsehrechte Mediaset
Anklage wegen Bilanzfälschung, Steuerbetrug und Veruntreuung beim Ankauf von Fernseh- und Kinorechten für sog. Offshore-Gesellschaften, die anschließend zu fingiert aufgeblähten Preisen an die B.-Gesellschaft Mediaset weiter verkauft wurden. Die Differenz zwischen den tatsächlich von Mediaset bezahlten und den offiziell deklarierten Preisen diente zur Bildung von schwarzen Kassen vorbei am Fiskus.
“Fall Mills”
B. ist angeklagt, den Zeugen David Mills, einen britischen Rechtsanwalt, der die Fininvest-Gruppe im Ausland berät, mit 600.000 Dollar für Falschaussagen im Prozess “All Iberian I” bestochen zu haben. Wegen der Annahme dieser Bestechungsgelder wurde Mills bereits in zweiter Instanz zu 4 Jahren und 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gesetz “Lodo Alfano “, das den fünf höchsten Staatsämtern Immunität garantiert, versuchte das entsprechende Verfahren gegen B. aufzuheben. Nachdem das Verfassungsgericht entschieden hat, dass das “Lodo Alfano”-Gesetz verfassungswidrig ist, droht B. die Wiederaufnahme des Prozesses. Um das zu verhindern, sollen neue Gesetze ad-personam beschlossen werden (u.a.: ein Gesetz über die Verkürzung der Verjährungsfristen und ein Gesetz zum “legittimo impedimento”, welches festlegt, dass es für einen Regierungschef legitim sei, Prozessen fernzubleiben, damit er seinen Amtsgeschäften nachgehen kann.
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Kurzer Prozess
Freitag, 22. Januar 2010
“Man darf die Prozesse nicht beschleunigen, wenn es zu Lasten derer geht, die Gerechtigkeit erwarten. Die Botschaft (des Dekrets) ist klar. Wenn in Italien jemand auf eine Antwort des Staates hofft, weiß er, dass er sie oft nicht bekommen wird. Und wer sich außerhalb der Legalität bewegt…, wird es im Bewusstsein tun, damit vielleicht durchzukommen.”
(Roberto Saviano, La Repubblica vom 21. 01. 2010)
“Kurzer Prozess“, das bedeutet in Deutschland, verurteilt zu werden, ohne lange das Pro und Contra abzuwägen. In Italien bedeutet es seit dem 20. Januar das Gegenteil: freigesprochen zu werden, ohne dass noch irgendetwas abgewogen wird. Am 20. Januar stimmte der Senat mehrheitlich dem Gesetzesdekret “Processo breve” zu, das so genannt wird, weil es angeblich das Ziel verfolgt, die meist überlange Dauer der Prozesse zu verkürzen. Auf den ersten Blick gibt es sich bürgerfreundlich: Prozesse, in denen es um Delikte geht, auf denen höchstens 10 Jahre Gefängnis stehen, dürfen in der ersten Instanz maximal drei Jahre dauern, in der zweiten Instanz zwei Jahre, und in der dritten und letzten Instanz anderthalb Jahre. Bei Delikten mit potenziell höherem Strafmaß gibt es etwas längere Fristen. Sind die Fristen überschritten, werden die Verfahren eingestellt,.
Soll man der Justiz, wenn sie bummelt, nicht ruhig Feuer unter dem Hintern machen? Die Richter sagen: Solche Fristen nützen nichts, sie schaden nur. Zur Beschleunigung fehlen uns die nötigen Ressourcen. Der Regierungskoalition ist das egal, denn ihr geht um etwas ganz anderes: um die rückwirkende Geltung des Dekrets. Alle Prozesse, bei denen das zu erwartende Strafmaß unter 10 Jahren liegt, die schon mindestens zwei Jahren laufen und die sich auf Vergehen vor dem 2. Mai 2006 beziehen, werden eingestellt. “Zufälligerweise” fallen darunter genau die Verfahren, die wie ein Damoklesschwert über Berlusconi hängen: die Prozesse Mills und Mediaset, in denen Gefängnisstrafen wegen Bestechung und Steuerbetrug drohen. Sie wären endgültig vom Tisch.
Jeder weiß, dass es bei dem ganzen Dekret nur darum geht. Zuerst versuchte es Berlusconi mit einem Gesetz, das alle Verfahren gegen ihn aussetzte, so lange er im Amt war. Da es allzu offensichtlich “ad personam” gestrickt war, wurde es vom Verfassungsgericht annulliert. Das ist nun der zweite Anlauf, verpackt in eine Reform der Prozessdauer insgesamt
Die Folgen der Übergangsregelung sprechen jeder “Bürgerfreundlichkeit” Hohn. Man schätzt, dass nun, je nach den örtlichen Gegebenheiten, zwischen 20 und 50 % der anhängigen Verfahren eingestellt werden müssen. Der Dachverband der Richter resümiert, das Dekret mache gerade “für die Opfer schwerer Verbrechen die Hoffnung auf Gerechtigkeit zunichte und die Gerichtsverfahren zu einer tragischen Farce “.
Das Dekret hat nun die Hürde des Senats genommen. Mitte Februar kommt die zweite Hürde, das Parlament. Wenn alles glatt geht, wäre es dann “durch”, und Berlusconi müsste sich keine Sorgen mehr machen. Kann ihm noch jemand in den Arm fallen? Er verkündete bereits, der Staatspräsident, von Amts wegen der höchste Verfassungshüter, werde es “mit Sicherheit” unterschreiben. Das ist wohl eher als Drohung zu verstehen. Eine andere Unsicherheit betrifft die eigenen Reihen: Gianfranco Fini, Mitbegründer des “Popolo della Libertà” und heutiger Parlamentspräsident, gilt als “pingeliger” Legalist, er könnte sich noch querlegen. Groß ist diese Hoffnung nicht.
Das Trostlose ist die Unverhohlenheit, mit der diese Lähmung der Justiz inszeniert wird. Es ist kein Robin Hood, der das Schauspiel aufführt, sondern ein Milliardär, der für seine krummen Geschäfte ein ganzes Land in Geiselhaft nimmt. Und die meisten klatschen Beifall.