Aus Sorge um Italien…

…nicht wegschauen!

Tag: Antonio Di Pietro

Veneter zuerst!

Freitag, 27. August 2010

Luca Zaia, Präsident der Region Venetien und profilierter Vertreter der Lega Nord, ist hell begeistert: Im Entwurf für ein neues Regionalstatut erhält sein erfolgreiches Wahlmotto „Veneter zuerst!“ endlich Gesetzesrang.

Im Artikel 4 des jetzt von der Koalition aus PdL und Lega verabschiedeten Entwurfs heißt es:

„Die Region setzt sich besonders für diejenigen ein, die eine besondere Bindung zum Regionsgebiet aufweisen“.

Federico Caner, Lega-Vertreter und einer der Unterzeichner des Entwurfs, erläutert die seltsame Definition:

„Mit denjenigen, die eine besondere Bindung zum Regionsgebiet aufweisen, sind auch Nicht-Veneter gemeint, die seit langer Zeit – sagen wir seit mindestens 15 Jahren – in die Region integriert sind und hier einer regulären Arbeit nachgehen“.

Aha. In die Praxis übersetzt heißt das, dass zum Beispiel bei Stellenausschreibungen oder bei der Wohnungsvergabe nicht fachliche oder soziale Kriterien ausschlaggebend sind, sondern die Zugehörigkeit zum „Popolo veneto“ (was das auch immer sein mag) oder alternativ eine erwiesene mindestens fünfzehnjährige Liebe zur Region Venetien. Für alle anderen – ob aus anderen Regionen Italiens, der EU oder erst recht aus Nicht-EU-Ländern – heißt es: bitte hinten anstellen. Die Region und ihre Regierung fühlen sich für sie nicht zuständig. Steuern zahlen an die Region und deren Kommunen, das dürfen sie schon, aber gleiche Rechte? Das fehlte noch. Sollen sie doch froh sein, dass sie im gesegneten Veneto leben und zum Wohle des venetianischen Volkes beitragen dürfen.

Mit der italienischen Verfassung ist der neue Entwurf übrigens inkompatibel. Dort heißt es im Artikel 120 :

„ Die Region darf weder… Maßnahmen ergreifen, die in irgendeiner Weise die Freizügigkeit von Personen und Gütern zwischen den Regionen behindern, noch das Recht auf Ausübung einer Arbeit in irgendeinem Teil des Nationalgebietes einschränken.“

Doch was kümmert die Vertreter der Regierungskoalition schon die Verfassung oder die nationale Einheit. Hat Berlusconi nicht oft genug die Verfassung als lästigen Ballast („sowjetischer Prägung“!) bezeichnet, der schleunigst geändert werden muss? Und zum Thema nationale Einheit hat der Lega-Führer und (auf die Verfassung vereidigter) Minister Bossi in dem ihm eigenen dezenten Stil wie folgt Stellung genommen: „Mit der italienischen Fahne wische ich mir den Ar…“

Die gesamte Opposition erhebt ihre Stimme gegen den Entwurf. Leoluca Orlando, ehemaliger Bürgermeister von Palermo und Vertreter der „Italia dei Valori“ von Di Pietro, bezeichnet ihn als „rassistisch und separatistisch“. Davide Zoggia von der PD verweist auf den populistischen Charakter des Entwurfs, der „nur von den realen Problemen und von der Wirtschaftskrise ablenken soll“. Und der Fini-Anhänger Della Vedova nennt das Vorrangprinzip für Veneter schlicht „unvernünftig“. Doch die Lega weiß, dass die große Mehrheit in der Region hinter ihr steht und ihren Kurs unterstützt. Und sie weiß auch, dass ihr Koalitionspartner, Berlusconis Partei „Popolo della Libertà“, nach dem Bruch mit Fini von ihr abhängiger denn je ist. Und jede rechtspopulistische Sauerei bereitwillig mitmacht.

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Nach den Regionalwahlen

Samstag, 3. April 2010

In 13 von 20 italienischen Regionen wurde am 28. und 29. März gewählt. Aus der Distanz betrachtet mit dem Ergebnis „unentschieden“: In 7 Regionen gewann Mitte-Links, in 6 die Rechte. Über alle Regionen hinweg gerechnet erreichten beide Lager jeweils knapp 40 Prozent der Stimmen, mit zwei fast gleich großen Leit-Parteien: Berlusconis Freiheitsvolk kam auf 26,7 %, die PD auf 26 %. Zwischen den Blöcken steht, als Zünglein an der Waage, mit knapp 6 % die katholische UDC, die beide Seiten umwerben.

Die Rechte erklärt sich zum Wahlsieger. Insofern mit Recht, als sie bei den Wahlen von 2005 nur in zwei Regionen eine Mehrheit errang (jetzt in sechs) und die Wahlprognosen für sie vor einigen Wochen noch schlecht aussahen, und sie nun auch die beiden wichtigen Regionen Piemont und vor allem Lazio gewann. Nimmt man jedoch Berlusconis frühere Absicht zum Maßstab, die Wahlen zum grandiosen Durchmarsch seines Freiheitsvolks zu machen, ist sein Erfolg schon bescheidener.

Ist das Ergebnis also ein Schritt zur „Normalisierung“? Betrachten wir die Details.

Das vielleicht wichtigste Detail ist die Vorgeschichte. Es ist die Methode, mit der es B. schaffte, im letzten Moment das Ruder herumzureißen. Da war zunächst die völlige inhaltliche Entleerung des Wahlkampfs und dessen Umwandlung in ein Referendum über seine Person. Darauf zielte seine eigene Wahlkampfführung: die Partei der Liebe gegen die Partei des Hasses, wobei unter letztere alles subsumiert wurde, was ihn irgendwie kritisieren, gerichtlich verfolgen oder mit Wahlordnungen behelligen wollte. Dazu gehörte aber auch eine beispiellose Attacke auf die Meinungsfreiheit: während des Wahlkampfs das Verbot aller Talkshows, in denen politische Kritiker zu Wort kommen konnten. Stattdessen wurde das Fernsehen vollständig instrumentalisiert: Nachrichtensendungen und Interviews mit Berlusconi auf allen Kanälen.Wir können nun ahnen, wie die Referenden aussehen werden, mit denen B. seinen „Presidenzialismo“ legitimieren will. Und wenige Tage vor der Wahl ein Hirtenbrief der katholischen Bischofskonferenz: Kein Katholik darf jemandem seine Stimme geben, der in irgendeiner Weise die Abtreibung befürwortet. Obwohl es hier um eine Frage ging, die gar nicht in die Kompetenz der Regionen fällt, war die Stoßrichtung klar: Die „Laizisten“ im Mitte-Links-Bündnis wurden an den Pranger gestellt. Dann kamen ein Tag vor der Wahl, wie auf Bestellung, Pakete mit Sprengstoff bei Berlusconi und bei Bossi an. Absender: Mailänder Anarchisten. B.s Propagandamaschine lief sofort an: Die wahren Absender seien Di Pietro, die „Partei des Hasses“, die gesamte Linke.

Das zweite Detail ist die gewachsene Wahlenthaltung. Nur knapp 64 % der Wahlberechtigten gingen zur Wahl – im europäischen Vergleich ist das nicht schlecht, aber für Italien bedeutet es einen deutlichen Rückgang (bei den Regionalwahlen im Jahr 2005 waren es noch 71,4 %). Dazu gehört auch der Erfolg des Komikers Beppe Grillo, dessen Anti-Partei in den fünf Regionen, in denen sie sich zur Wahl stellte, zu teilweise beachtlichen Ergebnissen kam (insgesamt 400 000 Stimmen, in der Region Emilia Romagna sogar 7 %, in Piemont – wo die Linke knapp verlor – 4 %).
Das dritte Detail sind die Verschiebungen innerhalb der Lager. Ein Vergleich mit den Regionalwahlen von 2005 zeigt, dass Berlusconis Freiheitsvolk eine Million Stimmen verlor, was aber die Stimmenzuwächse der mit ihm verbündeten Lega, die ihre Stimmenzahl verdoppeln konnte, mehr als ausgleichen. B. ist also noch abhängiger von der Partei der Fremdenfeindlichkeit geworden. Auch im (weiterhin zersplitterten) Mitte-Links-Lager hat sich das Gewicht der PD verringert, während die Di Pietro-Partei Italia dei Valori an Zulauf gewann – die Kritik am „weichen“ Politikstil der PD wird sich verstärken.

B. hat bereits angekündigt, nun sei die Zeit zum Handeln gekommen. Zunächst will er nur erreichen, dass Leute wie er nicht mehr abgehört werden können. Dann soll die „große, große, große Justizreform“ kommen. Und schließlich der „Presidenzialismo“. Die Gefahr, dass Italien in ein autoritäres Regime abdriftet, hat diese Wahl nicht vermindert.

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Der Santoro-Komplex

Donnerstag, 25. März 2010

Erst Ezio Mauro, dann Eugenio Scalfari (zwei Journalisten der „Repubblica“, A. d. R.). Aber wo sind wir denn? Sie greifen mich an, sprechen in den Kanälen des öffentlichen Fernsehens schlecht über mich. Aber ist das denn die Möglichkeit?“

(Telefongespräch von Berlusconi mit Giancarlo Innocenzi)

Im italienischen Rechtssystem gibt es Merkwürdigkeiten. Zu ihnen gehört, dass die Protokolle von gerichtlich angeordneten Abhöraktionen den Zeitungen zugespielt werden, die sie dann prompt – oft ungestraft – veröffentlichen. Auch wenn sich die Untersuchungen noch im Ermittlungsstadium befinden. Das ist nicht legal, aber es geschieht. Ich muss gestehen, ich lese diese Protokolle gerne, besonders wenn sie Silvio Berlusconi betreffen. Nirgends kommt so ungeschminkt zum Ausdruck, was er von Legalität und Meinungsfreiheit hält.

Berlusconi versucht, das italienische Staatsfernsehen zu einem Teil seiner persönlichen Propagandamaschine zu machen. Antonio Riccò berichtete in diesem Blog („Kranke Demokratie“), wie Berlusconi während des gerade laufenden Wahlkampfs die Absetzung sämtlicher politischer Talkshows durchsetzte. In 13 von den 20 Regionen Italiens werden neue Parlamente gewählt. Das Ergebnis gilt als wichtiger Test, die Prognosen für Berlusconis Bündnis sind nicht gut. Jetzt ist herausgekommen, dass es Berlusconi persönlich war, der die Absetzung der Talkshows durchsetzte, mithilfe eines Trommelfeuers von Telefonaten, in denen er Menschen unter Druck setzte und Institutionen, die eigentlich die Unabhängigkeit des Fernsehens kontrollieren sollen, in ihr Gegenteil umfunktionierte. Die Sache hatte nur einen Schönheitsfehler: Staatsanwälte hörten ihn dabei ab.

Die AGCOM ist, wörtlich übersetzt, eine vom Parlament eingerichtete „Behörde für Schutzrechte im Kommunikationswesen“. Sie wurde in guter Absicht ins Leben gerufen: Sie sollte eine unabhängige Kontrollinstanz ein, unter anderem zum „Schutz des sozialen, politischen und ökonomischen Pluralismus“ im Fernsehen. Was nicht gerade auf der Linie des Ministerpräsidenten liegt. Aber als umsichtiger Mann hat er Giancarlo Innocenzi, einen seiner Gefolgsleute, zum Kommissar in diesem Amt gemacht. Die abgehörten Telefongespräche belegen, wie Berlusconi ihn und die AGCOM unter Druck setzte, um den Fernsehmoderator Michele Santoro zum Schweigen zu bringen. Sein Vergehen: Er ist regierungskritisch und populär. Schon im November, als Santoro ein Feature über den Mills-Fall (siehe unsere Dokumentation, „Berlusconis Prozesse“) bringen wollte, ließ ihm Berlusconi eine Super-Klage androhen. B.s Feldzug gegen Santoro und andere Kritiker ging weiter. Indem er Innocenzi daran erinnerte, wem er seine Stellung zu verdanken hatte („Du weißt doch wohl, wer Dich in dieses Amt gehievt hat“), verlangte er immer dringlicher Ergebnisse: Die Talkshows von Santoro und anderen Journalisten sollten abgesetzt, missliebige Repubblica-Kommentatoren nicht mehr eingeladen werden. Und Hassgegner wie Di Pietro sollten ein grundsätzliches Auftrittsverbot bekommen („dessen Visage kann ich nicht mehr sehen!“).

In Berlusconis Italien gehen die demokratischen Freiheiten und Garantien Stück für Stück verloren. Eigentlich will Berlusconi ja nichts Böses, sondern Italien nur wie sein eigenes Unternehmen führen. Die noch vorhandenen demokratischen Strukturen Italiens erweisen sich dafür als zu komplex? Dann weg mit ihnen. Man muss ja regieren können.

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Opposition demonstriert in Rom

Donnerstag, 18. März 2010

Ob es 200.000 waren (wie die Veranstalter sagen) oder „nur“ 100.000 (wie meine Schwester, die dabei war, meint), ist nicht eindeutig zu ermitteln (wenn es nach den Berlusconi-Leuten geht, waren es mickrige 25.000). Sicher ist, dass die zentrale römische Piazza del Popolo am 13. März übervoll war. Die Opposition bemühte sich diesmal – endlich – um Geschlossenheit: Partito Democratico (PD), Sinistra Ecologia e Libertà, Italia dei Valori (IdV) und Partito Radicale der Mittelinks-Kandidatin für das Amt der Regionspräsidentin in Lazio, Emma Bonino, alle waren vertreten. Einzige Ausnahme: die Mitterechts-Partei „UDC“ des ehemaligen Parlamentspräsidenten Casini, die gegenüber Berlusconi einen Schlingerkurs fährt und sich lieber alle Machtoptionen offen halten möchte. Auch der über das Internet vernetzte „popolo viola“ (so genannt wegen der Farbe Lila, seinem Markenzeichen), der im Dezember den „No-Berlusconi-Day“ erfolreich veranstaltet hatte, war präsent.

„Die Alternative wieder aufbauen“ lautete der Spruch des Tages. Bersani, Generalsekretär der PD, skizzierte sie kurz so: „Arbeit, Rechtstaatlichkeit, Ernsthaftigkeit, Regeln und Bürgersinn für ein demokratisches Wiedererwachen“. Nichi Vendola, beliebter Präsident der Region Apulien und „Leader“ der linken „Sinistra, Ecologia e Libertà“ mahnte: der „Berlusconismo“ sei in die Krise geraten, doch die Opposition habe noch keine überzeugende gemeinsame Botschaft gefunden, womit er sicher nicht Unrecht hat. Der ehemalige Staatsanwalt der „Mani pulite“ Di Pietro, ein Freund starker Worte, hielt sich mit solcher Nachdenklichkeit gar nicht erst auf: „Berlusconi ist ein Geheimlogenmitglied, ein Faschist, ein neuer Nero, der lacht, während Italien brennt!“. Und schließlich Emma Bonino, ehemalige EU-Kommissarin und Kandidatin der Opposition für die Präsidentschaft der Region Lazio: Es sei nicht die Zeit der Resignation, sondern des Kampfes: gegen ein dekadentes Regime, das umso aggressiver agiert, umso mehr es um sein Überleben ringt. Sie zitierte die ermordete russische Journalistin Politkovskaja: „Um das Vertrauen der Menschen zu gewinnen, sind nicht lauwarme Gefühle gefragt“. Vielleicht nicht die politisch klügsten, aber doch einfallsreichsten Sprüche hatten die jungen Leute des „popolo viola“: „Bei den Wahlen stimmt für Ali Baba, so seid ihr wenigstens sicher, dass es nur 40 Räuber sind!“ oder „Berlusca in tribunale è finito il Carnevale“ („Berlusca vor Gericht, der Fasching ist zu Ende“).

Ob der „Carnevale“ wirklich zu Ende ist, ist allerdings fraglich. Zwar mehren sich die Anzeichen, dass es innerhalb der Berlusconi-Partei gewaltig brodelt. Berlusconi selbst attackiert kritische Medien, Opposition, Richter und auch Zweifler in den eigenen Reihen immer wütender und hektischer. Doch das ist kein Grund zur Beruhigung, im Gegenteil. Die Opposition kommt zwar in Bewegung, was ein gutes Signal ist, aber sie ist immer noch relativ schwach und auch noch nicht einig. Der Cavaliere hat bereits mehrmals gedroht, er werde „bis zum Äußersten gehen“. Für nächsten Samstag ruft er seine Anhänger zur Massenkundgebung auf, ebenfalls in Rom. Leitspruch, ob ihr es glaubt oder nicht: „Die Liebe siegt immer über Neid und Hass“. Wir werden berichten.

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Kranke Demokratie

Dienstag, 9. März 2010

Eine Demokratie braucht Regeln, die klar und sicher sind. Sonst ist sie keine.

Um dies zu verstehen, genügt ein Blick auf Italien, wo in einigen Wochen Regionalwahlen abgehalten werden. Einige Parteien haben rechtzeitig ihre Wahllisten präsentiert, andere haben bei der Vorlage der nötigen Dokumente Fehler gemacht und wurden somit von der Wahl ausgeschlossen. In einem normalen Land wäre das nicht passiert, und zwar aus mehreren Gründen.

Zunächst würde in einem normalen Land das Verfahren auf das Wesentliche ausgerichtet sein, nämlich denjenigen, die an den Wahlen teilnehmen wollen, zu garantieren, dass sie die eigenen Listen ohne tückische und letztlich unnötige bürokratische Vorschriften vorlegen können. Aber Italien ist kein normales Land. Das gegenseitige Misstrauen der politischen Kräfte ist so groß, dass die Wahlgesetze endlose bürokratische Kontrollen, Unterschriften, Gegenzeichnungen, Bescheinigungen, Genehmigungen, Stempel, Beglaubingungen usw. erforderlich machen. Dass all dies nicht ausreicht, um Betrügereien auszuschließen, hat sich kürzlich im Fall des Senators Di Girolamo gezeigt, der ein ‘Ndrangheta-Mann sein soll.

In einem normalen Land würde man die Regeln genau beachten, und wenn sie sich als absurd oder falsch erweisen, rechtzeitig ändern. Wenn sie aber gelten, müssen sie respektiert werden, und wer dies nicht tut, ist aus dem Spiel. Aber Italien ist kein normales Land, so dass sich die Regierung sofort mit einem Gesetzesdekret einschaltete, um die ausgeschlossenen Wahllisten, die alle zur Mitte-Rechts-Koalition gehören, wieder ins Rennen zu schicken. Es ist offensichtlich äußerst schwerwiegend, dass sich die Regierung in einem so sensiblen Bereich wie der Wahl mit einem Gesetzesdekret einschaltet, welches das Parlament ratifizieren muss. Wenn sie es dann auch noch mitten in einem bereits stattfindenden Wahlkampf tut, um etwas zu legalisieren, was nicht legal ist, verletzt sie fundamentale Grundsätze der Demokratie.

Die Opposition hat sich dagegen erhoben und schien sich einen Moment lang im Protest zu vereinen. Aber da Italien nun einmal kein normales Land ist, kam es hier sofort zu internen Auseinandersetzungen. Di Pietro, der populistische Ex-Staatsanwalt, der die Partei Italia dei Valori (Idv, Italien der Werte) führt, forderte zuerst “eine Intervention der Streitkräfte, um den Diktator zu stoppen“, und kam dann auf die Idee eines Impeachment-Verfahrens gegen Staatspräsidenten Napolitano, dessen Schuld darin besteht, das Regierungsdekret gegengezeichnet zu haben. Dabei hat der Staatspräsident nur das getan, was die Verfassung ihm zu tun gebietet, und hat in diesem Rahmen alle ihm gegebenen Möglichkeiten genutzt, indem er einen ersten Gesetzesentwurf Berlusconis zurückwies.

Das beunruhigendste Signal für den Gesundheitszustand der italienischen Demokratie geht jedoch von einem anderen Bereich aus, dem der politischen Information durch Funk und Fernsehen. Vor Jahren kam es hier zu einer Regelung, die allen politischen Kräften während eines Wahlkampfs Chancengleichheit garantieren sollte (das sog. Par Condicio-Gesetz). Der Grund dieser Regelung ist die italienische Anomalie, dass es einen Politiker gibt, der bereits einen großen Teil des Informationswesens in seinem (Privat-)Besitz hat, und nun, seitdem er Ministerpräsident ist, auch über das öffentliche Fernsehen (RAI) verfügt. Die Regelung enthält jedoch das Paradox, dass um der Informationsfreiheit willen … der Raum für Informationen eingeschränkt wird!

Die Mitte-Rechts-Koalition hat dem nun einen weiteren Dreh gegeben, indem sie der RAI während des Wahlkampfs die (wenigen) politischen Talkshows untersagte und die politischen Informationsmöglichkeiten auf die Fernsehnachrichten und die Wahlspots der Parteien beschränkte. Was bedeutet, dass nun Berlusconis Privatkanäle den Unterschied ausmachen, und zwar nicht nur wegen der dreisten Parteilichkeit bestimmter Nachrichtensendungen (vor allem von TG4), sondern auch wegen der Botschaften, die über “leichte” Sendungen transportiert werden können, in denen sich zwischen einer Nachricht über neue Liebesaffairen der VIPs und einem Kochrezept gut ein Lob auf Silvio B., den neuen Paten Italiens, einflechten lässt.

Für den gesunden Menschenverstand bedürfte es keines Gesetzes zur Chancengleichheit, wenn alle Journalisten ihrem Beruf mit Unabhängigkeit und Augenmaß nachgingen, das Informationswesen nicht in den Händen weniger läge und es ein Gesetz gegen Interessenkonflikte gäbe. Aber solche Dinge gibt es nur in normalen Ländern.

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Antonio Umberto Riccò am 9. März 2010 (Dienstag) | Abgelegt unter: Meinungen | RSS 2.0 | TB | Tags: , , , , , , | 2 Kommentare

Streit über Oppositionskurs

Mittwoch, 30. Dezember 2009

Die politische Bedeutung des seltsamen italienischen Wortes inciucio (auf deutsch etwa “Mischung”, im übertragenen Sinne “Mauschelei”) definiert das italienische Lexikon so: “informelle Vereinbarung zwischen politischen Kräften unterschiedlicher Couleur mit dem Ziel der Machtteilung”.

Nun geistert der “inciucio” erneut durch die italienische Politik: Der Oppositionsvertreter Massimo D’Alema (Partito Democratico/PD) wies auf positive Beispiele von “inciuci” in der Geschichte Italiens hin. So sei nach Kriegsende die Zustimmung der KPI zum Art. 7 der Verfassung, der die Beziehungen zwischen italienischem Staat und katholischer Kirche regelt, ein solcher sinnvoller “inciucio” gewesen. Auch in der aktuellen politischen Situation könne ein “inciucio” durchaus “nützlich” sein, z. B. bei der Justizreform und der Änderung des Wahlgesetzes, wobei er allerdings die Vorbedingungen für eine solche mögliche Zusammenarbeit nicht klar benannte.

Während die Berlusconi-Partei PDL verständlicherweise entzückt ist, findet in den Reihen der Opposition eine heftige Auseinandersetzung über die Äußerungen D’ Alemas statt. Insbesondere die Partei “Italia dei Valori” des ehemaligen Staatsanwalts Di Pietro, aber auch wichtige Vertreter der PD, wie der Fraktionsvorsitzende Franceschini und der ehemalige Generalsekretär Veltroni, distanzieren sich von D’ Alema. Gerade im Hinblick auf diejenigen Änderungspläne im Justizbereich, die dem Schutz Berlusconis vor laufenden Gerichtsverfahren dienen sollen, fordern sie eine konsequente Opposition. Der neue Generalsekretär Bersani bemüht sich um Differenzierung: einerseits sei ein klares Nein zu den geplanten Gesetzen “ad personam” notwendig, andererseits sei die Opposition offen für eine Zusammenarbeit bei Reformvorhaben, die z.B. auch im Justizbereich dringend erforderlich seien.

Die Auseinandersetzung schwächt die Opposition zusätzlich. Dies um so mehr, als die Regierungsparteien ihnen gegenüber eine geschickte Spaltungstaktik betreiben: die Regierung sei zum Dialog mit PD-Vertretern wie D’ Alema und eventuell auch Bersani durchaus bereit, aber nur unter der Voraussetzung, dass sich diese wiederum von Di Pietro, Franceschini und andere Oppositionsvertretern distanzieren, die “umstürzlerische Absichten” verfolgen würden (die Berlusconi auch den Richtern bis hin zum obersten Verfassungsgericht unterstellt…).

So werden die Vertreter der Opposition in “Gute” und “Böse” eingeteilt, wobei ihre Haltung zu den Regierungsplänen, den Ministerpräsidenten vor anstehenden Gerichtsverfahren zu retten, die Trennungslinie bilden soll.

Bleibt zu fragen, was die Anhänger des “inciucio” innerhalb der PD bewegt. Sicherlich ist in Demokratien eine Zusammenarbeit von Regierung und Opposition bei wichtigen Reformvorhaben nicht nur legitim, sondern notwendig und wünschenswert. Dies setzt allerdings voraus, dass alle Beteiligten auf dem Boden der Verfassung stehen und handeln. Dies bei Berlusconi anzunehmen, ist angesichts seiner offenen Attacken auf die höchsten Verfassungsorgane und seines erklärten Willens, eine neue Verfassungsordnung zu etablieren, allerdings gewagt. Kooperationsofferten ohne klare Vorbedingungen an eine solche Regierung, zumal aus einer Position der Schwäche heraus, sind zweifelhaft. Und sie bergen die Gefahr, die politische Verdrossenheit zu verstärken – auf Kosten der Opposition. Das könnte schon bei den nächsten Regionalwahlen in März sichtbar werden.

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Wenn der Platz nicht ausreicht

Freitag, 11. Dezember 2009

Di questo articolo esiste la traduzione in lingua italiana!

Es scheinen um die 350 000 gewesen zu sein, die am Samstag des 5. Dezembers auf dem Platz in Rom zusammenkamen, um gegen Berlusconi und seine Politik zu protestieren. Da war Di Pietros Partei „Italia dei Valori“, da waren die Überreste einer Linken, die vor einigen Jahren noch die stärkste „antagonistische“ Kraft aller Industrieländer war; da waren die Kritiker einer allzu „sanften“ Demokratischen Partei, und neben ihnen standen auch viele Anhänger und Vertreter eben dieser PD, mit der Parteipräsidentin Rosy Bindi an der Spitze.

Da waren die Anhänger von Antonio Di Pietro, aber auch die des Komikers Beppe Grillo und die Intellektuellen der Zeitschrift MicroMega, die sich seit einigen Jahren zum Sprachrohr eines verbreiteten Protestes gemacht haben. Da ist es verständlich, dass gefeiert wurde, als man entdeckte, dass es so viele waren, die an diesem Protest teilnahmen.

Trotzdem, und ohne die Feierstimmung verderben zu wollen: Kundgebungen dieser Art genügen offenbar nicht, um Berlusconi zu schlagen. Und erst recht nicht, um sein autoritäres Projekt niederzukämpfen. In der Vergangenheit gab es noch viel imposantere Massenkundgebungen, die trotzdem wenig erreichten. Tatsache ist, dass die Mitte-links-Regierungen der Zweiten Republik zuallererst aufgrund eigener Zwistigkeiten in die Krise gerieten, weniger aufgrund der Taten von Berlusconis Mitte-rechts-Bündnis. Es genügt, sich an die jüngste Geschichte zu erinnern.

Im Jahr 1998 zerbrach die erste Regierung Prodi an einer Vertrauensabstimmung im Parlament, weil ihr eine Gruppe von Abgeordneten von Rifondazione Comunista dieses Vertrauen verweigerte, also von einer der Parteien, die an der Bildung des Regierungsbündnisses beteiligt waren. Die zweite Regierung Prodi, die 2006 mit einer knappen Mehrheit der Stimmen die Wahl gewonnen hatte, wurde schon nach weniger als zwei Jahren von einem Sturm polemischer Scheingefechte, persönlicher Rivalitäten und Trotzreaktionen hinweggefegt, woran sich viele Vertreter des Mitte-links-Lagers beteiligten.

Es genügt nicht, die Schuld am Sturz von Prodi ausschließlich beim ehemaligen Justizminister Mastella zu suchen, der aus der Mehrheit ausschied, um die Gründe für die Schwäche des Mitte-links-Bündnisses zu verstehen. Die Amtsentheber von Romano Prodi saßen in den Reihen der Mehrheit. Sie saßen im Zentrum, wie der ehemalige Außenminister Lamberto Dini, ein Spezialist für das Wechseln des Hemdes mitten in der Partie. Sie saßen auf der extremen Linken, wie der Ex-Trotzkist Turigliatto. Viele saßen auch in den Reihen derjenigen Parteien, die für die Regierung am wichtigsten waren. Sie stimmten nicht gegen Prodi, aber haben schlimmeres angerichtet. Sie haben ihn und seine Regierung demontiert, indem sie monatelang unnötige Polemiken führten, Unmögliches forderten und innerhalb der Koalition nicht endende Scharmützel inszenierten: Di Pietro gegen die Grünen, Rifondazione Comunista gegen die Comunisti Italiani, die Katholiken, die dem Papsttum nahe standen, gegen diejenigen, die außereheliche Lebensgemeinschaften unterstützten…

Sich auf einem Platz zusammenzufinden, ist schön, aber der Beweis steht noch aus, dass damit auch eine demokratische Alternative zu der gegenwärtigen Regierung vorbereitet wird. Um die Ära Berlusconi zu beenden, liegt noch eine gute Wegstrecke vor uns.

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Politischer Selbstversorger

Sonntag, 6. Dezember 2009

Für Antonio Di Pietro, den Vorsitzenden der Oppositionspartei „Italia dei Valori“ (Idv), ist Silvio Berlusconi in die Politik gegangen, um sich und seine Geschäfte zu retten. Nun gut, mag man sagen, das ist die Polemik eines politischen Gegners. Umso aufschlussreicher ist, was Fedele Confalonieri, der Vertraute Berlusconis und Präsident seines Medienkonzerns Mediaset, schon im Jahre 2000 gestand:

„Wäre Silvio nicht in die Politik gegangen, hätte er nicht Forza Italia gegründet (Berlusconis Partei zu Beginn seiner politischen Karriere, Anm. d. R.), dann würden wir heute unter Brücken schlafen oder als Mafia-Angeklagte im Gefängnis sitzen“ (nach „La Repubblica“ vom 23. 11. 2009).

Schauen wir uns die 18 Gesetze an, die Berlusconi seit 2001 für seine persönlichen Interessen im Parlament durchbrachte (siehe Dokumentation). Acht dieser Gesetze dienten dazu, seine persönlichen Geschäfte voranzubringen, und zehn, um sich vor Strafverfolgung zu schützen.

Schon allein die acht Gesetze, die seinen persönlichen Geschäften dienten, müssten in jedem demokratischen Gemeinwesen alle Warnlampen (Gefahr des Machtmissbrauchs) aufleuchten lassen. So gab es maßgeschneiderte Gesetze zur finanziellen Besserstellung seines Fußballvereins (siehe Doku, Nr. 5), zur Förderung des Verkaufs eigener Produkte (Nr. 9 und Nr. 13), zur Rettung eines Berlusconi-eigenen Fernsehsenders (Nr. 8), zur steuerlichen Belastung von Konkurrenten (Nr. 16), zur Amnestie eigener Steuer- und Bausünden (Nr. 6 und Nr. 11), zur Abschaffung der Erbschaftssteuer für große Vermögen (Nr. 2).

Nicht weniger gezielt sind die Gesetze, die von seinen Regierungen erlassen wurden, um ihn gerichtlicher Verfolgung zu entziehen. So schafft er den Straftatbestand der Bilanzfälschung ab (Nr. 3), lässt Steuerbetrug unter die Amnestie fallen (Nr. 6), ermöglicht es Angeklagten, sich die Richter à la carte auszusuchen (Nr. 4), möchte es Staatsanwaltschaften verbieten, einmal erreichte Freisprüche noch einmal anzufechten (Nr. 14), erschwert die Erhebung von Beweisen durch internationale Rechtshilfe (Nr. 1).

Das eigentliche Ziel Berlusconis ist die Nutzung seines Amtes als Ministerpräsident, um nicht mehr gerichtlich belangbar zu sein („Lodo Schifani“ und „Lodo Alfano“, Nr. 7 und Nr. 15). Leider ist das Verfassungsgericht dieser Auffassung (noch) nicht gefolgt, weshalb Berlusconi jetzt verkündet, es personell auswechseln zu wollen. Bei der letzten Verhandlung trugen seine Rechtsanwälte dem Verfassungsgericht und der Öffentlichkeit allen Ernstes vor, dass in einer „modernen Demokratie“ der Regierungschef kein „primus inter pares“, sondern „super pares“ sei. Zwar sei „das Gesetz für alle gleich, aber nicht immer seine Anwendung“, insbesondere nicht auf einen gewählten Regierungschef, der ja die Souveränität des Volkes verkörpere. Seitdem wissen wir, was zu erwarten ist, wenn Berlusconi den von ihm angestrebten „Presidenzialismo“ durchsetzt.

Aber solange es noch nicht soweit ist, versucht er, die gegen ihn anhängigen Prozesse wenigstens verjähren zu lassen (Nr. 12). In der Tat: In Italien drehen sich die Mühlen des Gesetzes besonders langsam. Der einzige sinnvolle und rechtskonforme Weg, dem abzuhelfen, würde darin bestehen, die Gerichte mit ausreichenden Ressourcen auszustatten, damit sie zügiger arbeiten können. Aber gerade das liegt nicht in Berlusconis Interesse, denn er will ja überhaupt keine Prozesse, zumindest keine Prozesse gegen sich. Gegenwärtig versuchen seine juristischen Zuarbeiter erneut, die Verjährungsregeln zu ändern, auch um den Preis, dass dabei Tausende und Abertausende von laufenden Prozessen zur Makulatur werden (Gesetzesentwurf Nr. 18). Und man überlegt auch, ob es nicht besser ist, den Tatbestand der Korruption gleich ganz aus den Strafgesetzbüchern verschwinden zu lassen. So rettet sich der Mächtige, auch wenn das Recht verdirbt.

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Gesetze ad personam

Sonntag, 6. Dezember 2009

(seit 2001, nach La Repubblica vom 23. 11. 09)

Dokumentation der Gesetze, welche Berlusconis Mitterechts-Regierungen seit 2001 zum Nutzen seiner Person und seiner Wirtschaftsunternehmen im Parlament durchbrachten.

  1. Gesetz 367/2001: Internationale Rechtshilfe. Begrenzt die Gerichtsverwendbarkeit von Beweisen, die durch ausländische Rechthilfe zustande kommen. Das Ziel war es, unerlaubte Kontenbewegungen auf Schweizer Konten, die von den Berlusconi-Vertrauten Cesare Previti und Renato Squillante getätigt worden waren und ihnen ein Verfahren eingebracht hatten, abzusichern.
  2. Gesetz 383/2001. Abschaffung der Erbschaftssteuer für das Erbe und die Schenkung großer Vermögen (die Vorgängerregierung Prodi hatte Vermögen nur bis zu 350 Mio. Lire von der Erbschaftssteuer freigestellt).
  3. Gesetz 61/2001 (Reform des Gesellschaftsrechts). Straffreiheit von Bilanzfälschungen. Die neue Regelung ermöglichte Berlusconi in zwei Prozessen Freisprüche, weil Bilanzfälschungen nicht mehr als Vergehen zu bewerten waren.
  4. Gesetz 248/2002 („Cirami-Gesetz zum legitimen Verdacht“). Es führt den „legitimen Verdacht“ im Hinblick auf die unparteiische Einstellung der Richter ein. Angeklagte können sich aufgrund dieses Verdachts weigern, einen Prozess vor einem bestimmten Gericht stattfinden zu lassen, und dessen Überweisung an ein anderes Gericht fordern. Im Folgenden wurde diese Möglichkeit von den Anwälten Berlusconis und Previtis systematisch in Anspruch genommen.
  5. Gesetzesdekret 282/2002 („Rettungsdekret für den Fußball“). Es ermöglicht den Fußball-Vereinen – zum Beispiel Berlusconis AC Mailand –, die Wertverluste von Spielern über einen Zeitraum von zehn Jahre abzuschreiben, mit erheblichen steuerlichen Vorteilen für die Vereine.
  6. Gesetz 289/2002 (Haushaltsgesetz 2003). Steueramnestie. Von dieser Amnestie profitierten gerade auch die Unternehmen der Mediaset-Gruppe.
  7. Gesetz 140/2003 („Lodo Schifani“). Es ist der erste Versuch, Berlusconis Immunität durchzusetzen. Es verbietet, gegen die fünf wichtigsten Staatsämter (die Präsidenten der Republik, des Verfassungsgerichts, des Senats, des Parlaments, den Ministerpräsidenten) Prozesse zu führen. Das Urteil Nr. 13/2004 des Verfassungsgerichts erklärte die Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes.
  8. Gesetzesdekret 362/2003 („Rettungsdekret für Rete 4“) ermöglichte es dem Berlusconi-Fernsehsender Rete 4, weiterhin im Analog-Verfahren zu senden.
  9. Gesetze 350/2003 und 311/2004 (Haushaltsgesetze 2004 und 2005). Für das Digitalsystem wird ein staatlicher Anreiz zum Erwerb von Decodern eingeführt. Von diesem Anreiz profitiert vor allem die Solari.com, der wichtigste Verteiler von Amstrad-Decodern vom Typ „Mhp“ in Italien. Die Gesellschaft wird zu 51 % von Paolo und Alessia Berlusconi kontrolliert.
  10. Gesetz 112/2004 („Gasparri-Gesetz“). Neuordnung des Bereichs Radio, Fernsehen, Kommunikation, Einführung des „integrierten Kommunikationssystems“. Es unterläuft das bis dahin geltende (antimonopolistische) Verbot, über mehr als 20 % eines Kommunikationsmediums, z.B. der Fernsehkanäle, in einer (privaten) Hand zu vereinen. Indem der Bezugsrahmen für die 20 %-Vorschrift auf das gesamte „integrierte Kommunikationssystem“ erweitert wird, wird es Berlusconi möglich, in wichtigen Medien (vor allem im Fernsehen) eine beherrschende Position einnehmen.
  11. Gesetz 308/2004. Ausdehnung einer Amnestie für illegale Baumaßnahmen auch auf Schutzzonen. Im Gefolge einer vorangegangenen Bau-Amnestie ermöglicht es, auch geschützte Zonen in die amnestiefähigen Bereiche einzubeziehen. Zum Beispiel auch den Baugrund von Berlusconis Villa Certosa.
  12. Gesetz 251/2005 („ExCirielli“-Gesetz). Es verkürzt die Verjährungszeiten bei Korruptionsvergehen und Bilanzfälschungen in den Prozessen „Lodo Mondadori“, „Lentini“ und „Fernsehrechte Mediaset“.
  13. Gesetzesdekret 252/2005. Im Gefolge der Reform der zusätzlichen Vorsorge wird der Abschluss individueller Zusatzversicherungen steuerlich begünstigt, zum Nutzen der Versicherungsgesellschaften der Berlusconi-Familie.
  14. Gesetz 46/2006 („Pecorella-Gesetz“). Gerichtliche Freisprüche können nicht mehr seitens der Staatsanwaltschaft angefochten werden. Das Verfassungsgericht erklärte dieses Gesetz 2007 für teilweise verfassungswidrig.
  15. Gesetz 124/2008 („Lodo Alfano“). Es ist die versuchte Neuauflage des „Lodo Schifani“, indem es alle Strafprozesse für Inhaber höchster Staatsämter suspendiert. Zu dem neuen Gesetz kam es kurz vor den letzten Verhören im Korruptionsprozess gegen den englischen Rechtsanwalt David Mills (wegen falscher Zeugenaussage aufgrund von Bestechung), in dem ursprünglich Berlusconi als Bestecher mitangeklagt war. Mills wurde in zwei Instanzen zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Verfassungsgericht erklärt im Urteil Nr. 262/2009 das Gesetz für verfassungswidrig, da es die Verfassungsartikel 3 und 138 verletzt.
  16. Gesetzesdekret 185/2008. Die Mehrwertsteuer für das Pay-TV „Sky Italia“, der wichtigste Konkurrent von Berlusconis Mediaset, wird von 10 auf 20 % erhöht.
  17. Der erlaubte Anteil an eigenen Aktien, die eine Aktiengesellschaft im eigenen Portefeuille erwerben und halten kann, wird von 10 auf 20 % erhöht. Mit diesem Gesetz konnte Berlusconis Finanzholding Fininvest die Kontrolle über Mediaset erhöhen.
  18. Gesetzentwurf zum „kurzen Prozess“, in Vorbereitung. Für einen nicht vorbestraften Angeklagten darf ein Prozess insgesamt nicht länger als 6 Jahre dauern (2 Jahre jeweils für die erste und für die Berufungsinstanz und 2 Jahre für ein abschließendes Urteil über die Rechtmäßigkeit des Verfahrens). Eine Übergangsregelung erklärt, dass die Neuregelung auch auf laufende erstinstanzliche Prozesse anwendbar ist. Das ist für Berlusconi maßgeschneidert: Der Mills-Prozess (Korruption bei Gerichtsverfahren) und der Prozess wegen eines gesellschaftsrechtlichen Vergehens beim An- und Verkauf von Fernsehrechten bei Mediaset könnten damit verjähren.

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