Aus Sorge um Italien…

…nicht wegschauen!

Tag: Fall Mills

Der Santoro-Komplex

Donnerstag, 25. März 2010

Erst Ezio Mauro, dann Eugenio Scalfari (zwei Journalisten der „Repubblica“, A. d. R.). Aber wo sind wir denn? Sie greifen mich an, sprechen in den Kanälen des öffentlichen Fernsehens schlecht über mich. Aber ist das denn die Möglichkeit?“

(Telefongespräch von Berlusconi mit Giancarlo Innocenzi)

Im italienischen Rechtssystem gibt es Merkwürdigkeiten. Zu ihnen gehört, dass die Protokolle von gerichtlich angeordneten Abhöraktionen den Zeitungen zugespielt werden, die sie dann prompt – oft ungestraft – veröffentlichen. Auch wenn sich die Untersuchungen noch im Ermittlungsstadium befinden. Das ist nicht legal, aber es geschieht. Ich muss gestehen, ich lese diese Protokolle gerne, besonders wenn sie Silvio Berlusconi betreffen. Nirgends kommt so ungeschminkt zum Ausdruck, was er von Legalität und Meinungsfreiheit hält.

Berlusconi versucht, das italienische Staatsfernsehen zu einem Teil seiner persönlichen Propagandamaschine zu machen. Antonio Riccò berichtete in diesem Blog („Kranke Demokratie“), wie Berlusconi während des gerade laufenden Wahlkampfs die Absetzung sämtlicher politischer Talkshows durchsetzte. In 13 von den 20 Regionen Italiens werden neue Parlamente gewählt. Das Ergebnis gilt als wichtiger Test, die Prognosen für Berlusconis Bündnis sind nicht gut. Jetzt ist herausgekommen, dass es Berlusconi persönlich war, der die Absetzung der Talkshows durchsetzte, mithilfe eines Trommelfeuers von Telefonaten, in denen er Menschen unter Druck setzte und Institutionen, die eigentlich die Unabhängigkeit des Fernsehens kontrollieren sollen, in ihr Gegenteil umfunktionierte. Die Sache hatte nur einen Schönheitsfehler: Staatsanwälte hörten ihn dabei ab.

Die AGCOM ist, wörtlich übersetzt, eine vom Parlament eingerichtete „Behörde für Schutzrechte im Kommunikationswesen“. Sie wurde in guter Absicht ins Leben gerufen: Sie sollte eine unabhängige Kontrollinstanz ein, unter anderem zum „Schutz des sozialen, politischen und ökonomischen Pluralismus“ im Fernsehen. Was nicht gerade auf der Linie des Ministerpräsidenten liegt. Aber als umsichtiger Mann hat er Giancarlo Innocenzi, einen seiner Gefolgsleute, zum Kommissar in diesem Amt gemacht. Die abgehörten Telefongespräche belegen, wie Berlusconi ihn und die AGCOM unter Druck setzte, um den Fernsehmoderator Michele Santoro zum Schweigen zu bringen. Sein Vergehen: Er ist regierungskritisch und populär. Schon im November, als Santoro ein Feature über den Mills-Fall (siehe unsere Dokumentation, „Berlusconis Prozesse“) bringen wollte, ließ ihm Berlusconi eine Super-Klage androhen. B.s Feldzug gegen Santoro und andere Kritiker ging weiter. Indem er Innocenzi daran erinnerte, wem er seine Stellung zu verdanken hatte („Du weißt doch wohl, wer Dich in dieses Amt gehievt hat“), verlangte er immer dringlicher Ergebnisse: Die Talkshows von Santoro und anderen Journalisten sollten abgesetzt, missliebige Repubblica-Kommentatoren nicht mehr eingeladen werden. Und Hassgegner wie Di Pietro sollten ein grundsätzliches Auftrittsverbot bekommen („dessen Visage kann ich nicht mehr sehen!“).

In Berlusconis Italien gehen die demokratischen Freiheiten und Garantien Stück für Stück verloren. Eigentlich will Berlusconi ja nichts Böses, sondern Italien nur wie sein eigenes Unternehmen führen. Die noch vorhandenen demokratischen Strukturen Italiens erweisen sich dafür als zu komplex? Dann weg mit ihnen. Man muss ja regieren können.

Verwandte Artikel

Berlusconis Prozesse

Dienstag, 23. Februar 2010

Abgeschlossene Verfahren

Falschaussage über Berlusconis Zugehörigkeit zur Loge P2

Das Berufungsgericht Venedig erklärt 1990 B. für schuldig, vor Gericht im Hinblick auf seine Mitgliedschaft in der Freimaurerloge P2 eine Falschaussage und einen Meineid geleistet zu haben. Er hatte 1988 vor Gericht ausgesagt, dass er kurz vor Bekanntwerden des sog. “P2-Skandals” in die Loge eingetreten sei. Die Straftat wurde durch Amnestie getilgt.

Korruption von Finanzbeamten

Anklage wegen Zahlung von Bestechungsgeldern an Finanzbeamte im Zeitraum 1989-1993, um Einfluss auf die Besteuerung von vier seiner Gesellschaften (Mondadori, Mediolaneum, Videotime, Telepiù) zu nehmen. Erstinstanzliche Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten. Im Berufungsverfahren werden in drei von vier Fällen mildernde Umstände anerkannt, so dass sie verjähren können. Im vierten Fall (Telepiù) spricht ihn 2001 das Kassationsgericht wegen fehlender Beweise frei.

Korruption des Politikers Bettino Craxi (Fall “All Iberian I”)

Die Anklage lautet, dass Berlusconi Schmiergelder in Höhe von 21 Milliarden Lire an den sozialistischen Politiker Craxi gezahlt hat, indem er Gelder der Familienholding Fininvest in die Auslandsgesellschaft All Iberian verschob. Erstinstanzliche Verurteilung zu 2 Jahren und 4 Monaten Gefängnis, aber wegen der langen Prozessdauer verjährt der Fall im Jahr 2000.

Bilanzfälschung (Fall “All Iberian II”)

Zusammen mit anderen Fininvest-Managern wird B. angeklagt, zwischen 1989 und 1996 schwarze Kassen in Höhe von ca. 2 Milliarden Dollar zur Finanzierung illegaler Finanzoperationen und zur Zahlung von Korruptionsgeldern an politische Parteien eingerichtet und genutzt zu haben. 2001 verändert die Berlusconi-Regierung das diesem Vergehen zugrunde liegende Gesetz, so dass die ihm angelasteten Straftaten zu bloßen Ordnungswidrigkeiten und die entsprechenden Verjährungsfristen herabgestuft werden können. Aufgrund des neuen Gesetzes verjähren die Prozesse. Die Staatsanwaltschaft ruft das Kassationsgericht an, aber wegen des 2003 in Kraft getretenen Gesetzes “Lodo Schifani”, das die höchsten Staatsämter vor Strafverfolgung schützt (es wird später vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt), wird der Prozess eingestellt.

Bilanzfälschung beim Einkauf des Fußballspielers Lentini

B. wird 1992 angeklagt, am Fiskus vorbei ca. 10 Milliarden Lire aus “schwarzen Kassen” des Fußballclubs AC Mailand an den Fußballclub von Turin für den Kauf des Spielers Gianfranco Lentini überwiesen zu haben, Das Verfahren wird aufgrund des neuen Gesetzes zur Bilanzfälschung (s.o.) wegen Verjährung eingestellt.

Bilanzfälschung beim Kauf der Kinogesellschaft “Medusa”

B. wird angeklagt, ca. 10 Milliarden Lire zum Kauf der Kinogesellschaft Medusa nicht in der Bilanz angegeben zu haben.1997 wird B. in erster Instanz zu 1 Jahr und 4 Monate Gefängnis verurteilt, aber in zweiter und dritter Instanz mangels ausreichender Beweise freigesprochen. Das Gericht schließt die Möglichkeit nicht aus, dass B. aufgrund seines immensen Reichtums den “Bilanzfehler” gar nicht bemerkt haben könnte.

Fall “Macherio-Grundstücke”

B. wird wegen Veruntreuung, Steuerbetrug und Bilanzfälschung beim Ankauf von Grundstücken rund um seine Villa in Macherio angeklagt. Er wird in zweiter Instanz von dem Vorwurf der Veruntreuung und des Steuerbetrugs freigesprochen. In den zwei Fällen von Bilanzfälschung, die ihm vorgeworfen werden, wird er in einem Fall freigesprochen, der zweite Fall fällt unter eine Amnestie.

Richterbestechung beim sog. “Lodo Mondadori”

Anklage wegen Zahlung von Bestechungsgeldern an Richter, um eine Gerichtsentscheidung zu seinen Gunsten bei der Vergabe von Eigentumsrechten des Mondadori-Verlags zu erwirken. Bei der Voruntersuchung entscheidet der Richter, den Fall wegen Mangel an Beweisen zu archivieren. Die Staatsanwaltschaft geht in die Berufung. Das Berufungsgericht befindet 2001 B. “nur” im Sinne der einfachen Korruption für schuldig (und nicht im Sinne der Mittäterschaft bei der Korruption im Rahmen von Gerichtsverfahren) und erkennt mildernde Umstände an. Die Straftat gilt somit als verjährt, da sie länger als 5 Jahre zurückliegt. Gegen die Mitangeklagten Cesare Previti, Giovanni Acampora, Attilio Pacifico und Vittorio Metta läuft das Gerichtsverfahren noch.

Richterbestechung im Fall SME

Anklage gegen B. und andere wegen Zahlung von Bestechungsgeldern an Richter, um den Kauf des Lebensmittelunternehmens SME durch den Industriellen Carlo De Benedetti zu verhindern. Im Juni 2003 wird der Prozess wegen eines auf B. zugeschnittenen Immunitätsgesetzes (Lodo Schifani, s.o.) eingestellt. Da das Verfassungsgericht dieses Gesetz im Jahr 2004 wegen Verfassungswidrigkeit aufhebt, wird das Verfahren wieder aufgenommen. Das Mailänder Gericht erkennt Korruptionstatbestände an, erklärt sie aber in einem Fall als verjährt. In den anderen Fällen wird B. wegen mangels Beweisen freigesprochen. Einer seiner Mitangeklagten und Vertrauten. Cesare Previti, wird zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

Laufende Verfahren

Fernsehrechte Mediaset

Anklage wegen Bilanzfälschung, Steuerbetrug und Veruntreuung beim Ankauf von Fernseh- und Kinorechten für sog. Offshore-Gesellschaften, die anschließend zu fingiert aufgeblähten Preisen an die B.-Gesellschaft Mediaset weiter verkauft wurden. Die Differenz zwischen den tatsächlich von Mediaset bezahlten und den offiziell deklarierten Preisen diente zur Bildung von schwarzen Kassen vorbei am Fiskus.

“Fall Mills”

B. ist angeklagt, den Zeugen David Mills, einen britischen Rechtsanwalt, der die Fininvest-Gruppe im Ausland berät, mit 600.000 Dollar für Falschaussagen im Prozess “All Iberian I” bestochen zu haben. Wegen der Annahme dieser Bestechungsgelder wurde Mills bereits in zweiter Instanz zu 4 Jahren und 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gesetz “Lodo Alfano “, das den fünf höchsten Staatsämtern Immunität garantiert, versuchte das entsprechende Verfahren gegen B. aufzuheben. Nachdem das Verfassungsgericht entschieden hat, dass das “Lodo Alfano”-Gesetz verfassungswidrig ist, droht B. die Wiederaufnahme des Prozesses. Um das zu verhindern, sollen neue Gesetze ad-personam beschlossen werden (u.a.: ein Gesetz über die Verkürzung der Verjährungsfristen und ein Gesetz zum “legittimo impedimento”, welches festlegt, dass es für einen Regierungschef legitim sei, Prozessen fernzubleiben, damit er seinen Amtsgeschäften nachgehen kann.

Verwandte Artikel

Marcella Heine am 23. Februar 2010 (Dienstag) | Abgelegt unter: Meinungen | RSS 2.0 | TB | Tags: , , , , , , , | 1 Kommentar
Aus Sorge um Italien… läuft unter Wordpress 3.0
Design: Gabis WordPress-Templates Anpassung: A. Riccò