Tag: Berlusconis Medienmacht
Berlusconis Prozesse
Dienstag, 23. Februar 2010
Abgeschlossene Verfahren
Falschaussage über Berlusconis Zugehörigkeit zur Loge P2
Das Berufungsgericht Venedig erklärt 1990 B. für schuldig, vor Gericht im Hinblick auf seine Mitgliedschaft in der Freimaurerloge P2 eine Falschaussage und einen Meineid geleistet zu haben. Er hatte 1988 vor Gericht ausgesagt, dass er kurz vor Bekanntwerden des sog. “P2-Skandals” in die Loge eingetreten sei. Die Straftat wurde durch Amnestie getilgt.
Korruption von Finanzbeamten
Anklage wegen Zahlung von Bestechungsgeldern an Finanzbeamte im Zeitraum 1989-1993, um Einfluss auf die Besteuerung von vier seiner Gesellschaften (Mondadori, Mediolaneum, Videotime, Telepiù) zu nehmen. Erstinstanzliche Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten. Im Berufungsverfahren werden in drei von vier Fällen mildernde Umstände anerkannt, so dass sie verjähren können. Im vierten Fall (Telepiù) spricht ihn 2001 das Kassationsgericht wegen fehlender Beweise frei.
Korruption des Politikers Bettino Craxi (Fall “All Iberian I”)
Die Anklage lautet, dass Berlusconi Schmiergelder in Höhe von 21 Milliarden Lire an den sozialistischen Politiker Craxi gezahlt hat, indem er Gelder der Familienholding Fininvest in die Auslandsgesellschaft All Iberian verschob. Erstinstanzliche Verurteilung zu 2 Jahren und 4 Monaten Gefängnis, aber wegen der langen Prozessdauer verjährt der Fall im Jahr 2000.
Bilanzfälschung (Fall “All Iberian II”)
Zusammen mit anderen Fininvest-Managern wird B. angeklagt, zwischen 1989 und 1996 schwarze Kassen in Höhe von ca. 2 Milliarden Dollar zur Finanzierung illegaler Finanzoperationen und zur Zahlung von Korruptionsgeldern an politische Parteien eingerichtet und genutzt zu haben. 2001 verändert die Berlusconi-Regierung das diesem Vergehen zugrunde liegende Gesetz, so dass die ihm angelasteten Straftaten zu bloßen Ordnungswidrigkeiten und die entsprechenden Verjährungsfristen herabgestuft werden können. Aufgrund des neuen Gesetzes verjähren die Prozesse. Die Staatsanwaltschaft ruft das Kassationsgericht an, aber wegen des 2003 in Kraft getretenen Gesetzes “Lodo Schifani”, das die höchsten Staatsämter vor Strafverfolgung schützt (es wird später vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt), wird der Prozess eingestellt.
Bilanzfälschung beim Einkauf des Fußballspielers Lentini
B. wird 1992 angeklagt, am Fiskus vorbei ca. 10 Milliarden Lire aus “schwarzen Kassen” des Fußballclubs AC Mailand an den Fußballclub von Turin für den Kauf des Spielers Gianfranco Lentini überwiesen zu haben, Das Verfahren wird aufgrund des neuen Gesetzes zur Bilanzfälschung (s.o.) wegen Verjährung eingestellt.
Bilanzfälschung beim Kauf der Kinogesellschaft “Medusa”
B. wird angeklagt, ca. 10 Milliarden Lire zum Kauf der Kinogesellschaft Medusa nicht in der Bilanz angegeben zu haben.1997 wird B. in erster Instanz zu 1 Jahr und 4 Monate Gefängnis verurteilt, aber in zweiter und dritter Instanz mangels ausreichender Beweise freigesprochen. Das Gericht schließt die Möglichkeit nicht aus, dass B. aufgrund seines immensen Reichtums den “Bilanzfehler” gar nicht bemerkt haben könnte.
Fall “Macherio-Grundstücke”
B. wird wegen Veruntreuung, Steuerbetrug und Bilanzfälschung beim Ankauf von Grundstücken rund um seine Villa in Macherio angeklagt. Er wird in zweiter Instanz von dem Vorwurf der Veruntreuung und des Steuerbetrugs freigesprochen. In den zwei Fällen von Bilanzfälschung, die ihm vorgeworfen werden, wird er in einem Fall freigesprochen, der zweite Fall fällt unter eine Amnestie.
Richterbestechung beim sog. “Lodo Mondadori”
Anklage wegen Zahlung von Bestechungsgeldern an Richter, um eine Gerichtsentscheidung zu seinen Gunsten bei der Vergabe von Eigentumsrechten des Mondadori-Verlags zu erwirken. Bei der Voruntersuchung entscheidet der Richter, den Fall wegen Mangel an Beweisen zu archivieren. Die Staatsanwaltschaft geht in die Berufung. Das Berufungsgericht befindet 2001 B. “nur” im Sinne der einfachen Korruption für schuldig (und nicht im Sinne der Mittäterschaft bei der Korruption im Rahmen von Gerichtsverfahren) und erkennt mildernde Umstände an. Die Straftat gilt somit als verjährt, da sie länger als 5 Jahre zurückliegt. Gegen die Mitangeklagten Cesare Previti, Giovanni Acampora, Attilio Pacifico und Vittorio Metta läuft das Gerichtsverfahren noch.
Richterbestechung im Fall SME
Anklage gegen B. und andere wegen Zahlung von Bestechungsgeldern an Richter, um den Kauf des Lebensmittelunternehmens SME durch den Industriellen Carlo De Benedetti zu verhindern. Im Juni 2003 wird der Prozess wegen eines auf B. zugeschnittenen Immunitätsgesetzes (Lodo Schifani, s.o.) eingestellt. Da das Verfassungsgericht dieses Gesetz im Jahr 2004 wegen Verfassungswidrigkeit aufhebt, wird das Verfahren wieder aufgenommen. Das Mailänder Gericht erkennt Korruptionstatbestände an, erklärt sie aber in einem Fall als verjährt. In den anderen Fällen wird B. wegen mangels Beweisen freigesprochen. Einer seiner Mitangeklagten und Vertrauten. Cesare Previti, wird zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.
Laufende Verfahren
Fernsehrechte Mediaset
Anklage wegen Bilanzfälschung, Steuerbetrug und Veruntreuung beim Ankauf von Fernseh- und Kinorechten für sog. Offshore-Gesellschaften, die anschließend zu fingiert aufgeblähten Preisen an die B.-Gesellschaft Mediaset weiter verkauft wurden. Die Differenz zwischen den tatsächlich von Mediaset bezahlten und den offiziell deklarierten Preisen diente zur Bildung von schwarzen Kassen vorbei am Fiskus.
“Fall Mills”
B. ist angeklagt, den Zeugen David Mills, einen britischen Rechtsanwalt, der die Fininvest-Gruppe im Ausland berät, mit 600.000 Dollar für Falschaussagen im Prozess “All Iberian I” bestochen zu haben. Wegen der Annahme dieser Bestechungsgelder wurde Mills bereits in zweiter Instanz zu 4 Jahren und 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gesetz “Lodo Alfano “, das den fünf höchsten Staatsämtern Immunität garantiert, versuchte das entsprechende Verfahren gegen B. aufzuheben. Nachdem das Verfassungsgericht entschieden hat, dass das “Lodo Alfano”-Gesetz verfassungswidrig ist, droht B. die Wiederaufnahme des Prozesses. Um das zu verhindern, sollen neue Gesetze ad-personam beschlossen werden (u.a.: ein Gesetz über die Verkürzung der Verjährungsfristen und ein Gesetz zum “legittimo impedimento”, welches festlegt, dass es für einen Regierungschef legitim sei, Prozessen fernzubleiben, damit er seinen Amtsgeschäften nachgehen kann.
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Journalistische Schande
Montag, 11. Januar 2010
Wer behauptet denn, dass die moderne Manipulation von Nachrichten subtil, kaum wahrnehmbar, indirekt sein muss? Warum sich um unterschwellige Botschaften oder andere Feinheiten bemühen, wenn die groben Methoden aus früheren Zeiten ebenso erfolgreich sind? Das beweist uns der TG 1, die abendliche Nachrichtensendung des Ersten Italienischen Fernsehens, die in diesen Tagen einen beträchtlichen Beitrag zum inzwischen begonnenen Wahlkampf liefert (in einigen italienischen Regionen stehen Wahlen an).
Der TG 1 war einst die wichtigste Nachrichtensendung des italienischen Fernsehens RAI. Obwohl sie manchmal etwas langweilig und lahm war, bemühten sich ihre Beiträge doch um eine ausgeglichene Berichterstattung. Heute, unter der neuen Leitung von Augusto Minzolini, wurde sie zum wichtigsten Instrument der Regierungspropaganda und konkurriert dabei mit der Nachrichtensendung TG 4 von Emilio Fede (der sich selbst als glühenden Fan von Berlusconi bezeichnet und somit zumindest nicht der Heuchelei bezichtigt werden kann). Minzolini ist das trojanische Pferd von Berlusconis Medienfirma Mediaset im öffentlichen Fernsehen.
Um dies zu begreifen, ist es nicht nötig, sich seine Kommentare anzuhören. Es genügt, sich gelegentlich seine Nachrichtensendung anzuschauen. Es ist eine Rolle, die er völlig offen und ohne jede Scham erfüllt.
Am letzten Freitagabend um 20.00 Uhr bot die Nachrichtensendung einen Überblick der Tagesereignisse, der – was Themenwahl, Bilder und Textbeiträge betrifft – direkt aus der Via Bellerio, dem nationalen Sitz der Lega Nord, zu stammen schien. Hier die Reihenfolge der Themen in den ersten 20 Minuten der Sendung:
- Einblenden der Hauptthemen, mit dem Schwerpunkt Zusammenstöße zwischen einheimischer Bevölkerung und Immigranten in Rosarno (Kalabrien).
- Der Konflikt in Rosarno, mit Interviews der Beteiligten an den Strassenkämpfen und einem Archivbeitrag über die “Stadt aus Pappe”, das verlassene Industrielager, in dem Hunderte afrikanischer Migranten leben, die in den örtlichen Unternehmen ausgebeutet werden – fast 6 Minuten.
- Migration und Politik mit Äußerungen einiger Politiker (2 Minuten) nach der “Sandwich-Methode” (Brot-Salami-Brot), d. h. viel Raum für eine Erklärung von Innenminister Maroni, der erläutert, dass übertriebene Toleranz gegenüber den Migranten für die Unruhen verantwortlich sei, dann ein paar eilige Sätzchen, die der Opposition zugestanden werden (Bersani kann gerade sagen, dass die gesetzliche Regelung der Migration die Namen Bossi und Fini trägt), zum Schluss eine ganze Kompanie von Vertretern der Mitterechtskoalition.
- 1,5 Minuten für den – sicherlich wichtigen – Vorschlag von Bildungsministerin Gelmini, die Anzahl ausländischer Schüler pro Klasse zu reduzieren.
- Interview mit Roberto Cota, dem parlamentarischen Fraktionsvorsitzenden der Lega Nord, der Präsident der Region Piemont werden will. Thema ist einmal mehr die illegale Migration (2 Min. 20 Sek.)
- Kurzes “Informationsfenster” über die anstehenden Regionalwahlen und die italienische Wirtschaft, der es nach Darstellung von TG 1 blendend geht, besser als dem europäischen Durchschnitt (1 Min. 35 Sek.).
- Verurteilung von 4 Rumänen wegen Vergewaltigung und Raubüberfall (1 Min. 35 Sek.).
- Verhaftung eines afrikanischen Serienvergewaltiger in Mailand (1 Min. 20 Sek.).
- Anschlag auf die Staatsanwaltschaft von Reggio Calabria durch die kalabresische Mafia (1 Min. 25 Sek.) - Vereitelung eines Anschlags von Al Qaida bei einem Flug Niederlande-USA (1 Min. 35 Sek.)
Wenn es so weiter geht, wird der TG 1 bald durch die Berlusconi-Hymne eröffnet und abgeschlossen…