Die verfolgte Unschuld


Vorbemerkung der Redaktion

Im laufenden Mills-Prozess, der kurz vor der Verjährung steht, hat der Staatsanwalt für B. wegen Richterbestechung 5 Jahre Gefängnis beantragt. Daraufhin veröffentlichte B.s Familienzeitung „Il Giornale“ den folgenden Brief von B., der wohl als eine Art öffentliches Schlusswort in diesem Prozess zu betrachten ist. Als ein Dokument, das einiges über B. aussagt, übersetzen wir ihn ungekürzt. Die italienische Originalfassung findet sich unter der Web-Seite von „Il Giornale.it“ vom 16. 2. 2012.


„Ich habe das gute Gewissen, in diesen Jahren mit all meiner Kraft meinem Land gedient zu haben, wofür ich mir seitens einiger Mailänder Staatsanwälte eine verbissene Wut (accanimento, enthält den „Hund“ als Metapher, A.d.R.) eingehandelt habe, die in der Geschichte ohne Beispiel ist. Mein Image als Mensch, Unternehmer und Politiker soll von Grund auf zerstört werden. Nur ich selbst kann ermessen, wieviel Übles mir widerfuhr und weiterhin widerfährt, weil ich mich für ein politisches Engagement entschied.

Am Ende eines Lebens unermüdlicher Arbeit in meinem Beruf als Unternehmer und infolge meines politischen Engagements werde ich schlimmer als ein Verbrecher behandelt, mit Anschuldigungen, die jeder Grundlage entbehren und die sich auch während des Gerichtsverfahrens als haltlos erwiesen.

Meine Entscheidung, mich im öffentlichen Leben zu engagieren, um Italien zu transformieren und zu verändern, haben mir all jene Mächten niemals verziehen, die sich dadurch in ihren Interessen und Absichten bedroht sahen.

Was mich in diesem Moment am meisten verbittert, ist die Feststellung, bis zu welchem Punkt das Recht durch politische und ideologische Vorurteile gebeugt werden kann.

Ich wiederhole: Nur wem das Unglück widerfährt, in den Tunnel einer bösartigen Justiz zu geraten, kann den Alptraum nachempfinden, in den man gerät, und die Leiden, denen man sich aussetzt, im inhumanen Räderwerk einer Justiz, welche bei der Prüfung der während des Verfahrens ans Licht getretenen Fakten die Gesetze und grundlegenden Prinzipien unserer liberalen Ordnung nicht mehr zu kennen scheint.

Die Gewissheit, die mich in dieser Situation trägt, ist die Nähe meiner Familie und all derer, die mich kennen und gern haben. Sie gibt mir die Kraft, den Kampf für die volle Anerkennung meiner gänzlichen Unschuld an den mir vorgeworfenen Dingen fortzusetzen.

Ich hoffe noch immer, dass Richter, die integer sind und nur dem Gesetz und der Wahrheit gehorchen, im vollen Bewusstsein und Respekt der Realität der Fakten ihre Entscheidung fällen.“


PS I der Redaktion: Bemerkenswerterweise geht der Brief auf die konkreten Anklagepunkte gegen B. überhaupt nicht ein.
PS II: Seit dem 14. Februar hat B. noch einen weiteren Grund, sich verfolgt zu fühlen. Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass der sog. „Ruby-Prozess“ (Prostitution mit Minderjährigen) weiterhin in die Kompetenz eines Mailänder Gerichts fällt. B.s Rechtsvertreter hatten versucht, ihm diese Kompetenz mit dem Argument zu entziehen, dass B. geglaubt habe, Ruby sei „Mubaraks Nichte“.

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