Archiv: Februar 2010
Berlusconis Prozesse
Dienstag, 23. Februar 2010
Abgeschlossene Verfahren
Falschaussage über Berlusconis Zugehörigkeit zur Loge P2
Das Berufungsgericht Venedig erklärt 1990 B. für schuldig, vor Gericht im Hinblick auf seine Mitgliedschaft in der Freimaurerloge P2 eine Falschaussage und einen Meineid geleistet zu haben. Er hatte 1988 vor Gericht ausgesagt, dass er kurz vor Bekanntwerden des sog. “P2-Skandals” in die Loge eingetreten sei. Die Straftat wurde durch Amnestie getilgt.
Korruption von Finanzbeamten
Anklage wegen Zahlung von Bestechungsgeldern an Finanzbeamte im Zeitraum 1989-1993, um Einfluss auf die Besteuerung von vier seiner Gesellschaften (Mondadori, Mediolaneum, Videotime, Telepiù) zu nehmen. Erstinstanzliche Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten. Im Berufungsverfahren werden in drei von vier Fällen mildernde Umstände anerkannt, so dass sie verjähren können. Im vierten Fall (Telepiù) spricht ihn 2001 das Kassationsgericht wegen fehlender Beweise frei.
Korruption des Politikers Bettino Craxi (Fall “All Iberian I”)
Die Anklage lautet, dass Berlusconi Schmiergelder in Höhe von 21 Milliarden Lire an den sozialistischen Politiker Craxi gezahlt hat, indem er Gelder der Familienholding Fininvest in die Auslandsgesellschaft All Iberian verschob. Erstinstanzliche Verurteilung zu 2 Jahren und 4 Monaten Gefängnis, aber wegen der langen Prozessdauer verjährt der Fall im Jahr 2000.
Bilanzfälschung (Fall “All Iberian II”)
Zusammen mit anderen Fininvest-Managern wird B. angeklagt, zwischen 1989 und 1996 schwarze Kassen in Höhe von ca. 2 Milliarden Dollar zur Finanzierung illegaler Finanzoperationen und zur Zahlung von Korruptionsgeldern an politische Parteien eingerichtet und genutzt zu haben. 2001 verändert die Berlusconi-Regierung das diesem Vergehen zugrunde liegende Gesetz, so dass die ihm angelasteten Straftaten zu bloßen Ordnungswidrigkeiten und die entsprechenden Verjährungsfristen herabgestuft werden können. Aufgrund des neuen Gesetzes verjähren die Prozesse. Die Staatsanwaltschaft ruft das Kassationsgericht an, aber wegen des 2003 in Kraft getretenen Gesetzes “Lodo Schifani”, das die höchsten Staatsämter vor Strafverfolgung schützt (es wird später vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt), wird der Prozess eingestellt.
Bilanzfälschung beim Einkauf des Fußballspielers Lentini
B. wird 1992 angeklagt, am Fiskus vorbei ca. 10 Milliarden Lire aus “schwarzen Kassen” des Fußballclubs AC Mailand an den Fußballclub von Turin für den Kauf des Spielers Gianfranco Lentini überwiesen zu haben, Das Verfahren wird aufgrund des neuen Gesetzes zur Bilanzfälschung (s.o.) wegen Verjährung eingestellt.
Bilanzfälschung beim Kauf der Kinogesellschaft “Medusa”
B. wird angeklagt, ca. 10 Milliarden Lire zum Kauf der Kinogesellschaft Medusa nicht in der Bilanz angegeben zu haben.1997 wird B. in erster Instanz zu 1 Jahr und 4 Monate Gefängnis verurteilt, aber in zweiter und dritter Instanz mangels ausreichender Beweise freigesprochen. Das Gericht schließt die Möglichkeit nicht aus, dass B. aufgrund seines immensen Reichtums den “Bilanzfehler” gar nicht bemerkt haben könnte.
Fall “Macherio-Grundstücke”
B. wird wegen Veruntreuung, Steuerbetrug und Bilanzfälschung beim Ankauf von Grundstücken rund um seine Villa in Macherio angeklagt. Er wird in zweiter Instanz von dem Vorwurf der Veruntreuung und des Steuerbetrugs freigesprochen. In den zwei Fällen von Bilanzfälschung, die ihm vorgeworfen werden, wird er in einem Fall freigesprochen, der zweite Fall fällt unter eine Amnestie.
Richterbestechung beim sog. “Lodo Mondadori”
Anklage wegen Zahlung von Bestechungsgeldern an Richter, um eine Gerichtsentscheidung zu seinen Gunsten bei der Vergabe von Eigentumsrechten des Mondadori-Verlags zu erwirken. Bei der Voruntersuchung entscheidet der Richter, den Fall wegen Mangel an Beweisen zu archivieren. Die Staatsanwaltschaft geht in die Berufung. Das Berufungsgericht befindet 2001 B. “nur” im Sinne der einfachen Korruption für schuldig (und nicht im Sinne der Mittäterschaft bei der Korruption im Rahmen von Gerichtsverfahren) und erkennt mildernde Umstände an. Die Straftat gilt somit als verjährt, da sie länger als 5 Jahre zurückliegt. Gegen die Mitangeklagten Cesare Previti, Giovanni Acampora, Attilio Pacifico und Vittorio Metta läuft das Gerichtsverfahren noch.
Richterbestechung im Fall SME
Anklage gegen B. und andere wegen Zahlung von Bestechungsgeldern an Richter, um den Kauf des Lebensmittelunternehmens SME durch den Industriellen Carlo De Benedetti zu verhindern. Im Juni 2003 wird der Prozess wegen eines auf B. zugeschnittenen Immunitätsgesetzes (Lodo Schifani, s.o.) eingestellt. Da das Verfassungsgericht dieses Gesetz im Jahr 2004 wegen Verfassungswidrigkeit aufhebt, wird das Verfahren wieder aufgenommen. Das Mailänder Gericht erkennt Korruptionstatbestände an, erklärt sie aber in einem Fall als verjährt. In den anderen Fällen wird B. wegen mangels Beweisen freigesprochen. Einer seiner Mitangeklagten und Vertrauten. Cesare Previti, wird zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.
Laufende Verfahren
Fernsehrechte Mediaset
Anklage wegen Bilanzfälschung, Steuerbetrug und Veruntreuung beim Ankauf von Fernseh- und Kinorechten für sog. Offshore-Gesellschaften, die anschließend zu fingiert aufgeblähten Preisen an die B.-Gesellschaft Mediaset weiter verkauft wurden. Die Differenz zwischen den tatsächlich von Mediaset bezahlten und den offiziell deklarierten Preisen diente zur Bildung von schwarzen Kassen vorbei am Fiskus.
“Fall Mills”
B. ist angeklagt, den Zeugen David Mills, einen britischen Rechtsanwalt, der die Fininvest-Gruppe im Ausland berät, mit 600.000 Dollar für Falschaussagen im Prozess “All Iberian I” bestochen zu haben. Wegen der Annahme dieser Bestechungsgelder wurde Mills bereits in zweiter Instanz zu 4 Jahren und 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gesetz “Lodo Alfano “, das den fünf höchsten Staatsämtern Immunität garantiert, versuchte das entsprechende Verfahren gegen B. aufzuheben. Nachdem das Verfassungsgericht entschieden hat, dass das “Lodo Alfano”-Gesetz verfassungswidrig ist, droht B. die Wiederaufnahme des Prozesses. Um das zu verhindern, sollen neue Gesetze ad-personam beschlossen werden (u.a.: ein Gesetz über die Verkürzung der Verjährungsfristen und ein Gesetz zum “legittimo impedimento”, welches festlegt, dass es für einen Regierungschef legitim sei, Prozessen fernzubleiben, damit er seinen Amtsgeschäften nachgehen kann.
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Der Macher
Samstag, 20. Februar 2010
Guido Bertolaso ist ein wichtiger Mann. Er ist Chef des italienischen Zivilschutzes, aber inzwischen auch mehr: Berlusconi ernannte ihn zum Staatssekretär, er wurde zu seinem “Mann für alle Fälle”. Wenn sich in Neapel die Abfälle türmen, in Aquila das Erdbeben Städte und Dörfer verwüstet, in Lampedusa die Auffanglager für afrikanische Flüchtlinge aus allen Nähten platzen, ist Bertolaso der Mann, der Lösungen exekutiert. Mit allen Sondervollmachten, unbegrenztem Zugriff auf öffentliche Hilfs- und Spendengelder und politischer Macht im Rücken. Und ohne bürokratische oder parlamentarische Hemmnisse, ohne Gerangel um Zuständigkeiten, und ganz wichtig: ohne Kontrolle durch den obersten Rechnungshof. Wie es sich bei Notständen gehört. Oberstes Gebot ist schnelles Handeln, dafür darf man auch “bei Rot über die Ampel fahren”. Bertolaso ist beliebt. In einem Land, in dem sonst alles in der Bürokratie versickert, hat er das Image, das sich auch Berlusconi geben möchte: nicht lange diskutieren, sondern zupacken. Bertolaso verkörpert in Italien das, was Helmut Schmidt als Hamburger Innensenator während der Sturmflut von 1962 Respekt einbrachte: Er handelt.
Wo liegt das Problem? Berlusconi hat entdeckt, wie wunderbar es sich regieren lässt, wenn alles Notstand ist. Wenn ein G8-Treffen, eine Weltmeisterschaft im Schwimmen, eine Expo, eine besonders wichtige Vierhundertjahresfeier für einen Heiligen ansteht – es wird zum Grund, den Ausnahmezustand zu erklären, und Bertolaso rückt mit seinem Zivilschutz an. Er soll mittlerweile zum größten Auftraggeber der Republik geworden sein.
Es kam, wie es kommen musste. Die Staatsanwaltschaft in Florenz hat ein Verfahren gegen Bertolaso und einige seiner Mitarbeiter eingeleitet, wegen des Verdachts der Korruption. Es scheint der übliche Sumpf zu sein, der ans Tageslicht kommt: Ein Netz befreundeter Unternehmen, die sich um den Zivilschutz versammelt haben wie die Mäuse um den Speck, Auftragsvergabe auf der Grundlage von Bestechung, rauschende Feste mit Champagner und Prostituierten. Und am Telefon abgehörte Freudenausbrüche, mit dem die Krisengewinnler zum Beispiel das Erdbeben in Aquila kommentierten usw.
Also nichts Neues unter der Sonne? Was hellhörig macht, ist Berlusconis Reaktion auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Hier wird er ganz grundsätzlich: “Man kann nicht regieren, wenn man von öffentlichen Angestellten – das sind ja die Richter – unter Beschuss genommen wird.” Erneut droht er ihnen an, “den politischen Gebrauch der Justiz mit dem demokratischen Gebrauch des Wählervotums” zu beantworten, also die Justiz (die “politisch” ist, weil sie ihn behindert) ein für allemal in die Schranken zu weisen.
Am Fall Bertolaso wird einmal mehr klar, was Berlusconi unter “modernem Regieren” versteht. Im Namen eines permanenten Ausnahmezustands das “Durchregieren”, die Vertikalisierung der Machtausübung mit Dekreten und Notverordnungen, unter Umgehung aller institutionellen Kontrollen durch die Gerichte, den Staatspräsidenten, das Parlament, sogar durch die eigenen Ressortminister. Die Justiz wird auf Bonsai-Größe zurückgeschnitten und als Kontrollinstanz ausgeschaltet. Der Ministerpräsident gibt die Linie vor, er ist ja vom Volk gewählt, und seine ihm direkt zuarbeitenden Macher füllen sie mit Inhalt, ohne Behinderungen und Kontrollen. Das ist das Programm, Bertolaso mit seinem Zivilschutz nimmt es vorweg. Und die Korruption? Unwichtig. Berlusconi dazu: “Wenn einer zu hundert Prozent gute Arbeit macht, und ein Prozent davon ist fragwürdig, dann lässt man das eine Prozent unter den Tisch fallen”. So einfach ist das.
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Lega Nord – eine Erfolgsgeschichte
Montag, 15. Februar 2010
Eine gar nicht so uninteressante Frage: Welche ist eigentlich die älteste Partei Italiens?
Außerhalb Italiens würde vermutlich eine Mehrheit die Christdemokraten nennen. Als einheitliche Partei gleichen Namens, vergleichbar der deutschen CDU, existiert aber die „Democrazia Cristiana“ (DC) schon seit gut zwei Jahrzehnten nicht mehr. Ihre Mitglieder und Anhänger haben sich inzwischen auf verschiedene größere und kleinere politische Formationen verteilt. Manche in offener Gegnerschaft zu Berlusconi (etwa im Umfeld des ehemaligen Ministerpräsidenten Romano Prodi). Manche in mäßiger, opportunistischer Distanz zum herrschenden Mitte-Rechts-Bündnis (Wortführer Pier Ferdinando Casini und eine Reihe klerusnaher Politiker wie Rocco Buttiglione). Manche wiederum sind erklärte Fans von Silvio und haben jede seiner politischen Neugründungen (zuletzt Popolo della Libertà ) mit fliegenden Fahnen und Treueschwüren mitgemacht.
Aber auch die ehemals in Italien starken ‚Kommunisten’ (KPI) gibt es als einheitliche Parteiformation schon seit vielen Jahren nicht mehr. Auch hier haben sich die Politiker und Anhänger der alten KPI in diverse mittlere und kleinere politische Formationen aufgespalten. Ein Teil der älteren Politiker und Anhänger der PD (Partito Democratico) entstammt noch der ehemaligen kommunistischen Kultur, aber als Partei ist sie relativ jungen Datums und immer wieder durch Abspaltungen bedroht.
Nein, unter den heute relevanten Parteien ist die ‚Lega Nord’ inzwischen die älteste politische Kraft. Den ‚Leghismo’ als eine zunächst noch diffuse, aber offen populistische und gegen „den Süden“ und den Klientelismus der alten „römischen Parteien“ gerichtete Mentalität gibt es in vielen Regionen des italienischen Nordens bereits seit Ende der 70er Jahre. Seit Berlusconi in die Politik gegangen ist, um vornehmlich seine eigenen privaten Interessen politisch abzusichern, folgt ihm Umberto Bossi, der legendäre ‚Leader’ der Lega Nord, wie ein Schatten. Mit Berlusconis Forza Italia (heute PdL) teilt die 1989 offiziell gegründete ‚Lega Nord’ ein heftige Abneigung gegen die politische Linke in allen ihren Schattierungen und eine große Sympathie für eine rigide Ordnungspolitik, die sich vor allem gegen „Extracomunitari“ und kulturelle Außenseiter einer „normalen, gesitteten, rechtschaffenen Mehrheitsbevölkerung“ richtet. Im Ton und in den vorgeschlagenen Maßnahmen gehen die Repräsentanten und Anhänger der ‚Lega’ oft noch weiter als die stärker in urbanen Zentren beheimateten ‚Mitte-Rechts-Wähler’ um Berlusconi. Vor offenem Rassismus gegenüber Bürgern schwarzer Hautfarbe oder islamischen Glaubens schrecken die ‚Leghisten’ nicht zurück. Sie propagieren lautstark die Verteidigung des „christlichen Abendlands“ gegen die Muslime, polemisieren aber gleichzeitig gegen katholische Bischöfe und Priester, die für ein gastfreundliches Christentum werben. Der aus der neo-faschistischen Tradition kommende, aber heute staatstragend-konservative Parlamentspräsident Fini ist ein Lieblingsfeind der Lega-Basis.
Wäre die ‚Lega’ nur eine polternde, aggressive, rassistische Partei des Nordens gegen ‚die Römer’, bliebe ihr anhaltender Erfolg bei fast allen Wahlen der jüngeren Vergangenheit unerklärt. Nach übereinstimmenden Wahlanalysen findet sie vor allem dort eine stabile Unterstützung, in denen früher die KPI über eine starke Wählerbasis verfügte. Ihre Verankerung in vielen Gemeinden im Hinterland der großen Städte ist durch ein Netzwerk lokaler Hilfsprojekte, Medien und Vergnügungsangebote („Miss Padania“) immer dichter und solider geworden. Überraschend wäre es nicht, wenn bei den bevorstehenden Regionalwahlen zum ersten Mal (im Veneto) ein Lega-Politiker zum Regionalpräsidenten gewählt würde. Ohne Unterstützung der Lega und ihrer Anhänger würde vermutlich auch ein Berlusconi keinen Tag länger im Amt bleiben. Was setzt die demokratische Linke dieser Perspektive eines politisch, wirtschaftlich und kulturell auseinanderdriftenden Italien entgegen…?
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“Legitime Verhinderung”
Freitag, 12. Februar 2010
Berlusconi fürchtet seine Prozesse wie der Teufel das Weihwasser. Nur so ist es zu erklären, dass er sich nicht mit dem Gesetzesdekret über den “Kurzen Prozess” (wir berichteten) zufrieden gibt, welches bereits den Senat passiert hat. Und welches mit einem gesetzlichen Gewaltstreich Tausende von Prozessen verjähren lässt, mit dem einzigen Zweck, dass dabei auch seine beiden Verfahren eingestellt werden. Er will eine zweite Sicherung, auch sie ad personam. Man weiß ja nie, wer sich vielleicht noch beim “Kurzen Prozess” querlegt, die “Kommunisten” lauern überall, und wenn es wieder jemandem einfällt, das oberste Verfassungsgericht anzurufen… Die zweite Idee, sich den Prozessen zu entziehen, wenn man die Hebel der Gesetzgebung in der Hand hat, ist schlicht: Der Regierungschef erhält das Recht, unter Berufung auf “dringende Amtspflichten” zu keinem Gerichtstermin zu erscheinen. Damit in der Regierung der Haussegen nicht schief hängt, werden auch alle Minister in dieses Recht einbezogen. Dafür genügt die einseitige Erklärung, man sei “legitim verhindert”, ohne dass das Gericht die Möglichkeit hätte, ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen. Das Gericht muss dann eben einen neuen Termin ansetzen, wobei das Gesetz vorbeugend festlegt, dass der Vorgeladene genauso einseitig auf eine “Dauerverpflichtung” verweisen kann, die ihn bis zu sechs Monaten vom Erscheinen vor Gericht abhält. Aber dann, dann muss er erscheinen? Nichts da, dann kann das gleiche Spiel von vorne beginnen. Vielleicht höflichkeitshalber mit einer anderen Begründung (im ersten Halbjahr muss sich B. Tag und Nacht um Norditalien kümmern, im zweiten um Süditalien, und im dritten um…). Das Ganze ist ein “Übergangsgesetz”, welches nur für die nächsten 18 Monate gilt, um B. erst einmal für diesen Zeitraum über die Runden zu bringen. Bis dahin soll ein weiteres Gesetz aus der Taufe gehoben sein, welches B.s Immunität noch viel grundsätzlicher regelt. Und welches das oberste Verfassungsgericht passieren lässt.
Für Berlusconi und seine Leute ist die “Legitime Verhinderung” eine wundervolle Ermächtigung, mit der Justiz nach Belieben Schlitten zu fahren. Man stelle sich vor, mit welchen Gefühlen sich künftig ein Richter um den nächsten Verhandlungstermin bemüht, wenn er seiner Pflicht genügen will, ein laufendes Verfahren weiterzuführen. Heißt der Beklagte Berlusconi, kann er jeden Termin platzen lassen. Mit dem Nebeneffekt, dass die involvierten Richter und Staatsanwälte auch noch der Lächerlichkeit preisgegeben werden. Man kann unterstellen, dass auch das beabsichtigt ist.
Welch Geistes Kind Berlusconi ist, zeigt die zusätzliche Erweiterung, die ein früherer Entwurf des neuen Gesetzes enthielt. Eigentlich sollte es nicht ein Gesetz ad personam, sondern ad familiam werden. Wenn etwa ein Familienmitglied – zum Beispiel einer der Söhne von B. – zusammen mit ihm angeklagt war, sollte auch der gleich von der Pflicht, vor Gericht zu erscheinen, entbunden werden, wenn sich der Vater für “legitim verhindert” erklärt. Der entsprechende Passus wurde von B.s juristischen Beratern wieder gestrichen – das Risiko erneuter Verfassungswidrigkeit schien zu groß. Jetzt bleibt dem Familienmenschen Berlusconi nur der Ausweg, dass er alle seine Kinder zu Ministern ernennt, was er – wie man sagt – im Falle ehemaliger Geliebter ja bereits fertig gebracht hat. Karl Kraus würde an dieser Stelle sagen: Das deutsche Wort “Familienbande” enthält eben sehr viel Wahrheit.
Das neue Gesetz wurde Anfang Februar durch das italienische Parlament gepeitscht. Die Verabschiedung im Senat wird folgen.
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Der Protest der Richter
Dienstag, 2. Februar 2010
Am Samstag, den 30. Januar wurde in Italien mit großem Zeremoniell das neue Gerichtsjahr eröffnet. In den 26 Städten Italiens, in denen es ein Berufungsgericht gibt, versammeln sich die Richter, um der Rede ihres Generalstaatsanwalts und ihres Gerichtspräsidenten zu lauschen. Zum Ritual gehört auch die Rede eines Regierungsvertreters. Man hört zu, man klatscht höflich Beifall, dann gibt es vielleicht noch einen Empfang, und man geht nach Hause. So ist es üblich.
Dieses Jahr war es anders. Die italienische Justiz befindet sich in einem jämmerlichen Zustand, ihre Strukturen und Verfahren sind veraltet und die Ressourcen, die ihr die Politik zugesteht, unzureichend. Sie ist mehr als reformbedürftig, und ihre Repräsentanten erklären dies auch öffentlich. Der Präsident des obersten Kassationsgerichts in Rom, Carbone, nutzte den Anlass, um in Anwesenheit Berlusconis den Notstand mit einigen Zahlen zu illustrieren: Im Durchschnitt dauert in Italien ein Berufungsverfahren in einer Zivilsache über 4 Jahre, eine Scheidung etwa zwei Jahre, das Einklagen eines zurückgezahlten Kredits knapp drei Jahre, ein Konkursverfahren etwa 10 Jahre. Im vergangenen Jahr legte die Weltbank ein vergleichendes Rating der Justizsysteme der Länder vor. Unter 180 untersuchten Ländern kam Luxemburg auf Platz 1, Frankreich auf Platz 6, Deutschland auf Platz 7. Italien kam auf Platz 156, zwischen Gabun und Dschibuti.
Berlusconi klatschte heftig Beifall: Der Bericht zeige, wie recht die Regierung mit ihrem Gesetzesdekret “Kurzer Prozess” habe, das in Kürze verabschiedet werden soll. Eine Interpretation, die Carbone zum Leidwesen Berlusconis sofort dementierte. Denn das Dekret löst kein einziges Problem der italienischen Justiz. Im Gegenteil, es schafft ein neues, weil es Tausende von laufenden Verfahren zur Farce werden lässt. Ganz offensichtlich dient es dem einzigen Zweck, den Regierungschef von den gegen ihn laufenden Korruptionsverfahren zu befreien. Berlusconi hatte schon vorher der Justiz den Krieg erklärt, indem er sie mal für “parteiisch”, mal für “kommunistisch unterwandert” erklärte, weil sie die Prozesse gegen ihn weiterzuverfolgen wagt. Vor wenigen Tagen setzte er noch einen drauf, indem er verkündete, für ihn sei die Vorladung vor ein Gericht gleichbedeutend mit einer Vorladung vor ein “Erschießungskommando”.
Der größte Richterverband, der als eher konservativ gilt, hatte deshalb seine Mitglieder zu einer bislang unerhörten Aktion in allen 26 Städten aufgefordert. Zur jeweiligen Eröffnungszeremonie erschienen sie in ihren Amtsroben und verließen sie schweigend, als der jeweilige Regierungsvertreter das Wort ergriff, und zwar demonstrativ mit einem Exemplar der italienischen Verfassung in der Hand. Wer das Selbstverständnis von Juristen kennt – es ist in Italien kaum anders als sonstwo in Europa -, kann ermessen, zu welchem Tabubruch sie sich damit aufrafften. Sie taten es, während vor den Versammlungsorten Tausende von Demonstranten Sit-ins zur Verteidigung der Verfassung veranstalteten.
Die Regierung erklärte, dass für sie der Richterverband nun kein Gesprächspartner mehr sei. Der institutionelle Konflikt zwischen ihr und der Justiz verschärft sich, es geht um die italienische Verfassung. Man darf gespannt sein, wie lange dem die deutsche CDU noch schweigend zusieht. Im Europa-Parlament sitzt sie mit den Berlusconi-Leuten Schulter an Schulter in einer Fraktion.