Tag: Bettino Craxi
Illegal ist ganz egal?!
Sonntag, 7. März 2010
Wieder einmal hat Silvio Berlusconi – in der so genannten „Affäre Mills“ und für den Augenblick noch indirekt – mittels Verjährung eines Delikts seinen Kopf aus der (Justiz-)Schlinge gezogen. Zum x-ten Mal. Das italienische Kassationsgericht hat entschieden, dass der englische Rechtsanwalt Mills zwar der Korruption schuldig, die Justiz aber leider zu spät gekommen ist. In Italien, wo Prozesse auch schon mal 10 Jahre und länger dauern, ein normaler Fall (wobei man „normal“ hier allerdings ironisch verstehen sollte). Die Schuldhaftigkeit von David Mills besitzt aber noch einen interessanten Nebeneffekt, wie Giuseppe Avanzo am 26.02. auf der Titelseite der römischen Zeitung „La Repubblica“ schreibt:
„Wenn David Mills der Bestochene ist, dann ist der italienische Ministerpräsident der Bestechende. – Mills hat im Gerichtssaal gelogen, um den ‚Cavaliere’ aus der Schusslinie zu bringen.“
Wobei einem dann sofort wieder die folgende Aussage von Silvio Berlusconi einfällt (zitiert nach G. Avanzo):
“Ich kenne David Mills nicht, das schwöre ich beim Haupt meiner fünf Kinder. Wenn es wahr wäre, würde ich mich sofort aus der Politik zurückziehen, würde Italien verlassen“ (Ansa, 20. Juni 2008).
Fühlt man sich da nicht an einen gewissen Herrn Craxi erinnert?
Berlusconis Reaktionen darauf waren sehr unterschiedlicher Natur. Da der Prozess gegen ihn im Zusammenhang mit dieser Bestechungsaffäre erst im Sommer 2011 verjährt und also weiterläuft, erklärte er, er würde nun vor Gericht beweisen, dass sämtliche Anklagen gegen ihn auf unhaltbaren Anschuldigungen beruhen. Zu den vom Gericht festgesetzten – und mit seinen Rechtsanwälten vorher fest abgemachten – Terminen erschien er dann allerdings nicht: Er sei unvorhergesehen mit Regierungsgeschäften derart beschäftigt, dass er nicht persönlich vor dem Richter auftreten könne. Diese Hinhaltetaktik kennt man zur Genüge, sie wurde bereits mit Erfolg erprobt; irgendwann wird die Verjährung eintreten und auch diese Sache ausgestanden sein.
Man könnte als Deutscher natürlich einwerfen, was uns das alles berührt, schließlich ist man ja in den letzten Jahren an skurrilen Nachrichten aus einem unserer liebsten Urlaubsländer so einiges gewohnt. Auf den ersten Blick wenig, wenn man genauer hinschaut jedoch sehr viel. Denn auch wenn es jene geben wird, die diese Dinge als Italien-Folklore mit einem gewissen Unterhaltungswert abtun mögen (Hauptsache, Pizza, Spaghetti und Parmesankäse verlieren nicht an Qualität), so sollte diese Entwicklung in einem der EWG-Gründerländer doch wohl zu einiger Besorgnis Anlass geben. Im eigenen Land würde der Durchschnittdeutsche wohl Verhaltensweisen, wie sie der italienische Regierungschef (aber nicht nur er!) an den Tag legt, kaum tolerieren; ein deutscher Politiker wäre bei sehr viel weniger skandalösem Verhalten sehr schnell von der politischen Bühne verschwunden. Die Frage ist, warum in Deutschland Öffentlichkeit, Presse und Politik gegenüber Berlusconi eine derart große Toleranz walten, so wenig Empörung erkennen lassen (man schaue zum Vergleich einmal in die englische und französischen Zeitungen). Handelt es sich um Unkenntnis, Gleichgültigkeit, gar „Respekt“ vor einem ausländischen Regierungschef?
Doch Achtung: In einem Europa, das sich „Union“ nennt (d.h. auf gut Deutsch „Vereinigung“), gehen Skandale wie die in Italien alle an, und zwar sehr viel mehr, als es unsere Meinungsmacher und politisch Verantwortlichen zu glauben scheinen.
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Berlusconis Prozesse
Dienstag, 23. Februar 2010
Abgeschlossene Verfahren
Falschaussage über Berlusconis Zugehörigkeit zur Loge P2
Das Berufungsgericht Venedig erklärt 1990 B. für schuldig, vor Gericht im Hinblick auf seine Mitgliedschaft in der Freimaurerloge P2 eine Falschaussage und einen Meineid geleistet zu haben. Er hatte 1988 vor Gericht ausgesagt, dass er kurz vor Bekanntwerden des sog. “P2-Skandals” in die Loge eingetreten sei. Die Straftat wurde durch Amnestie getilgt.
Korruption von Finanzbeamten
Anklage wegen Zahlung von Bestechungsgeldern an Finanzbeamte im Zeitraum 1989-1993, um Einfluss auf die Besteuerung von vier seiner Gesellschaften (Mondadori, Mediolaneum, Videotime, Telepiù) zu nehmen. Erstinstanzliche Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten. Im Berufungsverfahren werden in drei von vier Fällen mildernde Umstände anerkannt, so dass sie verjähren können. Im vierten Fall (Telepiù) spricht ihn 2001 das Kassationsgericht wegen fehlender Beweise frei.
Korruption des Politikers Bettino Craxi (Fall “All Iberian I”)
Die Anklage lautet, dass Berlusconi Schmiergelder in Höhe von 21 Milliarden Lire an den sozialistischen Politiker Craxi gezahlt hat, indem er Gelder der Familienholding Fininvest in die Auslandsgesellschaft All Iberian verschob. Erstinstanzliche Verurteilung zu 2 Jahren und 4 Monaten Gefängnis, aber wegen der langen Prozessdauer verjährt der Fall im Jahr 2000.
Bilanzfälschung (Fall “All Iberian II”)
Zusammen mit anderen Fininvest-Managern wird B. angeklagt, zwischen 1989 und 1996 schwarze Kassen in Höhe von ca. 2 Milliarden Dollar zur Finanzierung illegaler Finanzoperationen und zur Zahlung von Korruptionsgeldern an politische Parteien eingerichtet und genutzt zu haben. 2001 verändert die Berlusconi-Regierung das diesem Vergehen zugrunde liegende Gesetz, so dass die ihm angelasteten Straftaten zu bloßen Ordnungswidrigkeiten und die entsprechenden Verjährungsfristen herabgestuft werden können. Aufgrund des neuen Gesetzes verjähren die Prozesse. Die Staatsanwaltschaft ruft das Kassationsgericht an, aber wegen des 2003 in Kraft getretenen Gesetzes “Lodo Schifani”, das die höchsten Staatsämter vor Strafverfolgung schützt (es wird später vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt), wird der Prozess eingestellt.
Bilanzfälschung beim Einkauf des Fußballspielers Lentini
B. wird 1992 angeklagt, am Fiskus vorbei ca. 10 Milliarden Lire aus “schwarzen Kassen” des Fußballclubs AC Mailand an den Fußballclub von Turin für den Kauf des Spielers Gianfranco Lentini überwiesen zu haben, Das Verfahren wird aufgrund des neuen Gesetzes zur Bilanzfälschung (s.o.) wegen Verjährung eingestellt.
Bilanzfälschung beim Kauf der Kinogesellschaft “Medusa”
B. wird angeklagt, ca. 10 Milliarden Lire zum Kauf der Kinogesellschaft Medusa nicht in der Bilanz angegeben zu haben.1997 wird B. in erster Instanz zu 1 Jahr und 4 Monate Gefängnis verurteilt, aber in zweiter und dritter Instanz mangels ausreichender Beweise freigesprochen. Das Gericht schließt die Möglichkeit nicht aus, dass B. aufgrund seines immensen Reichtums den “Bilanzfehler” gar nicht bemerkt haben könnte.
Fall “Macherio-Grundstücke”
B. wird wegen Veruntreuung, Steuerbetrug und Bilanzfälschung beim Ankauf von Grundstücken rund um seine Villa in Macherio angeklagt. Er wird in zweiter Instanz von dem Vorwurf der Veruntreuung und des Steuerbetrugs freigesprochen. In den zwei Fällen von Bilanzfälschung, die ihm vorgeworfen werden, wird er in einem Fall freigesprochen, der zweite Fall fällt unter eine Amnestie.
Richterbestechung beim sog. “Lodo Mondadori”
Anklage wegen Zahlung von Bestechungsgeldern an Richter, um eine Gerichtsentscheidung zu seinen Gunsten bei der Vergabe von Eigentumsrechten des Mondadori-Verlags zu erwirken. Bei der Voruntersuchung entscheidet der Richter, den Fall wegen Mangel an Beweisen zu archivieren. Die Staatsanwaltschaft geht in die Berufung. Das Berufungsgericht befindet 2001 B. “nur” im Sinne der einfachen Korruption für schuldig (und nicht im Sinne der Mittäterschaft bei der Korruption im Rahmen von Gerichtsverfahren) und erkennt mildernde Umstände an. Die Straftat gilt somit als verjährt, da sie länger als 5 Jahre zurückliegt. Gegen die Mitangeklagten Cesare Previti, Giovanni Acampora, Attilio Pacifico und Vittorio Metta läuft das Gerichtsverfahren noch.
Richterbestechung im Fall SME
Anklage gegen B. und andere wegen Zahlung von Bestechungsgeldern an Richter, um den Kauf des Lebensmittelunternehmens SME durch den Industriellen Carlo De Benedetti zu verhindern. Im Juni 2003 wird der Prozess wegen eines auf B. zugeschnittenen Immunitätsgesetzes (Lodo Schifani, s.o.) eingestellt. Da das Verfassungsgericht dieses Gesetz im Jahr 2004 wegen Verfassungswidrigkeit aufhebt, wird das Verfahren wieder aufgenommen. Das Mailänder Gericht erkennt Korruptionstatbestände an, erklärt sie aber in einem Fall als verjährt. In den anderen Fällen wird B. wegen mangels Beweisen freigesprochen. Einer seiner Mitangeklagten und Vertrauten. Cesare Previti, wird zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.
Laufende Verfahren
Fernsehrechte Mediaset
Anklage wegen Bilanzfälschung, Steuerbetrug und Veruntreuung beim Ankauf von Fernseh- und Kinorechten für sog. Offshore-Gesellschaften, die anschließend zu fingiert aufgeblähten Preisen an die B.-Gesellschaft Mediaset weiter verkauft wurden. Die Differenz zwischen den tatsächlich von Mediaset bezahlten und den offiziell deklarierten Preisen diente zur Bildung von schwarzen Kassen vorbei am Fiskus.
“Fall Mills”
B. ist angeklagt, den Zeugen David Mills, einen britischen Rechtsanwalt, der die Fininvest-Gruppe im Ausland berät, mit 600.000 Dollar für Falschaussagen im Prozess “All Iberian I” bestochen zu haben. Wegen der Annahme dieser Bestechungsgelder wurde Mills bereits in zweiter Instanz zu 4 Jahren und 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gesetz “Lodo Alfano “, das den fünf höchsten Staatsämtern Immunität garantiert, versuchte das entsprechende Verfahren gegen B. aufzuheben. Nachdem das Verfassungsgericht entschieden hat, dass das “Lodo Alfano”-Gesetz verfassungswidrig ist, droht B. die Wiederaufnahme des Prozesses. Um das zu verhindern, sollen neue Gesetze ad-personam beschlossen werden (u.a.: ein Gesetz über die Verkürzung der Verjährungsfristen und ein Gesetz zum “legittimo impedimento”, welches festlegt, dass es für einen Regierungschef legitim sei, Prozessen fernzubleiben, damit er seinen Amtsgeschäften nachgehen kann.