Tag: Justiz
Der Santoro-Komplex
Donnerstag, 25. März 2010
Erst Ezio Mauro, dann Eugenio Scalfari (zwei Journalisten der „Repubblica“, A. d. R.). Aber wo sind wir denn? Sie greifen mich an, sprechen in den Kanälen des öffentlichen Fernsehens schlecht über mich. Aber ist das denn die Möglichkeit?“
(Telefongespräch von Berlusconi mit Giancarlo Innocenzi)
Im italienischen Rechtssystem gibt es Merkwürdigkeiten. Zu ihnen gehört, dass die Protokolle von gerichtlich angeordneten Abhöraktionen den Zeitungen zugespielt werden, die sie dann prompt – oft ungestraft – veröffentlichen. Auch wenn sich die Untersuchungen noch im Ermittlungsstadium befinden. Das ist nicht legal, aber es geschieht. Ich muss gestehen, ich lese diese Protokolle gerne, besonders wenn sie Silvio Berlusconi betreffen. Nirgends kommt so ungeschminkt zum Ausdruck, was er von Legalität und Meinungsfreiheit hält.
Berlusconi versucht, das italienische Staatsfernsehen zu einem Teil seiner persönlichen Propagandamaschine zu machen. Antonio Riccò berichtete in diesem Blog („Kranke Demokratie“), wie Berlusconi während des gerade laufenden Wahlkampfs die Absetzung sämtlicher politischer Talkshows durchsetzte. In 13 von den 20 Regionen Italiens werden neue Parlamente gewählt. Das Ergebnis gilt als wichtiger Test, die Prognosen für Berlusconis Bündnis sind nicht gut. Jetzt ist herausgekommen, dass es Berlusconi persönlich war, der die Absetzung der Talkshows durchsetzte, mithilfe eines Trommelfeuers von Telefonaten, in denen er Menschen unter Druck setzte und Institutionen, die eigentlich die Unabhängigkeit des Fernsehens kontrollieren sollen, in ihr Gegenteil umfunktionierte. Die Sache hatte nur einen Schönheitsfehler: Staatsanwälte hörten ihn dabei ab.
Die AGCOM ist, wörtlich übersetzt, eine vom Parlament eingerichtete „Behörde für Schutzrechte im Kommunikationswesen“. Sie wurde in guter Absicht ins Leben gerufen: Sie sollte eine unabhängige Kontrollinstanz ein, unter anderem zum „Schutz des sozialen, politischen und ökonomischen Pluralismus“ im Fernsehen. Was nicht gerade auf der Linie des Ministerpräsidenten liegt. Aber als umsichtiger Mann hat er Giancarlo Innocenzi, einen seiner Gefolgsleute, zum Kommissar in diesem Amt gemacht. Die abgehörten Telefongespräche belegen, wie Berlusconi ihn und die AGCOM unter Druck setzte, um den Fernsehmoderator Michele Santoro zum Schweigen zu bringen. Sein Vergehen: Er ist regierungskritisch und populär. Schon im November, als Santoro ein Feature über den Mills-Fall (siehe unsere Dokumentation, „Berlusconis Prozesse“) bringen wollte, ließ ihm Berlusconi eine Super-Klage androhen. B.s Feldzug gegen Santoro und andere Kritiker ging weiter. Indem er Innocenzi daran erinnerte, wem er seine Stellung zu verdanken hatte („Du weißt doch wohl, wer Dich in dieses Amt gehievt hat“), verlangte er immer dringlicher Ergebnisse: Die Talkshows von Santoro und anderen Journalisten sollten abgesetzt, missliebige Repubblica-Kommentatoren nicht mehr eingeladen werden. Und Hassgegner wie Di Pietro sollten ein grundsätzliches Auftrittsverbot bekommen („dessen Visage kann ich nicht mehr sehen!“).
In Berlusconis Italien gehen die demokratischen Freiheiten und Garantien Stück für Stück verloren. Eigentlich will Berlusconi ja nichts Böses, sondern Italien nur wie sein eigenes Unternehmen führen. Die noch vorhandenen demokratischen Strukturen Italiens erweisen sich dafür als zu komplex? Dann weg mit ihnen. Man muss ja regieren können.
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Illegal ist ganz egal?!
Sonntag, 7. März 2010
Wieder einmal hat Silvio Berlusconi – in der so genannten „Affäre Mills“ und für den Augenblick noch indirekt – mittels Verjährung eines Delikts seinen Kopf aus der (Justiz-)Schlinge gezogen. Zum x-ten Mal. Das italienische Kassationsgericht hat entschieden, dass der englische Rechtsanwalt Mills zwar der Korruption schuldig, die Justiz aber leider zu spät gekommen ist. In Italien, wo Prozesse auch schon mal 10 Jahre und länger dauern, ein normaler Fall (wobei man „normal“ hier allerdings ironisch verstehen sollte). Die Schuldhaftigkeit von David Mills besitzt aber noch einen interessanten Nebeneffekt, wie Giuseppe Avanzo am 26.02. auf der Titelseite der römischen Zeitung „La Repubblica“ schreibt:
„Wenn David Mills der Bestochene ist, dann ist der italienische Ministerpräsident der Bestechende. – Mills hat im Gerichtssaal gelogen, um den ‚Cavaliere’ aus der Schusslinie zu bringen.“
Wobei einem dann sofort wieder die folgende Aussage von Silvio Berlusconi einfällt (zitiert nach G. Avanzo):
“Ich kenne David Mills nicht, das schwöre ich beim Haupt meiner fünf Kinder. Wenn es wahr wäre, würde ich mich sofort aus der Politik zurückziehen, würde Italien verlassen“ (Ansa, 20. Juni 2008).
Fühlt man sich da nicht an einen gewissen Herrn Craxi erinnert?
Berlusconis Reaktionen darauf waren sehr unterschiedlicher Natur. Da der Prozess gegen ihn im Zusammenhang mit dieser Bestechungsaffäre erst im Sommer 2011 verjährt und also weiterläuft, erklärte er, er würde nun vor Gericht beweisen, dass sämtliche Anklagen gegen ihn auf unhaltbaren Anschuldigungen beruhen. Zu den vom Gericht festgesetzten – und mit seinen Rechtsanwälten vorher fest abgemachten – Terminen erschien er dann allerdings nicht: Er sei unvorhergesehen mit Regierungsgeschäften derart beschäftigt, dass er nicht persönlich vor dem Richter auftreten könne. Diese Hinhaltetaktik kennt man zur Genüge, sie wurde bereits mit Erfolg erprobt; irgendwann wird die Verjährung eintreten und auch diese Sache ausgestanden sein.
Man könnte als Deutscher natürlich einwerfen, was uns das alles berührt, schließlich ist man ja in den letzten Jahren an skurrilen Nachrichten aus einem unserer liebsten Urlaubsländer so einiges gewohnt. Auf den ersten Blick wenig, wenn man genauer hinschaut jedoch sehr viel. Denn auch wenn es jene geben wird, die diese Dinge als Italien-Folklore mit einem gewissen Unterhaltungswert abtun mögen (Hauptsache, Pizza, Spaghetti und Parmesankäse verlieren nicht an Qualität), so sollte diese Entwicklung in einem der EWG-Gründerländer doch wohl zu einiger Besorgnis Anlass geben. Im eigenen Land würde der Durchschnittdeutsche wohl Verhaltensweisen, wie sie der italienische Regierungschef (aber nicht nur er!) an den Tag legt, kaum tolerieren; ein deutscher Politiker wäre bei sehr viel weniger skandalösem Verhalten sehr schnell von der politischen Bühne verschwunden. Die Frage ist, warum in Deutschland Öffentlichkeit, Presse und Politik gegenüber Berlusconi eine derart große Toleranz walten, so wenig Empörung erkennen lassen (man schaue zum Vergleich einmal in die englische und französischen Zeitungen). Handelt es sich um Unkenntnis, Gleichgültigkeit, gar „Respekt“ vor einem ausländischen Regierungschef?
Doch Achtung: In einem Europa, das sich „Union“ nennt (d.h. auf gut Deutsch „Vereinigung“), gehen Skandale wie die in Italien alle an, und zwar sehr viel mehr, als es unsere Meinungsmacher und politisch Verantwortlichen zu glauben scheinen.
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Berlusconis Prozesse
Dienstag, 23. Februar 2010
Abgeschlossene Verfahren
Falschaussage über Berlusconis Zugehörigkeit zur Loge P2
Das Berufungsgericht Venedig erklärt 1990 B. für schuldig, vor Gericht im Hinblick auf seine Mitgliedschaft in der Freimaurerloge P2 eine Falschaussage und einen Meineid geleistet zu haben. Er hatte 1988 vor Gericht ausgesagt, dass er kurz vor Bekanntwerden des sog. “P2-Skandals” in die Loge eingetreten sei. Die Straftat wurde durch Amnestie getilgt.
Korruption von Finanzbeamten
Anklage wegen Zahlung von Bestechungsgeldern an Finanzbeamte im Zeitraum 1989-1993, um Einfluss auf die Besteuerung von vier seiner Gesellschaften (Mondadori, Mediolaneum, Videotime, Telepiù) zu nehmen. Erstinstanzliche Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten. Im Berufungsverfahren werden in drei von vier Fällen mildernde Umstände anerkannt, so dass sie verjähren können. Im vierten Fall (Telepiù) spricht ihn 2001 das Kassationsgericht wegen fehlender Beweise frei.
Korruption des Politikers Bettino Craxi (Fall “All Iberian I”)
Die Anklage lautet, dass Berlusconi Schmiergelder in Höhe von 21 Milliarden Lire an den sozialistischen Politiker Craxi gezahlt hat, indem er Gelder der Familienholding Fininvest in die Auslandsgesellschaft All Iberian verschob. Erstinstanzliche Verurteilung zu 2 Jahren und 4 Monaten Gefängnis, aber wegen der langen Prozessdauer verjährt der Fall im Jahr 2000.
Bilanzfälschung (Fall “All Iberian II”)
Zusammen mit anderen Fininvest-Managern wird B. angeklagt, zwischen 1989 und 1996 schwarze Kassen in Höhe von ca. 2 Milliarden Dollar zur Finanzierung illegaler Finanzoperationen und zur Zahlung von Korruptionsgeldern an politische Parteien eingerichtet und genutzt zu haben. 2001 verändert die Berlusconi-Regierung das diesem Vergehen zugrunde liegende Gesetz, so dass die ihm angelasteten Straftaten zu bloßen Ordnungswidrigkeiten und die entsprechenden Verjährungsfristen herabgestuft werden können. Aufgrund des neuen Gesetzes verjähren die Prozesse. Die Staatsanwaltschaft ruft das Kassationsgericht an, aber wegen des 2003 in Kraft getretenen Gesetzes “Lodo Schifani”, das die höchsten Staatsämter vor Strafverfolgung schützt (es wird später vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt), wird der Prozess eingestellt.
Bilanzfälschung beim Einkauf des Fußballspielers Lentini
B. wird 1992 angeklagt, am Fiskus vorbei ca. 10 Milliarden Lire aus “schwarzen Kassen” des Fußballclubs AC Mailand an den Fußballclub von Turin für den Kauf des Spielers Gianfranco Lentini überwiesen zu haben, Das Verfahren wird aufgrund des neuen Gesetzes zur Bilanzfälschung (s.o.) wegen Verjährung eingestellt.
Bilanzfälschung beim Kauf der Kinogesellschaft “Medusa”
B. wird angeklagt, ca. 10 Milliarden Lire zum Kauf der Kinogesellschaft Medusa nicht in der Bilanz angegeben zu haben.1997 wird B. in erster Instanz zu 1 Jahr und 4 Monate Gefängnis verurteilt, aber in zweiter und dritter Instanz mangels ausreichender Beweise freigesprochen. Das Gericht schließt die Möglichkeit nicht aus, dass B. aufgrund seines immensen Reichtums den “Bilanzfehler” gar nicht bemerkt haben könnte.
Fall “Macherio-Grundstücke”
B. wird wegen Veruntreuung, Steuerbetrug und Bilanzfälschung beim Ankauf von Grundstücken rund um seine Villa in Macherio angeklagt. Er wird in zweiter Instanz von dem Vorwurf der Veruntreuung und des Steuerbetrugs freigesprochen. In den zwei Fällen von Bilanzfälschung, die ihm vorgeworfen werden, wird er in einem Fall freigesprochen, der zweite Fall fällt unter eine Amnestie.
Richterbestechung beim sog. “Lodo Mondadori”
Anklage wegen Zahlung von Bestechungsgeldern an Richter, um eine Gerichtsentscheidung zu seinen Gunsten bei der Vergabe von Eigentumsrechten des Mondadori-Verlags zu erwirken. Bei der Voruntersuchung entscheidet der Richter, den Fall wegen Mangel an Beweisen zu archivieren. Die Staatsanwaltschaft geht in die Berufung. Das Berufungsgericht befindet 2001 B. “nur” im Sinne der einfachen Korruption für schuldig (und nicht im Sinne der Mittäterschaft bei der Korruption im Rahmen von Gerichtsverfahren) und erkennt mildernde Umstände an. Die Straftat gilt somit als verjährt, da sie länger als 5 Jahre zurückliegt. Gegen die Mitangeklagten Cesare Previti, Giovanni Acampora, Attilio Pacifico und Vittorio Metta läuft das Gerichtsverfahren noch.
Richterbestechung im Fall SME
Anklage gegen B. und andere wegen Zahlung von Bestechungsgeldern an Richter, um den Kauf des Lebensmittelunternehmens SME durch den Industriellen Carlo De Benedetti zu verhindern. Im Juni 2003 wird der Prozess wegen eines auf B. zugeschnittenen Immunitätsgesetzes (Lodo Schifani, s.o.) eingestellt. Da das Verfassungsgericht dieses Gesetz im Jahr 2004 wegen Verfassungswidrigkeit aufhebt, wird das Verfahren wieder aufgenommen. Das Mailänder Gericht erkennt Korruptionstatbestände an, erklärt sie aber in einem Fall als verjährt. In den anderen Fällen wird B. wegen mangels Beweisen freigesprochen. Einer seiner Mitangeklagten und Vertrauten. Cesare Previti, wird zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.
Laufende Verfahren
Fernsehrechte Mediaset
Anklage wegen Bilanzfälschung, Steuerbetrug und Veruntreuung beim Ankauf von Fernseh- und Kinorechten für sog. Offshore-Gesellschaften, die anschließend zu fingiert aufgeblähten Preisen an die B.-Gesellschaft Mediaset weiter verkauft wurden. Die Differenz zwischen den tatsächlich von Mediaset bezahlten und den offiziell deklarierten Preisen diente zur Bildung von schwarzen Kassen vorbei am Fiskus.
“Fall Mills”
B. ist angeklagt, den Zeugen David Mills, einen britischen Rechtsanwalt, der die Fininvest-Gruppe im Ausland berät, mit 600.000 Dollar für Falschaussagen im Prozess “All Iberian I” bestochen zu haben. Wegen der Annahme dieser Bestechungsgelder wurde Mills bereits in zweiter Instanz zu 4 Jahren und 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gesetz “Lodo Alfano “, das den fünf höchsten Staatsämtern Immunität garantiert, versuchte das entsprechende Verfahren gegen B. aufzuheben. Nachdem das Verfassungsgericht entschieden hat, dass das “Lodo Alfano”-Gesetz verfassungswidrig ist, droht B. die Wiederaufnahme des Prozesses. Um das zu verhindern, sollen neue Gesetze ad-personam beschlossen werden (u.a.: ein Gesetz über die Verkürzung der Verjährungsfristen und ein Gesetz zum “legittimo impedimento”, welches festlegt, dass es für einen Regierungschef legitim sei, Prozessen fernzubleiben, damit er seinen Amtsgeschäften nachgehen kann.
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Der Macher
Samstag, 20. Februar 2010
Guido Bertolaso ist ein wichtiger Mann. Er ist Chef des italienischen Zivilschutzes, aber inzwischen auch mehr: Berlusconi ernannte ihn zum Staatssekretär, er wurde zu seinem “Mann für alle Fälle”. Wenn sich in Neapel die Abfälle türmen, in Aquila das Erdbeben Städte und Dörfer verwüstet, in Lampedusa die Auffanglager für afrikanische Flüchtlinge aus allen Nähten platzen, ist Bertolaso der Mann, der Lösungen exekutiert. Mit allen Sondervollmachten, unbegrenztem Zugriff auf öffentliche Hilfs- und Spendengelder und politischer Macht im Rücken. Und ohne bürokratische oder parlamentarische Hemmnisse, ohne Gerangel um Zuständigkeiten, und ganz wichtig: ohne Kontrolle durch den obersten Rechnungshof. Wie es sich bei Notständen gehört. Oberstes Gebot ist schnelles Handeln, dafür darf man auch “bei Rot über die Ampel fahren”. Bertolaso ist beliebt. In einem Land, in dem sonst alles in der Bürokratie versickert, hat er das Image, das sich auch Berlusconi geben möchte: nicht lange diskutieren, sondern zupacken. Bertolaso verkörpert in Italien das, was Helmut Schmidt als Hamburger Innensenator während der Sturmflut von 1962 Respekt einbrachte: Er handelt.
Wo liegt das Problem? Berlusconi hat entdeckt, wie wunderbar es sich regieren lässt, wenn alles Notstand ist. Wenn ein G8-Treffen, eine Weltmeisterschaft im Schwimmen, eine Expo, eine besonders wichtige Vierhundertjahresfeier für einen Heiligen ansteht – es wird zum Grund, den Ausnahmezustand zu erklären, und Bertolaso rückt mit seinem Zivilschutz an. Er soll mittlerweile zum größten Auftraggeber der Republik geworden sein.
Es kam, wie es kommen musste. Die Staatsanwaltschaft in Florenz hat ein Verfahren gegen Bertolaso und einige seiner Mitarbeiter eingeleitet, wegen des Verdachts der Korruption. Es scheint der übliche Sumpf zu sein, der ans Tageslicht kommt: Ein Netz befreundeter Unternehmen, die sich um den Zivilschutz versammelt haben wie die Mäuse um den Speck, Auftragsvergabe auf der Grundlage von Bestechung, rauschende Feste mit Champagner und Prostituierten. Und am Telefon abgehörte Freudenausbrüche, mit dem die Krisengewinnler zum Beispiel das Erdbeben in Aquila kommentierten usw.
Also nichts Neues unter der Sonne? Was hellhörig macht, ist Berlusconis Reaktion auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Hier wird er ganz grundsätzlich: “Man kann nicht regieren, wenn man von öffentlichen Angestellten – das sind ja die Richter – unter Beschuss genommen wird.” Erneut droht er ihnen an, “den politischen Gebrauch der Justiz mit dem demokratischen Gebrauch des Wählervotums” zu beantworten, also die Justiz (die “politisch” ist, weil sie ihn behindert) ein für allemal in die Schranken zu weisen.
Am Fall Bertolaso wird einmal mehr klar, was Berlusconi unter “modernem Regieren” versteht. Im Namen eines permanenten Ausnahmezustands das “Durchregieren”, die Vertikalisierung der Machtausübung mit Dekreten und Notverordnungen, unter Umgehung aller institutionellen Kontrollen durch die Gerichte, den Staatspräsidenten, das Parlament, sogar durch die eigenen Ressortminister. Die Justiz wird auf Bonsai-Größe zurückgeschnitten und als Kontrollinstanz ausgeschaltet. Der Ministerpräsident gibt die Linie vor, er ist ja vom Volk gewählt, und seine ihm direkt zuarbeitenden Macher füllen sie mit Inhalt, ohne Behinderungen und Kontrollen. Das ist das Programm, Bertolaso mit seinem Zivilschutz nimmt es vorweg. Und die Korruption? Unwichtig. Berlusconi dazu: “Wenn einer zu hundert Prozent gute Arbeit macht, und ein Prozent davon ist fragwürdig, dann lässt man das eine Prozent unter den Tisch fallen”. So einfach ist das.
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“Legitime Verhinderung”
Freitag, 12. Februar 2010
Berlusconi fürchtet seine Prozesse wie der Teufel das Weihwasser. Nur so ist es zu erklären, dass er sich nicht mit dem Gesetzesdekret über den “Kurzen Prozess” (wir berichteten) zufrieden gibt, welches bereits den Senat passiert hat. Und welches mit einem gesetzlichen Gewaltstreich Tausende von Prozessen verjähren lässt, mit dem einzigen Zweck, dass dabei auch seine beiden Verfahren eingestellt werden. Er will eine zweite Sicherung, auch sie ad personam. Man weiß ja nie, wer sich vielleicht noch beim “Kurzen Prozess” querlegt, die “Kommunisten” lauern überall, und wenn es wieder jemandem einfällt, das oberste Verfassungsgericht anzurufen… Die zweite Idee, sich den Prozessen zu entziehen, wenn man die Hebel der Gesetzgebung in der Hand hat, ist schlicht: Der Regierungschef erhält das Recht, unter Berufung auf “dringende Amtspflichten” zu keinem Gerichtstermin zu erscheinen. Damit in der Regierung der Haussegen nicht schief hängt, werden auch alle Minister in dieses Recht einbezogen. Dafür genügt die einseitige Erklärung, man sei “legitim verhindert”, ohne dass das Gericht die Möglichkeit hätte, ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen. Das Gericht muss dann eben einen neuen Termin ansetzen, wobei das Gesetz vorbeugend festlegt, dass der Vorgeladene genauso einseitig auf eine “Dauerverpflichtung” verweisen kann, die ihn bis zu sechs Monaten vom Erscheinen vor Gericht abhält. Aber dann, dann muss er erscheinen? Nichts da, dann kann das gleiche Spiel von vorne beginnen. Vielleicht höflichkeitshalber mit einer anderen Begründung (im ersten Halbjahr muss sich B. Tag und Nacht um Norditalien kümmern, im zweiten um Süditalien, und im dritten um…). Das Ganze ist ein “Übergangsgesetz”, welches nur für die nächsten 18 Monate gilt, um B. erst einmal für diesen Zeitraum über die Runden zu bringen. Bis dahin soll ein weiteres Gesetz aus der Taufe gehoben sein, welches B.s Immunität noch viel grundsätzlicher regelt. Und welches das oberste Verfassungsgericht passieren lässt.
Für Berlusconi und seine Leute ist die “Legitime Verhinderung” eine wundervolle Ermächtigung, mit der Justiz nach Belieben Schlitten zu fahren. Man stelle sich vor, mit welchen Gefühlen sich künftig ein Richter um den nächsten Verhandlungstermin bemüht, wenn er seiner Pflicht genügen will, ein laufendes Verfahren weiterzuführen. Heißt der Beklagte Berlusconi, kann er jeden Termin platzen lassen. Mit dem Nebeneffekt, dass die involvierten Richter und Staatsanwälte auch noch der Lächerlichkeit preisgegeben werden. Man kann unterstellen, dass auch das beabsichtigt ist.
Welch Geistes Kind Berlusconi ist, zeigt die zusätzliche Erweiterung, die ein früherer Entwurf des neuen Gesetzes enthielt. Eigentlich sollte es nicht ein Gesetz ad personam, sondern ad familiam werden. Wenn etwa ein Familienmitglied – zum Beispiel einer der Söhne von B. – zusammen mit ihm angeklagt war, sollte auch der gleich von der Pflicht, vor Gericht zu erscheinen, entbunden werden, wenn sich der Vater für “legitim verhindert” erklärt. Der entsprechende Passus wurde von B.s juristischen Beratern wieder gestrichen – das Risiko erneuter Verfassungswidrigkeit schien zu groß. Jetzt bleibt dem Familienmenschen Berlusconi nur der Ausweg, dass er alle seine Kinder zu Ministern ernennt, was er – wie man sagt – im Falle ehemaliger Geliebter ja bereits fertig gebracht hat. Karl Kraus würde an dieser Stelle sagen: Das deutsche Wort “Familienbande” enthält eben sehr viel Wahrheit.
Das neue Gesetz wurde Anfang Februar durch das italienische Parlament gepeitscht. Die Verabschiedung im Senat wird folgen.
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Der Protest der Richter
Dienstag, 2. Februar 2010
Am Samstag, den 30. Januar wurde in Italien mit großem Zeremoniell das neue Gerichtsjahr eröffnet. In den 26 Städten Italiens, in denen es ein Berufungsgericht gibt, versammeln sich die Richter, um der Rede ihres Generalstaatsanwalts und ihres Gerichtspräsidenten zu lauschen. Zum Ritual gehört auch die Rede eines Regierungsvertreters. Man hört zu, man klatscht höflich Beifall, dann gibt es vielleicht noch einen Empfang, und man geht nach Hause. So ist es üblich.
Dieses Jahr war es anders. Die italienische Justiz befindet sich in einem jämmerlichen Zustand, ihre Strukturen und Verfahren sind veraltet und die Ressourcen, die ihr die Politik zugesteht, unzureichend. Sie ist mehr als reformbedürftig, und ihre Repräsentanten erklären dies auch öffentlich. Der Präsident des obersten Kassationsgerichts in Rom, Carbone, nutzte den Anlass, um in Anwesenheit Berlusconis den Notstand mit einigen Zahlen zu illustrieren: Im Durchschnitt dauert in Italien ein Berufungsverfahren in einer Zivilsache über 4 Jahre, eine Scheidung etwa zwei Jahre, das Einklagen eines zurückgezahlten Kredits knapp drei Jahre, ein Konkursverfahren etwa 10 Jahre. Im vergangenen Jahr legte die Weltbank ein vergleichendes Rating der Justizsysteme der Länder vor. Unter 180 untersuchten Ländern kam Luxemburg auf Platz 1, Frankreich auf Platz 6, Deutschland auf Platz 7. Italien kam auf Platz 156, zwischen Gabun und Dschibuti.
Berlusconi klatschte heftig Beifall: Der Bericht zeige, wie recht die Regierung mit ihrem Gesetzesdekret “Kurzer Prozess” habe, das in Kürze verabschiedet werden soll. Eine Interpretation, die Carbone zum Leidwesen Berlusconis sofort dementierte. Denn das Dekret löst kein einziges Problem der italienischen Justiz. Im Gegenteil, es schafft ein neues, weil es Tausende von laufenden Verfahren zur Farce werden lässt. Ganz offensichtlich dient es dem einzigen Zweck, den Regierungschef von den gegen ihn laufenden Korruptionsverfahren zu befreien. Berlusconi hatte schon vorher der Justiz den Krieg erklärt, indem er sie mal für “parteiisch”, mal für “kommunistisch unterwandert” erklärte, weil sie die Prozesse gegen ihn weiterzuverfolgen wagt. Vor wenigen Tagen setzte er noch einen drauf, indem er verkündete, für ihn sei die Vorladung vor ein Gericht gleichbedeutend mit einer Vorladung vor ein “Erschießungskommando”.
Der größte Richterverband, der als eher konservativ gilt, hatte deshalb seine Mitglieder zu einer bislang unerhörten Aktion in allen 26 Städten aufgefordert. Zur jeweiligen Eröffnungszeremonie erschienen sie in ihren Amtsroben und verließen sie schweigend, als der jeweilige Regierungsvertreter das Wort ergriff, und zwar demonstrativ mit einem Exemplar der italienischen Verfassung in der Hand. Wer das Selbstverständnis von Juristen kennt – es ist in Italien kaum anders als sonstwo in Europa -, kann ermessen, zu welchem Tabubruch sie sich damit aufrafften. Sie taten es, während vor den Versammlungsorten Tausende von Demonstranten Sit-ins zur Verteidigung der Verfassung veranstalteten.
Die Regierung erklärte, dass für sie der Richterverband nun kein Gesprächspartner mehr sei. Der institutionelle Konflikt zwischen ihr und der Justiz verschärft sich, es geht um die italienische Verfassung. Man darf gespannt sein, wie lange dem die deutsche CDU noch schweigend zusieht. Im Europa-Parlament sitzt sie mit den Berlusconi-Leuten Schulter an Schulter in einer Fraktion.
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Rücktritt eines Politikers
Sonntag, 31. Januar 2010
In Italien geschehen noch Zeichen und Wunder: Ein Politiker ist wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs zurückgetreten! Er war zwar nur der Bürgermeister von Bologna und ein Repräsentant der Oppositionspartei PD, und er hat sich auch mit Händen und Füßen gegen seinen Rücktritt gewehrt. Aber er ist am 25. Januar zurückgetreten, weil ihn seine Partei dazu gezwungen hat.
Die Sache ist fast zu banal, um über sie zu berichten: Seine Privatsekretärin war gleichzeitig seine Geliebte, und er hat sie verlassen. Um sich zu rächen, ging sie zum Chef der örtlichen Opposition, in diesem Fall der Berlusconi-Partei “Volk der Freiheit”, und offenbarte ihm, dass ihr “Ehemaliger” ihr jahrelang ein nettes Pöstchen und ein schönes Leben mit öffentlichen Geldern finanziert hatte. Ihr Erfolg war durchschlagend. Der Bürgermeister steht vor den Scherben seiner politischen Karriere, wohl mit Recht, und seine Partei hat einen “Skandal”.
Warum ich diesen Fall überhaupt erwähne? Weil er beweist, dass wir die italienische Gesellschaft nicht über einen Kamm scheren dürfen. Klar ist: Ein Berlusconi ist schon wegen ganz anderer Dinge nicht zurückgetreten. Wäre ihm geschehen, was dem Bürgermeister von Bologna geschah, so hätte er seine bekannte und vielfach erprobte “Methode B” angewandt: Die Linken verfolgen mich, sie wollen mich fertig machen, und nun ist auch Signora XY zu ihnen übergelaufen. Aber das Volk liebt mich, es hat mich gewählt, und da sie mich anders nicht zu Fall bringen können, versuchen sie es jetzt auf diese Weise, sich über den Willen des Volkes hinwegzusetzen. Er hätte zum wiederholten Male das V-Zeichen gemacht und wäre im Amt geblieben. Sein Wahlvolk hätte es mit einem Achselzucken quittiert, viele hätten ihm zugejubelt. Ähnliches kann sich die PD nicht leisten. Sie hatte bei diesem Skandal etwas zu verlieren.
Dies zeigt, dass es in Italien schon längst nicht mehr um die Frage geht, ob ein Politiker korrupt ist. Es geht vielmehr darum, welche politische Kultur sich durchsetzt: diejenige, in der das Erwischtwerden noch bestraft wird, oder diejenige, in der der Mächtige sich über alles hinwegsetzen und dafür sogar das Recht verbiegen darf. Hauptsache er kommt durch. Der Fall des Bürgermeisters von Bologna zeigt, wie riskant die erste Variante ist – wer hier stolpert, der kann auch fallen, weil es einen Maßstab gibt, an dem man sich messen lassen muss. Berlusconis schreckliche Saat ist es, dass unter ihm die zweite Variante Oberwasser bekam, die einen solchen Maßstab nicht mehr kennt. Gegenüber seiner Anhängerschaft hat er jede Bewegungsfreiheit.
Immerhin gibt es in Italien noch eine starke Minderheit, die anders denkt.
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“Mani pulite”
Dienstag, 26. Januar 2010
Vor nunmehr 18 Jahren, am 17. Februar 1992, wurde Mario Chiesa verhaftet, Direktor des Altenheims “Pio Albergo Trivulzio” und Mailänder Vertreter der Sozialistischen Partei (PSI). Er hatte sich umgerechnet 7000 DM dafür zahlen lassen, dass er eine bestimmte Firma mit der Reinigung beauftragte. Die Verhaftung von Chiesa war das Signal für Ermittlungen, die ein ganzes Netz von Korruption, illegaler Parteienfinanzierung und persönlicher Bereicherung ans Tageslicht brachten.
Mit dieser Maßnahme einer Staatsanwaltschaft, die nicht mehr bereit war, die Augen vor dem sozialen Krebsleiden Korruption zu verschließen, begann die Aktion Mani pulite (Saubere Hände). Die Ermittlungen zeigten, dass es auf allen Ebenen ein dichtes Netz illegaler Beziehungen zwischen Politikern und kleinen und großen Unternehmern gab. Das Schema war immer das gleiche: Politiker nutzten ihre Handlungsvollmacht, um für Vergünstigungen aller Art – von öffentlichen Aufträgen bis zur Vergabe von Lizenzen und Genehmigungen – illegal Gelder zu kassieren, die sie in ihre Parteikassen bzw. die eigene Tasche leiteten. Dabei wurden vor allem Vertreter der Regierungsparteien, der Democrazia Cristiana und der PSI, vor Gericht zitiert, um darüber Rechenschaft abzulegen, aber es betraf auch, allerdings mehr am Rand, die Überreste der größten Oppositionspartei, der ehemaligen Kommunistischen Partei.
Die öffentliche Unterstützung der Ermittlungen war zunächst riesengroß, auch von allen oppositionellen Kräften. Und zwar nicht nur auf der Linken: Zu den größten Unterstützern der Mailänder Staatsanwaltschaft gehörten damals Bossis Lega Nord und Finis MSI. Zwei Jahre später begann die “Zweite Republik” Italiens: Forza Italia, die hauseigene Partei von Berlusconi, trat an die Stelle der DC und der PSI von Bettino Craxi (welcher nach Tunesien geflohen war, um sich den Prozessen zu entziehen). Nach der Wahlniederlage der Linken bildete sie mit der Lega Nord und der Fini-Partei eine Koalition.
Es ist also ein Faktum, dass die Aktion der Staatsanwaltschaft die politische Situation veränderte. Aber nicht aus politischen Motiven, wie die heutige Mitte-Rechts-Regierung behauptet, sondern um dem Recht in einer Angelegenheit Geltung zu verschaffen, die vielen bekannt war, aber bis dahin de fakto toleriert wurde.
Die sorgfältigen Ermittlungen, die Staatsanwalt Francesco Saverio Borelli – ein Ehrenmann fern jeder Parteipolitik – und sein Team begannen, ermutigten zu weiteren Verfahren, die alle Regionen Italiens erfassten. Manchmal aufgrund der Initiative der Ordnungskräfte und Richter, oft aber auch aufgrund der Anzeigen von Unternehmern, die es satt waren, unnütze Zahlungen leisten zu müssen, um ihren Geschäften nachgehen zu können. Auch die Region Trentino-Alto Adige, zum Beispiel, in der ich lange gewohnt habe, wurde vom Zyklon “Mani pulite” erfasst: In Trient wurde der Vorsitzende der Provinzialregierung, Mario Malossini, verhaftet, und in Bozen entzog sich sein Parteikollege Remo Ferretti der Verhaftung durch Flucht. Aus einem auf Mailand beschränkten Phänomen wurden so die “Mani pulite” zu einer Angelegenheit, die viele Orte Italiens erfasste: Überall kamen Korruptionsfälle unterschiedlicher Größenordnung ans Tageslicht.
Paradoxerweise war es gerade diese Ausbreitung und Vervielfältigung der Ermittlungen, die – neben dem exzessiven Einsatz von Untersuchungshaft – zum Umschlag in der öffentlichen Meinung führte: Die Betroffenen waren nicht mehr anonyme Subjekte, sondern wohlbekannte Politiker und Unternehmer, manchmal auch örtliche Mitbürger und Nachbarn. Vor allem erreichte die Aktion der Staatsanwälte einen Punkt, an dem sie eine moralische Revolution auszulösen drohte, indem sie nicht mehr nur die Mächtigen traf, sondern auch die Handwerker, kleinen Ladenbesitzer, Gastwirte und Selbständigen, die bis zu diesem Zeitpunkt vom Desinteresse der Ordnungshüter profitiert hatten, indem sie die Steuern hinterzogen oder andere Straftaten begingen – “um zu überleben”, wie sie oft zu ihrer Rechtfertigung sagten.
Was bleibt von den “Mani pulite”, aus dem Abstand von 18 Jahren? Nach den Statistiken der Mailänder Staatsanwaltschaft wurde gegen über 5000 Personen ermittelt, gegen etwa 3200 wurden Verfahren eröffnet. Für 2268 endeten die Verfahren mit einem Urteil, davon in 55 % der Fälle mit einem Schuldspruch. Aus rechtlicher Sicht war es also richtig, die Ermittlungen zu beginnen. Wie wir wissen, sieht die politische und soziale Bilanz allerdings anders aus. Was den Respekt vor der Legalität betrifft, hat sich wenig verändert, und es ist die Regierung selbst, die das trostloseste Beispiel von Justizverachtung liefert (siehe den “Kurzen Prozess“).
PS: Aus Gründen der Vollständigkeit noch folgender Nachtrag. Remo Ferretti ist heute politischer Kommentator eines privaten Fernsehsenders in Bozen. Mario Malossini kehrte in die aktive Politik zurück, er sitzt wieder im Regionalparlament und ist eine der Führungsfiguren der Berlusconi-Partei in Trient.
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Kurzer Prozess
Freitag, 22. Januar 2010
“Man darf die Prozesse nicht beschleunigen, wenn es zu Lasten derer geht, die Gerechtigkeit erwarten. Die Botschaft (des Dekrets) ist klar. Wenn in Italien jemand auf eine Antwort des Staates hofft, weiß er, dass er sie oft nicht bekommen wird. Und wer sich außerhalb der Legalität bewegt…, wird es im Bewusstsein tun, damit vielleicht durchzukommen.”
(Roberto Saviano, La Repubblica vom 21. 01. 2010)
“Kurzer Prozess“, das bedeutet in Deutschland, verurteilt zu werden, ohne lange das Pro und Contra abzuwägen. In Italien bedeutet es seit dem 20. Januar das Gegenteil: freigesprochen zu werden, ohne dass noch irgendetwas abgewogen wird. Am 20. Januar stimmte der Senat mehrheitlich dem Gesetzesdekret “Processo breve” zu, das so genannt wird, weil es angeblich das Ziel verfolgt, die meist überlange Dauer der Prozesse zu verkürzen. Auf den ersten Blick gibt es sich bürgerfreundlich: Prozesse, in denen es um Delikte geht, auf denen höchstens 10 Jahre Gefängnis stehen, dürfen in der ersten Instanz maximal drei Jahre dauern, in der zweiten Instanz zwei Jahre, und in der dritten und letzten Instanz anderthalb Jahre. Bei Delikten mit potenziell höherem Strafmaß gibt es etwas längere Fristen. Sind die Fristen überschritten, werden die Verfahren eingestellt,.
Soll man der Justiz, wenn sie bummelt, nicht ruhig Feuer unter dem Hintern machen? Die Richter sagen: Solche Fristen nützen nichts, sie schaden nur. Zur Beschleunigung fehlen uns die nötigen Ressourcen. Der Regierungskoalition ist das egal, denn ihr geht um etwas ganz anderes: um die rückwirkende Geltung des Dekrets. Alle Prozesse, bei denen das zu erwartende Strafmaß unter 10 Jahren liegt, die schon mindestens zwei Jahren laufen und die sich auf Vergehen vor dem 2. Mai 2006 beziehen, werden eingestellt. “Zufälligerweise” fallen darunter genau die Verfahren, die wie ein Damoklesschwert über Berlusconi hängen: die Prozesse Mills und Mediaset, in denen Gefängnisstrafen wegen Bestechung und Steuerbetrug drohen. Sie wären endgültig vom Tisch.
Jeder weiß, dass es bei dem ganzen Dekret nur darum geht. Zuerst versuchte es Berlusconi mit einem Gesetz, das alle Verfahren gegen ihn aussetzte, so lange er im Amt war. Da es allzu offensichtlich “ad personam” gestrickt war, wurde es vom Verfassungsgericht annulliert. Das ist nun der zweite Anlauf, verpackt in eine Reform der Prozessdauer insgesamt
Die Folgen der Übergangsregelung sprechen jeder “Bürgerfreundlichkeit” Hohn. Man schätzt, dass nun, je nach den örtlichen Gegebenheiten, zwischen 20 und 50 % der anhängigen Verfahren eingestellt werden müssen. Der Dachverband der Richter resümiert, das Dekret mache gerade “für die Opfer schwerer Verbrechen die Hoffnung auf Gerechtigkeit zunichte und die Gerichtsverfahren zu einer tragischen Farce “.
Das Dekret hat nun die Hürde des Senats genommen. Mitte Februar kommt die zweite Hürde, das Parlament. Wenn alles glatt geht, wäre es dann “durch”, und Berlusconi müsste sich keine Sorgen mehr machen. Kann ihm noch jemand in den Arm fallen? Er verkündete bereits, der Staatspräsident, von Amts wegen der höchste Verfassungshüter, werde es “mit Sicherheit” unterschreiben. Das ist wohl eher als Drohung zu verstehen. Eine andere Unsicherheit betrifft die eigenen Reihen: Gianfranco Fini, Mitbegründer des “Popolo della Libertà” und heutiger Parlamentspräsident, gilt als “pingeliger” Legalist, er könnte sich noch querlegen. Groß ist diese Hoffnung nicht.
Das Trostlose ist die Unverhohlenheit, mit der diese Lähmung der Justiz inszeniert wird. Es ist kein Robin Hood, der das Schauspiel aufführt, sondern ein Milliardär, der für seine krummen Geschäfte ein ganzes Land in Geiselhaft nimmt. Und die meisten klatschen Beifall.
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Politischer Selbstversorger
Sonntag, 6. Dezember 2009
Für Antonio Di Pietro, den Vorsitzenden der Oppositionspartei „Italia dei Valori“ (Idv), ist Silvio Berlusconi in die Politik gegangen, um sich und seine Geschäfte zu retten. Nun gut, mag man sagen, das ist die Polemik eines politischen Gegners. Umso aufschlussreicher ist, was Fedele Confalonieri, der Vertraute Berlusconis und Präsident seines Medienkonzerns Mediaset, schon im Jahre 2000 gestand:
„Wäre Silvio nicht in die Politik gegangen, hätte er nicht Forza Italia gegründet (Berlusconis Partei zu Beginn seiner politischen Karriere, Anm. d. R.), dann würden wir heute unter Brücken schlafen oder als Mafia-Angeklagte im Gefängnis sitzen“ (nach „La Repubblica“ vom 23. 11. 2009).
Schauen wir uns die 18 Gesetze an, die Berlusconi seit 2001 für seine persönlichen Interessen im Parlament durchbrachte (siehe Dokumentation). Acht dieser Gesetze dienten dazu, seine persönlichen Geschäfte voranzubringen, und zehn, um sich vor Strafverfolgung zu schützen.
Schon allein die acht Gesetze, die seinen persönlichen Geschäften dienten, müssten in jedem demokratischen Gemeinwesen alle Warnlampen (Gefahr des Machtmissbrauchs) aufleuchten lassen. So gab es maßgeschneiderte Gesetze zur finanziellen Besserstellung seines Fußballvereins (siehe Doku, Nr. 5), zur Förderung des Verkaufs eigener Produkte (Nr. 9 und Nr. 13), zur Rettung eines Berlusconi-eigenen Fernsehsenders (Nr. 8), zur steuerlichen Belastung von Konkurrenten (Nr. 16), zur Amnestie eigener Steuer- und Bausünden (Nr. 6 und Nr. 11), zur Abschaffung der Erbschaftssteuer für große Vermögen (Nr. 2).
Nicht weniger gezielt sind die Gesetze, die von seinen Regierungen erlassen wurden, um ihn gerichtlicher Verfolgung zu entziehen. So schafft er den Straftatbestand der Bilanzfälschung ab (Nr. 3), lässt Steuerbetrug unter die Amnestie fallen (Nr. 6), ermöglicht es Angeklagten, sich die Richter à la carte auszusuchen (Nr. 4), möchte es Staatsanwaltschaften verbieten, einmal erreichte Freisprüche noch einmal anzufechten (Nr. 14), erschwert die Erhebung von Beweisen durch internationale Rechtshilfe (Nr. 1).
Das eigentliche Ziel Berlusconis ist die Nutzung seines Amtes als Ministerpräsident, um nicht mehr gerichtlich belangbar zu sein („Lodo Schifani“ und „Lodo Alfano“, Nr. 7 und Nr. 15). Leider ist das Verfassungsgericht dieser Auffassung (noch) nicht gefolgt, weshalb Berlusconi jetzt verkündet, es personell auswechseln zu wollen. Bei der letzten Verhandlung trugen seine Rechtsanwälte dem Verfassungsgericht und der Öffentlichkeit allen Ernstes vor, dass in einer „modernen Demokratie“ der Regierungschef kein „primus inter pares“, sondern „super pares“ sei. Zwar sei „das Gesetz für alle gleich, aber nicht immer seine Anwendung“, insbesondere nicht auf einen gewählten Regierungschef, der ja die Souveränität des Volkes verkörpere. Seitdem wissen wir, was zu erwarten ist, wenn Berlusconi den von ihm angestrebten „Presidenzialismo“ durchsetzt.
Aber solange es noch nicht soweit ist, versucht er, die gegen ihn anhängigen Prozesse wenigstens verjähren zu lassen (Nr. 12). In der Tat: In Italien drehen sich die Mühlen des Gesetzes besonders langsam. Der einzige sinnvolle und rechtskonforme Weg, dem abzuhelfen, würde darin bestehen, die Gerichte mit ausreichenden Ressourcen auszustatten, damit sie zügiger arbeiten können. Aber gerade das liegt nicht in Berlusconis Interesse, denn er will ja überhaupt keine Prozesse, zumindest keine Prozesse gegen sich. Gegenwärtig versuchen seine juristischen Zuarbeiter erneut, die Verjährungsregeln zu ändern, auch um den Preis, dass dabei Tausende und Abertausende von laufenden Prozessen zur Makulatur werden (Gesetzesentwurf Nr. 18). Und man überlegt auch, ob es nicht besser ist, den Tatbestand der Korruption gleich ganz aus den Strafgesetzbüchern verschwinden zu lassen. So rettet sich der Mächtige, auch wenn das Recht verdirbt.
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Gesetze ad personam
Sonntag, 6. Dezember 2009
(seit 2001, nach La Repubblica vom 23. 11. 09)
Dokumentation der Gesetze, welche Berlusconis Mitterechts-Regierungen seit 2001 zum Nutzen seiner Person und seiner Wirtschaftsunternehmen im Parlament durchbrachten.
- Gesetz 367/2001: Internationale Rechtshilfe. Begrenzt die Gerichtsverwendbarkeit von Beweisen, die durch ausländische Rechthilfe zustande kommen. Das Ziel war es, unerlaubte Kontenbewegungen auf Schweizer Konten, die von den Berlusconi-Vertrauten Cesare Previti und Renato Squillante getätigt worden waren und ihnen ein Verfahren eingebracht hatten, abzusichern.
- Gesetz 383/2001. Abschaffung der Erbschaftssteuer für das Erbe und die Schenkung großer Vermögen (die Vorgängerregierung Prodi hatte Vermögen nur bis zu 350 Mio. Lire von der Erbschaftssteuer freigestellt).
- Gesetz 61/2001 (Reform des Gesellschaftsrechts). Straffreiheit von Bilanzfälschungen. Die neue Regelung ermöglichte Berlusconi in zwei Prozessen Freisprüche, weil Bilanzfälschungen nicht mehr als Vergehen zu bewerten waren.
- Gesetz 248/2002 („Cirami-Gesetz zum legitimen Verdacht“). Es führt den „legitimen Verdacht“ im Hinblick auf die unparteiische Einstellung der Richter ein. Angeklagte können sich aufgrund dieses Verdachts weigern, einen Prozess vor einem bestimmten Gericht stattfinden zu lassen, und dessen Überweisung an ein anderes Gericht fordern. Im Folgenden wurde diese Möglichkeit von den Anwälten Berlusconis und Previtis systematisch in Anspruch genommen.
- Gesetzesdekret 282/2002 („Rettungsdekret für den Fußball“). Es ermöglicht den Fußball-Vereinen – zum Beispiel Berlusconis AC Mailand –, die Wertverluste von Spielern über einen Zeitraum von zehn Jahre abzuschreiben, mit erheblichen steuerlichen Vorteilen für die Vereine.
- Gesetz 289/2002 (Haushaltsgesetz 2003). Steueramnestie. Von dieser Amnestie profitierten gerade auch die Unternehmen der Mediaset-Gruppe.
- Gesetz 140/2003 („Lodo Schifani“). Es ist der erste Versuch, Berlusconis Immunität durchzusetzen. Es verbietet, gegen die fünf wichtigsten Staatsämter (die Präsidenten der Republik, des Verfassungsgerichts, des Senats, des Parlaments, den Ministerpräsidenten) Prozesse zu führen. Das Urteil Nr. 13/2004 des Verfassungsgerichts erklärte die Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes.
- Gesetzesdekret 362/2003 („Rettungsdekret für Rete 4“) ermöglichte es dem Berlusconi-Fernsehsender Rete 4, weiterhin im Analog-Verfahren zu senden.
- Gesetze 350/2003 und 311/2004 (Haushaltsgesetze 2004 und 2005). Für das Digitalsystem wird ein staatlicher Anreiz zum Erwerb von Decodern eingeführt. Von diesem Anreiz profitiert vor allem die Solari.com, der wichtigste Verteiler von Amstrad-Decodern vom Typ „Mhp“ in Italien. Die Gesellschaft wird zu 51 % von Paolo und Alessia Berlusconi kontrolliert.
- Gesetz 112/2004 („Gasparri-Gesetz“). Neuordnung des Bereichs Radio, Fernsehen, Kommunikation, Einführung des „integrierten Kommunikationssystems“. Es unterläuft das bis dahin geltende (antimonopolistische) Verbot, über mehr als 20 % eines Kommunikationsmediums, z.B. der Fernsehkanäle, in einer (privaten) Hand zu vereinen. Indem der Bezugsrahmen für die 20 %-Vorschrift auf das gesamte „integrierte Kommunikationssystem“ erweitert wird, wird es Berlusconi möglich, in wichtigen Medien (vor allem im Fernsehen) eine beherrschende Position einnehmen.
- Gesetz 308/2004. Ausdehnung einer Amnestie für illegale Baumaßnahmen auch auf Schutzzonen. Im Gefolge einer vorangegangenen Bau-Amnestie ermöglicht es, auch geschützte Zonen in die amnestiefähigen Bereiche einzubeziehen. Zum Beispiel auch den Baugrund von Berlusconis Villa Certosa.
- Gesetz 251/2005 („ExCirielli“-Gesetz). Es verkürzt die Verjährungszeiten bei Korruptionsvergehen und Bilanzfälschungen in den Prozessen „Lodo Mondadori“, „Lentini“ und „Fernsehrechte Mediaset“.
- Gesetzesdekret 252/2005. Im Gefolge der Reform der zusätzlichen Vorsorge wird der Abschluss individueller Zusatzversicherungen steuerlich begünstigt, zum Nutzen der Versicherungsgesellschaften der Berlusconi-Familie.
- Gesetz 46/2006 („Pecorella-Gesetz“). Gerichtliche Freisprüche können nicht mehr seitens der Staatsanwaltschaft angefochten werden. Das Verfassungsgericht erklärte dieses Gesetz 2007 für teilweise verfassungswidrig.
- Gesetz 124/2008 („Lodo Alfano“). Es ist die versuchte Neuauflage des „Lodo Schifani“, indem es alle Strafprozesse für Inhaber höchster Staatsämter suspendiert. Zu dem neuen Gesetz kam es kurz vor den letzten Verhören im Korruptionsprozess gegen den englischen Rechtsanwalt David Mills (wegen falscher Zeugenaussage aufgrund von Bestechung), in dem ursprünglich Berlusconi als Bestecher mitangeklagt war. Mills wurde in zwei Instanzen zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Verfassungsgericht erklärt im Urteil Nr. 262/2009 das Gesetz für verfassungswidrig, da es die Verfassungsartikel 3 und 138 verletzt.
- Gesetzesdekret 185/2008. Die Mehrwertsteuer für das Pay-TV „Sky Italia“, der wichtigste Konkurrent von Berlusconis Mediaset, wird von 10 auf 20 % erhöht.
- Der erlaubte Anteil an eigenen Aktien, die eine Aktiengesellschaft im eigenen Portefeuille erwerben und halten kann, wird von 10 auf 20 % erhöht. Mit diesem Gesetz konnte Berlusconis Finanzholding Fininvest die Kontrolle über Mediaset erhöhen.
- Gesetzentwurf zum „kurzen Prozess“, in Vorbereitung. Für einen nicht vorbestraften Angeklagten darf ein Prozess insgesamt nicht länger als 6 Jahre dauern (2 Jahre jeweils für die erste und für die Berufungsinstanz und 2 Jahre für ein abschließendes Urteil über die Rechtmäßigkeit des Verfahrens). Eine Übergangsregelung erklärt, dass die Neuregelung auch auf laufende erstinstanzliche Prozesse anwendbar ist. Das ist für Berlusconi maßgeschneidert: Der Mills-Prozess (Korruption bei Gerichtsverfahren) und der Prozess wegen eines gesellschaftsrechtlichen Vergehens beim An- und Verkauf von Fernsehrechten bei Mediaset könnten damit verjähren.
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Prozess gegen Berlusconi fortgesetzt
Samstag, 28. November 2009
Die Rheinische Post schreibt:
“Italiens Ministerpräsident Silvio Berlusconi (73) hat zwei Verfahren wegen Korruption vor Mailänder Gerichten am Hals. Eines wurde gestern nach anderthalb Jahren Pause wieder aufgenommen und kurz nach Eröffnung auf den 4. Dezember vertagt. Der Grund war verfahrenstechnisch: David Mills, Berlusconis britischer Anwalt, war zu viereinhalb Jahren verurteilt worden, weil er nach Ansicht der Justiz zum persönlichen oder finanziellen Vorteil des Cavaliere 1998 gelogen und dafür 600 000 Dollar kassierte hatte. Mills soll in Prozessen gegen Berlusconis TV-Unternehmen Mediaset Falschaussagen gemacht haben, was Berlusconi und Mills jedoch bestreiten.”
Mehr davon:
Korruptionsprozess gegen Berlusconi geht weiter