Abrakadabra: Wie aus vier Jahren eine Woche wird

Der Berg kreißte und gebar eine Maus. Das zuständige Strafvollstreckungsgericht – eine Institution, die es nur in Italien gibt – hat gesprochen. Die Rechnung, die Massimo Giannini in der „Repubblica“ vom 16. April aufmacht, ist peinlich: Von den 4 Jahren Gefängnis, zu denen die italienische Justiz den Milliardär Silvio Berlusconi wegen Steuerhinterziehung verurteilte, bleibt – summiert – eine volle Woche Sozialdienst in einem Altersheim. Nach einem Verfahren, das über mehrere Jahre und drei Instanzen ging, bis zum Kassationsgericht.

Die Strafe wird heruntergerechnet

Obwohl dabei alles mit „rechten Dingen“ zuging: Die Krankheit der italienischen Verhältnisse zeigt sich auch hier. Zunächst einmal wurden B. drei der vier Jahre erlassen, weil einst eine Mittelinks-Regierung (!) ein entsprechendes Gesetz durchbrachte – die chronisch überfüllten italienischen Gefängnisse sollten von „leichteren“ Fällen entlastet werden. Also blieb von der Strafe ein Jahr, von dem – auch dies sagt das Strafrecht – bei „guter Führung“ noch einmal anderthalb Monate abgezogen werden können.

Das Seniorenheim "Sacra Famiglia" in der Nähe von Mailand

Das Seniorenheim „Sacra Famiglia“ in der Nähe von Mailand

Da sein Alter B. vor dem Gefängnis schützt, war nur zu entscheiden, ob die restlichen zehneinhalb Monate im Hausarrest oder mit sozial nützlicher Arbeit abzuleisten sind. Hier gab es Ermessensspielraum. Das Gericht entschied sich – auf Antrag von B.s Verteidigern – für die mildeste Variante, für Sozialarbeit. In homöopathischer Dosis: In einem Seniorenheim in unmittelbarer Nähe von B.s Mailänder Villa 4 Stunden pro Woche, 16 Stunden pro Monat Umgerechnet auf zehneinhalb Monate sind das 168 Stunden. Also alles in allem sieben Tage, wenn man zugrunde legt, dass ein Tag 24 Stunden lang ist.

Er bleibt „politisch handlungsfähig“

Was B. angesichts des bevorstehenden Europawahlkampfs immer wieder forderte, den Erhalt seiner „politischen Handlungsfähigkeit“, ist damit gewährleistet. Sein Senatoren-Amt hat er zwar verloren. Zwischen 23 Uhr abends und 6 Uhr morgens muss er zu Hause sein. Und eigentlich darf er auch die Lombardei nicht mehr verlassen. Aber drei Tage in der Woche – von Dienstag bis Donnerstag – darf er in Rom zum Beispiel auf Massenkundgebungen auftreten. Noch wichtiger: Er darf jederzeit Interviews geben und im Fernsehen auftreten.

Für ein Vergehen, das sich den Gerichten nach drei Instanzen immerhin so darstellt, dass B. durch künstlich aufgeblasene, gefälschte Rechnungen für Fernsehrechte 370 Mio. Euro aus seinen offiziellen Bilanzen in schwarze Kassen lenkte. Womit er zwei Fliegen mit einer Klappe schlug: Er hinterzog 7 Mio. Steuern, und aus den schwarzen Kassen schmierte er Richter, öffentliche Amtsträger und Politiker. Massimo Giannini hat Recht: Im Vergleich dazu ist die Strafe „lächerlich“.

So verhält sich also eine italienische Justiz, von der B. und seine Anhänger immer wieder behaupten, dass sie sich aus „politischen Gründen“ in ihn „verbissen“ habe, um ihn zu „eliminieren“. Sie hat es gewagt, ihn anzufassen, das ist wahr, denn vor dem Gesetz sind nun einmal alle gleich. Aber in seinem Fall mit Samthandschuhen, denn so gleich sind die Bürger nun auch wieder nicht.

Die „Demütigung

Trotzdem ließ B. sofort verlauten, er habe beim Entscheid des Vollstreckungsgerichts eine „Demütigung“ einstecken müssen. Denn in der Begründung erlaubt es sich das Gericht, von seiner „sozialen Gefährlichkeit“ zu sprechen, weil er „die Regeln zivilen Zusammenlebens ablehnt“. Und gibt dann noch ganz unverdrossen der Hoffnung Ausdruck, der soziale Dienst möge B.s „Umerziehung und persönlichen Resozialisierung dienen“. Für jemanden, der sich gern mit Jesus vergleicht, ist das eine Unverschämtheit. Zumal sich das Gericht noch die Bemerkung herausnimmt, er habe auch schon bisher den Eindruck sozialer Integration erweckt, „aber dabei seine Umgebung in einer Richtung beeinflusst, die mit den Regeln und Rechtsnormen eines geordneten zivilen Zusammenlebens unvereinbar sind“. B. muss es schlucken, ganz gegen seine Gewohnheit. Denn widerspricht er, droht die Umwandlung des Sozialdienstes in Hausarrest.

Auf längere Sicht droht ihm sowieso noch mehr, wenn die laufenden Prozesse – Amtsmissbrauch, Beihilfe zur Prostitution Minderjähriger und Zeugenbestechung im Fall Ruby, Abgeordnetenkauf – zum Abschluss kommen. Aber das wird noch dauern. Erst einmal ist ihm ein mildes Urteil in den Schoß gefallen. In Verbindung mit dem politischen Pakt, den Renzi mit ihm schloss, ist das wie Ostern und Weihnachten zusammen. Er bleibt im Spiel.

Die sozialen Kosten der Resozialisierung

An die Insassen des Mailänder Altenheims, die er nun vier Stunden in der Woche zum Zwecke seiner (aus meiner Sicht zweifelhaften) Resozialisierung „betreuen“ wird, denkt allerdings niemand. Sie wurden, fürchte ich, bei der Entscheidung des Gerichts nicht gefragt. Wird er ihr Dasein glücklicher machen? Wird er ihnen in den 4 Stunden Schlager vorsingen, wie in seinen Anfängen? Gewürzt mit schmierigen Witzen, wie er es sein ganzes Leben lang tat? Leider sind die Geschmäcker verschieden, auch bei alten Menschen. Oder wird er sich ihnen als erfolgreicher Anlageberater andienen? Seine diesbezügliche Klientel wird dort allerdings überschaubar sein.

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