Aus Sorge um Italien…

…nicht wegschauen!

Tag: Berlusconis Gesetze

Politischer Selbstversorger

Sonntag, 6. Dezember 2009

Für Antonio Di Pietro, den Vorsitzenden der Oppositionspartei „Italia dei Valori“ (Idv), ist Silvio Berlusconi in die Politik gegangen, um sich und seine Geschäfte zu retten. Nun gut, mag man sagen, das ist die Polemik eines politischen Gegners. Umso aufschlussreicher ist, was Fedele Confalonieri, der Vertraute Berlusconis und Präsident seines Medienkonzerns Mediaset, schon im Jahre 2000 gestand:

„Wäre Silvio nicht in die Politik gegangen, hätte er nicht Forza Italia gegründet (Berlusconis Partei zu Beginn seiner politischen Karriere, Anm. d. R.), dann würden wir heute unter Brücken schlafen oder als Mafia-Angeklagte im Gefängnis sitzen“ (nach „La Repubblica“ vom 23. 11. 2009).

Schauen wir uns die 18 Gesetze an, die Berlusconi seit 2001 für seine persönlichen Interessen im Parlament durchbrachte (siehe Dokumentation). Acht dieser Gesetze dienten dazu, seine persönlichen Geschäfte voranzubringen, und zehn, um sich vor Strafverfolgung zu schützen.

Schon allein die acht Gesetze, die seinen persönlichen Geschäften dienten, müssten in jedem demokratischen Gemeinwesen alle Warnlampen (Gefahr des Machtmissbrauchs) aufleuchten lassen. So gab es maßgeschneiderte Gesetze zur finanziellen Besserstellung seines Fußballvereins (siehe Doku, Nr. 5), zur Förderung des Verkaufs eigener Produkte (Nr. 9 und Nr. 13), zur Rettung eines Berlusconi-eigenen Fernsehsenders (Nr. 8), zur steuerlichen Belastung von Konkurrenten (Nr. 16), zur Amnestie eigener Steuer- und Bausünden (Nr. 6 und Nr. 11), zur Abschaffung der Erbschaftssteuer für große Vermögen (Nr. 2).

Nicht weniger gezielt sind die Gesetze, die von seinen Regierungen erlassen wurden, um ihn gerichtlicher Verfolgung zu entziehen. So schafft er den Straftatbestand der Bilanzfälschung ab (Nr. 3), lässt Steuerbetrug unter die Amnestie fallen (Nr. 6), ermöglicht es Angeklagten, sich die Richter à la carte auszusuchen (Nr. 4), möchte es Staatsanwaltschaften verbieten, einmal erreichte Freisprüche noch einmal anzufechten (Nr. 14), erschwert die Erhebung von Beweisen durch internationale Rechtshilfe (Nr. 1).

Das eigentliche Ziel Berlusconis ist die Nutzung seines Amtes als Ministerpräsident, um nicht mehr gerichtlich belangbar zu sein („Lodo Schifani“ und „Lodo Alfano“, Nr. 7 und Nr. 15). Leider ist das Verfassungsgericht dieser Auffassung (noch) nicht gefolgt, weshalb Berlusconi jetzt verkündet, es personell auswechseln zu wollen. Bei der letzten Verhandlung trugen seine Rechtsanwälte dem Verfassungsgericht und der Öffentlichkeit allen Ernstes vor, dass in einer „modernen Demokratie“ der Regierungschef kein „primus inter pares“, sondern „super pares“ sei. Zwar sei „das Gesetz für alle gleich, aber nicht immer seine Anwendung“, insbesondere nicht auf einen gewählten Regierungschef, der ja die Souveränität des Volkes verkörpere. Seitdem wissen wir, was zu erwarten ist, wenn Berlusconi den von ihm angestrebten „Presidenzialismo“ durchsetzt.

Aber solange es noch nicht soweit ist, versucht er, die gegen ihn anhängigen Prozesse wenigstens verjähren zu lassen (Nr. 12). In der Tat: In Italien drehen sich die Mühlen des Gesetzes besonders langsam. Der einzige sinnvolle und rechtskonforme Weg, dem abzuhelfen, würde darin bestehen, die Gerichte mit ausreichenden Ressourcen auszustatten, damit sie zügiger arbeiten können. Aber gerade das liegt nicht in Berlusconis Interesse, denn er will ja überhaupt keine Prozesse, zumindest keine Prozesse gegen sich. Gegenwärtig versuchen seine juristischen Zuarbeiter erneut, die Verjährungsregeln zu ändern, auch um den Preis, dass dabei Tausende und Abertausende von laufenden Prozessen zur Makulatur werden (Gesetzesentwurf Nr. 18). Und man überlegt auch, ob es nicht besser ist, den Tatbestand der Korruption gleich ganz aus den Strafgesetzbüchern verschwinden zu lassen. So rettet sich der Mächtige, auch wenn das Recht verdirbt.

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Gesetze ad personam

Sonntag, 6. Dezember 2009

(seit 2001, nach La Repubblica vom 23. 11. 09)

Dokumentation der Gesetze, welche Berlusconis Mitterechts-Regierungen seit 2001 zum Nutzen seiner Person und seiner Wirtschaftsunternehmen im Parlament durchbrachten.

  1. Gesetz 367/2001: Internationale Rechtshilfe. Begrenzt die Gerichtsverwendbarkeit von Beweisen, die durch ausländische Rechthilfe zustande kommen. Das Ziel war es, unerlaubte Kontenbewegungen auf Schweizer Konten, die von den Berlusconi-Vertrauten Cesare Previti und Renato Squillante getätigt worden waren und ihnen ein Verfahren eingebracht hatten, abzusichern.
  2. Gesetz 383/2001. Abschaffung der Erbschaftssteuer für das Erbe und die Schenkung großer Vermögen (die Vorgängerregierung Prodi hatte Vermögen nur bis zu 350 Mio. Lire von der Erbschaftssteuer freigestellt).
  3. Gesetz 61/2001 (Reform des Gesellschaftsrechts). Straffreiheit von Bilanzfälschungen. Die neue Regelung ermöglichte Berlusconi in zwei Prozessen Freisprüche, weil Bilanzfälschungen nicht mehr als Vergehen zu bewerten waren.
  4. Gesetz 248/2002 („Cirami-Gesetz zum legitimen Verdacht“). Es führt den „legitimen Verdacht“ im Hinblick auf die unparteiische Einstellung der Richter ein. Angeklagte können sich aufgrund dieses Verdachts weigern, einen Prozess vor einem bestimmten Gericht stattfinden zu lassen, und dessen Überweisung an ein anderes Gericht fordern. Im Folgenden wurde diese Möglichkeit von den Anwälten Berlusconis und Previtis systematisch in Anspruch genommen.
  5. Gesetzesdekret 282/2002 („Rettungsdekret für den Fußball“). Es ermöglicht den Fußball-Vereinen – zum Beispiel Berlusconis AC Mailand –, die Wertverluste von Spielern über einen Zeitraum von zehn Jahre abzuschreiben, mit erheblichen steuerlichen Vorteilen für die Vereine.
  6. Gesetz 289/2002 (Haushaltsgesetz 2003). Steueramnestie. Von dieser Amnestie profitierten gerade auch die Unternehmen der Mediaset-Gruppe.
  7. Gesetz 140/2003 („Lodo Schifani“). Es ist der erste Versuch, Berlusconis Immunität durchzusetzen. Es verbietet, gegen die fünf wichtigsten Staatsämter (die Präsidenten der Republik, des Verfassungsgerichts, des Senats, des Parlaments, den Ministerpräsidenten) Prozesse zu führen. Das Urteil Nr. 13/2004 des Verfassungsgerichts erklärte die Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes.
  8. Gesetzesdekret 362/2003 („Rettungsdekret für Rete 4“) ermöglichte es dem Berlusconi-Fernsehsender Rete 4, weiterhin im Analog-Verfahren zu senden.
  9. Gesetze 350/2003 und 311/2004 (Haushaltsgesetze 2004 und 2005). Für das Digitalsystem wird ein staatlicher Anreiz zum Erwerb von Decodern eingeführt. Von diesem Anreiz profitiert vor allem die Solari.com, der wichtigste Verteiler von Amstrad-Decodern vom Typ „Mhp“ in Italien. Die Gesellschaft wird zu 51 % von Paolo und Alessia Berlusconi kontrolliert.
  10. Gesetz 112/2004 („Gasparri-Gesetz“). Neuordnung des Bereichs Radio, Fernsehen, Kommunikation, Einführung des „integrierten Kommunikationssystems“. Es unterläuft das bis dahin geltende (antimonopolistische) Verbot, über mehr als 20 % eines Kommunikationsmediums, z.B. der Fernsehkanäle, in einer (privaten) Hand zu vereinen. Indem der Bezugsrahmen für die 20 %-Vorschrift auf das gesamte „integrierte Kommunikationssystem“ erweitert wird, wird es Berlusconi möglich, in wichtigen Medien (vor allem im Fernsehen) eine beherrschende Position einnehmen.
  11. Gesetz 308/2004. Ausdehnung einer Amnestie für illegale Baumaßnahmen auch auf Schutzzonen. Im Gefolge einer vorangegangenen Bau-Amnestie ermöglicht es, auch geschützte Zonen in die amnestiefähigen Bereiche einzubeziehen. Zum Beispiel auch den Baugrund von Berlusconis Villa Certosa.
  12. Gesetz 251/2005 („ExCirielli“-Gesetz). Es verkürzt die Verjährungszeiten bei Korruptionsvergehen und Bilanzfälschungen in den Prozessen „Lodo Mondadori“, „Lentini“ und „Fernsehrechte Mediaset“.
  13. Gesetzesdekret 252/2005. Im Gefolge der Reform der zusätzlichen Vorsorge wird der Abschluss individueller Zusatzversicherungen steuerlich begünstigt, zum Nutzen der Versicherungsgesellschaften der Berlusconi-Familie.
  14. Gesetz 46/2006 („Pecorella-Gesetz“). Gerichtliche Freisprüche können nicht mehr seitens der Staatsanwaltschaft angefochten werden. Das Verfassungsgericht erklärte dieses Gesetz 2007 für teilweise verfassungswidrig.
  15. Gesetz 124/2008 („Lodo Alfano“). Es ist die versuchte Neuauflage des „Lodo Schifani“, indem es alle Strafprozesse für Inhaber höchster Staatsämter suspendiert. Zu dem neuen Gesetz kam es kurz vor den letzten Verhören im Korruptionsprozess gegen den englischen Rechtsanwalt David Mills (wegen falscher Zeugenaussage aufgrund von Bestechung), in dem ursprünglich Berlusconi als Bestecher mitangeklagt war. Mills wurde in zwei Instanzen zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Verfassungsgericht erklärt im Urteil Nr. 262/2009 das Gesetz für verfassungswidrig, da es die Verfassungsartikel 3 und 138 verletzt.
  16. Gesetzesdekret 185/2008. Die Mehrwertsteuer für das Pay-TV „Sky Italia“, der wichtigste Konkurrent von Berlusconis Mediaset, wird von 10 auf 20 % erhöht.
  17. Der erlaubte Anteil an eigenen Aktien, die eine Aktiengesellschaft im eigenen Portefeuille erwerben und halten kann, wird von 10 auf 20 % erhöht. Mit diesem Gesetz konnte Berlusconis Finanzholding Fininvest die Kontrolle über Mediaset erhöhen.
  18. Gesetzentwurf zum „kurzen Prozess“, in Vorbereitung. Für einen nicht vorbestraften Angeklagten darf ein Prozess insgesamt nicht länger als 6 Jahre dauern (2 Jahre jeweils für die erste und für die Berufungsinstanz und 2 Jahre für ein abschließendes Urteil über die Rechtmäßigkeit des Verfahrens). Eine Übergangsregelung erklärt, dass die Neuregelung auch auf laufende erstinstanzliche Prozesse anwendbar ist. Das ist für Berlusconi maßgeschneidert: Der Mills-Prozess (Korruption bei Gerichtsverfahren) und der Prozess wegen eines gesellschaftsrechtlichen Vergehens beim An- und Verkauf von Fernsehrechten bei Mediaset könnten damit verjähren.

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